Am 27. Februar 2025 wurde im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 59 das neue Mutterschutzanpassungsgesetz veröffentlicht. Es bringt eine wichtige Neuerung für Frauen, die ihr Kind nach der 13. Schwangerschaftswoche verlieren.
Bisher griff der Mutterschutz erst ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat. Künftig sollen auch Frauen, die ihr Kind früher verlieren, besonderen Schutz erhalten.
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