Entlastungsprämie in SAP HCM
Zur Abmilderung der in Folge des Iran-Kriegs gestiegenen Verbraucherpreise hat der Bundestag am 24. April 2026 eine Entlastungsprämie beschlossen, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten auszahlen können. Sie soll nach Zustimmung des Bundesrates und anschließender Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Die fachlichen Grundlagen der neuen Prämie sowie deren Abbildung im SAP HCM werden in diesem Artikel dargestellt.
Fachliche Grundlagen
Die sogenannte Entlastungsprämie umfasst zusätzliche Zahlungen von Unternehmen an ihre Beschäftigten, die bis zu einer Höhe von 1.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt werden können. Die weiteren Eckpunkte der neuen Entlastungsprämie lauten wie folgt:
- Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für entsprechende Zusatzzahlungen nutzen.
- Die Steuerbefreiung für die steuerfreie Auszahlung der Entlastungsprämie gilt für einen Begünstigungszeitraum ab dem Tag nach der Verkündigung des Gesetzes bis zum 30. Juni 2027.
- Die Zahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
- Die „Ausschöpfung“ der steuer- und sv-freien 1.000 Euro kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen.
- Gemäß der gesetzlichen Grundlage, der neuen Nummer 11 d des § 3 EStG (s.u.), sind neben Zuschüssen auch Sachbezüge gewährbar.
Derzeit steht die Zustimmung des Bundesrates zur Entlastungsprämie noch aus. Diese soll in der 1065. Sitzung des Bundesrats am 08. Mai 2026 erfolgen. Die Rechtsgrundlage für die Steuerfreiheit der Entlastungsprämie bildet dann § 3 Nr. 11d EStG:
„[Steuerfrei sind] zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom [Datum der Verkündung im Bundesgesetzblatt] bis zum 30. Juni 2027 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 1.000 Euro“
§3 Nr. 11d EStG
Weitere fachliche Informationen zur Entlastungsprämie können zudem den FAQs der Bundesregierung zu diesem Thema entnommen werden.
Umsetzung in SAP HCM
SAP hat zum aktuellen Zeitpunkt (Stand 04. Mai 2026) noch keine offizielle Auslieferung (SAP-Hinweise/ HR Support Package) hinsichtlich der Entlastungsprämie veröffentlicht – der endgültige Beschluss des Gesetzes steht ja noch aus (s.o.).
Da die Entlastungsprämie in ihrer Wirkweise mit der Inflationsausgleichsprämie (§ 3 Nr. 11c EStG) vergleichbar ist, wird die Abbildung seitens SAP aller Voraussicht entsprechend analog gestaltet. Das bedeutet zugleich, dass auch eine kundenseitige Umsetzung hinsichtlich Lohnarten und Schemaverarbeitung analog der Inflationsausgleichsprämie vor- und damit einer SAP-Lösung vorweggenommen werden kann.
Wir werden diesen Abschnitt des Artikels daher nach dem Inkrafttreten der Prämie sowie bei neuen Informationen seitens SAP in den nächsten Tagen und Wochen laufend aktualisieren.
Haben Sie weitere Fragen zur Entlastungsprämie bzw. zu neuen gesetzlicher Regelungen?
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