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Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP), Jahreswechsel, SAP HCM, Sozialversicherung

euBP: Neue Schnittstellenversion zum 01.01.2025

Ab 2025 wird die neue Schnittstellenversion 3.5.0 eingeführt. Diese bringt Neuerungen und kleinere Anpassungen im euBP-Verfahren mit sich, die wir im folgenden Artikel erläutern.

Verpflichtende Datenlieferung bei System- oder Dienstleisterwechsel

Bei einem Systemwechsel oder einem Wechsel des Dienstleisters ist eine euBP-Datenlieferung unabhängig von einer Prüfankündigung verpflichtend. Der Datenübermittlungszeitraum sollte in der Regel am 1. Januar des Jahres beginnen, in dem die letzte Betriebsprüfung geendet hat.

Beispiel: Liegt das Prüfzeitraumende der letzten Betriebsprüfung am 31.12.2024, ist als Beginn des Datenübermittlungszeitraums der 01.01.2024 einzutragen. Die übermittelten Daten werden von der Deutschen Rentenversicherung bis zur nächsten regulären Betriebsprüfung aufbewahrt.

Neues Feld Grund der Datenübermittlung (GDDUE)

Zur Unterscheidung der Meldegründe wurde das neue Feld Grund der Datenübermittlung (GDDUE) im Datensatz Steuerung (DSST) eingeführt. Dieses Feld kann in der Sicht Daten zum Personalbereich Berichtswesen (V_T596M) für die Teilapplikation Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (EUBP) erfasst werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

  • Prüfankündigung/Prüftermin
  • Systemwechsel
  • Wechsel des Dienstleisters

Die Angabe des Prüfzeitraums, des Prüftermins sowie des Liefertermins ist ausschließlich erforderlich und möglich, wenn im Feld Grund der Datenübermittlung die Ausprägung Prüfankündigung/Prüftermin ausgewählt wurde.

Datenfelder werden verschoben

Einige Datenfelder wurden aus dem Datensatz Arbeitnehmer (DSAN) in den Datensatz Lohnabrechnung (DSLA) verschoben. Diese Anpassung wird keine praktische Auswirkung für den Anwender mit sich ziehen.

DatensatzBeschreibung
KENNZPVSKennzeichen zur Sachsenregelung in der Pflegeversicherung
STKLSteuerklasse
KISTPFKirchensteuerpflicht
KIFRBTRGSteuerlicher Kinderfreibetrag
EGSTFRBTRGSonstige Steuerfreibeträge
PERSGRPersonengruppenschlüssel
BYGRKV,…, KYGRPVBeitragsgruppenschlüssel
BBNRKKUMBetriebsnummer der Umlagekasse

Neuer optionaler Datensatz Fragebogen (DSFB)

Mit dem neuen Datensatz Fragebogen (DSFB) können nun optional Zusatzangaben elektronisch übermittelt werden, die bisher ausschließlich außerhalb des elektronischen Verfahrens erhoben wurden. Dabei handelt es sich um folgende Fragestellungen:

  • Gab es im Prüfzeitraum bereits eine Lohnsteueraußenprüfung? [J – Ja / N – Nein]
  • Liegen Wertguthabenvereinbarungen gemäß §7b SGB IV vor? [1 – Wertguthaben im Abrechnungsprogramm / 2 – Wertguthaben bei Drittanbieter / 3 – keine Wertguthaben]
  • Arbeiten Familienangehörige des Unternehmers oder Gesellschafters im Unternehmen mit? [J – Ja / N – Nein]
  • Wer ist die Ansprechperson im Unternehmen für die Betriebsprüfung?

Die Erfassung dieser Angaben erfolgt in der Sicht Daten zum Personalbereich Berichtswesen (V_T596M) für die Teilapplikation Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (EUBP). Dafür wurde der neue Gruppenrahmen Datensatz Fragebogen hinzugefügt. Informationen zur Ansprechperson werden automatisch über den Sachbearbeiter ermittelt, der im Gruppenrahmen Bestimmung des Sachbearbeiters hinterlegt werden kann.

Wichtig: Soll der Datensatz Fragebogen mitgeliefert werden, müssen alle Fragen vollständig beantwortet werden.

Neuer optionaler Datensatz Zugangseröffnung (DSZE)

Der neue optionale Datensatz Zugangseröffnung (DZSE) soll künftig die Möglichkeit bieten, das Prüfergebnis elektronisch bereitzustellen.

Achtung: Aktuell gibt es jedoch noch offene Fragen zur konkreten Umsetzung der elektronischen Bereitstellung. Aus diesem Grund ist der Datensatz nicht in der Auslieferung des HR-Support-Packages zum Jahreswechsel enthalten.

Neue Angaben im Datensatz Lohn Arbeitnehmer (DSLA)

Der Datensatz Lohn Arbeitnehmer (DSLA) wird um Angaben ergänzt, um neue gesetzliche Sachverhalte abzubilden:

Erweiterung des Datensatzes DSLADetails
Neue Angabe: Anzahl der Kinder unter 25 (KINDER_UNTER_25)zur Abbildung des PV-Abschlags
Neue Angabe: Abgaben zu einer zweiten Einzugsstelle bei Übergangsfällengemäß des Mindestlohnerhöhungsgesetzes (befristete Regelung vom 01.10.2022 – 31.12.2023)
Neue Angabe: U1-Umlagesatz (UMSATZ) 
Neue Angabe: Angabe zu sonstigen monatlichen Steuerfreibeträgen (STFRBTRGMTL) 
Zusammenführung der Datenbausteine Wertguthaben West/OstErsetzung der bisherigen Datenbausteine Wertguthaben West (DBWW) und Wertguthaben Ost (DBWO) durch den gemeinsamen Baustein Wertguthaben (DBWG)
Neue Datenbausteine
– Vortragswerte Altersteilzeit (DBVZ)
– Vortragswerte Wertguthaben (DBVW)
zur Abgabe der Wertguthabenstände vor Beginn des Datenübermittlungszeitraums

Weitere Informationen

Weitere Informationen entnehmen Sie dem SAP Hinweis 3427442 – euBP: Neue Schnittstellenversion zum 01.01.2025.

Weitere Artikel zum Jahreswechsel 2024/2025

  • Rechengrößen 2025
  • Änderungen in der Steuer
  • Änderungen in der Sozialversicherung

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Dann empfehlen wir Ihnen unsere Seminare, welche wir zusammen mit der Lohnakad anbieten (externe Links):

  • Neuerungen zum Jahreswechsel in SAP HCM-Payroll
  • Jahreswechselseminar Entgeltabrechnung Fachteil und SAP
29. November 2024/von Ayleen Marahrens
Schlagworte: elektronisch unterstützte Betriebsprüfung, euBP, Jahreswechsel, SAP HCM, Sozialversicherung
https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2024/08/Jahreswechsel_2024_2025_Sozialversicherung.jpg 1193 2395 Ayleen Marahrens https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2015/10/L3_block_schwarz.png Ayleen Marahrens2024-11-29 09:57:072024-12-10 09:37:06euBP: Neue Schnittstellenversion zum 01.01.2025
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