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Zahlstellenmeldeverfahren ab 01.01.2024 in SAP HCM – Teil 2
Das Zahlstellenmeldeverfahren (ZMV) erhält zum 01.01.2024 eine neue Datensatzversion 5. Im zweiten Teil dieses Zweiteilers wollen wir die Umsetzung im SAP HCM vorstellen.
WeiterlesenAbschaffung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren
Am 22.03.2024 wurde dem Wachstumschancengesetz durch Bundestag und Bundesrat zugestimmt. Das Gesetz enthält einige Änderungen, die sich auf die Entgeltabrechnung auswirken. Einer dieser Punkte ist der Wegfall der Fünftelregelung (nur!) im Lohnsteuerabzug ab dem Jahr 2025. Was die Fünftelregelung ist wird im Folgenden genauer erklärt.
WeiterlesenEntgeltbescheinigungs-Verordnung ab 2023 im SAP HCM – Teil 2
Die seit 2013 geltende Entgeltbescheinigungsverordnung hat zum 01.01.2023 eine Erweiterung erfahren, die folglich auch Auswirkungen auf den Entgeltnachweis der SAP HCM Payroll hat. In diesem zweiten Teil des Zweiteilers soll nun die Umsetzung im SAP HCM skizziert werden.
WeiterlesenBA-BEA: Neue Datensatzversion 04 zum 01.01.2024 in SAP HCM
Zum 01.01.2023 wurde das zuvor optionale Meldeverfahren „Bescheinigungen elektronisch annehmen“ zum Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Bundesagentur für Arbeit für erstere verpflichtend, die bis dahin geltende Widerspruchsmöglichkeit für Arbeitnehmer zur elektronischen Datenübermittlung entfiel. Zum 01.01.2024 erfolgen nun Datensatzanpassungen, welche wir hier vorstellen wollen.
WeiterleseneAU: Berücksichtigung arbeitsfreier Zeiträume
Innerhalb des eAU-Meldeverfahrens kommt es aufgrund von arbeitsfreien Zeiträumen, wie Wochenenden, häufig zu erhöhtem Zeitaufwand in der Sachbearbeitung, da diese bisher nicht im Meldeverfahren abgedeckt sind. Um diesem Problem entgegenzuwirken, wurde das Customizing um eine neue Funktion erweitert, auf welche wir im folgenden Blogartikel eingehen.
WeiterlesenMinijob & Übergangsbereich ab 01.01.2024 in SAP HCM
Zum 01.01.2024 ergeben sich durch die Dynamisierung des Mindestlohns neue Grenzen für die Geringfügige Beschäftigung (Minijob), außerdem entfällt ab dem 01.01.2024 der Bestandsschutz im Übergangsbereich (Midijob; ehemals Gleitzone). Die Auswirkungen auf Stammdatenpflege, Abrechnung und Meldewesen sollen hier erläutert werden.
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