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Jahreswechsel, Statistik, Steuer

Arbeitskostenerhebung 2024

Ausgewählte Unternehmen sind verpflichtet, die Arbeitskostenerhebung 2024 zu erstellen. In unserem Blog erfahren Sie, welche Neuerungen es im Vergleich zur AKE 2020 gibt und welche Anpassungen im SAP HCM notwendig sind.

Was ist die Arbeitskostenerhebung (AKE)?

Für das Geschäftsjahr 2024 wird in allen Mitgliedsländern der EU eine Arbeitskostenerhebung (AKE) durchgeführt. Die Arbeitskostenerhebung ist die Strukturstatistik über die Kosten der Beschäftigung von Arbeitnehmern. Diese enthält detaillierte Angaben über alle Bestandteile der Arbeitskosten. Nur eine ausgewählte Stichprobe von Arbeitgebern, die vom zuständigen Statistischen Landesamt benachrichtigt wird, ist verpflichtet, die Erhebung durchzuführen.

Auslieferung & Tätigkeiten

Die Auslieferung der Anpassungen erfolgt mit dem Jahreswechsel-Supportpackage 2024/25.

Nach Einspielung des Support Packages müssen die jeweiligen Einstellungen im Kundenmandanten mit den Einstellungen im Auslieferungsmandanten abgeglichen werden. Abzugleichen sind:

  • Summenlohnarten (Sicht V_T596J, Teilapplikation 01 EHAK, Bereich E*** bis F***)
  • Ausgabeformularart (Sicht V_T5F99OSFT, Log. Formular HR_DE_EHAK).

Änderungen an der Arbeitskostenerhebung zu 2020

Die Änderungen zur AKE 2020 sind überschaubar, wodurch der Anpassungsaufwand gering bleibt, sofern Sie auch 2020 schon eine AKE erstellen mussten. Viele Nummern der Kennzahlen (Merkmale) bleiben unverändert, lediglich einige wenige wurden entfernt oder angepasst. Die wichtigsten Neuerungen und Anpassungen im Überblick:

Anpassungen des Reports RPCEHFD0 (Transaktion PC00_M01_EHAK)

Der Report zur Erstellung der Arbeitskostenerhebung wurde wie folgt aktualisiert:

  • Die Jahreszahl 2020 wurde durch 2024 ersetzt.
  • Das Coding aus 2020 wurde weitestgehend beibehalten.
  • Der Report befindet sich im Menü unter:
    Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Sonstige Perioden -> Listen/Statistik -> Arbeitskostenerhebung.
SAP Easy Access
Report RPCEHFD0

Änderungen im Einführungsleitfaden

Im Einführungsleitfaden sind die notwendigen Customizingeinstellungen unter
Abrechnung Deutschland -> Auswertungen und Statistiken -> Arbeitskostenerhebung
dokumentiert.

Folgende Anpassungen wurden vorgenommen:

  • Die Jahreszahl 2020 durch 2024 ersetzt.
  • Die geleisteten Stunden (Merkmale 329 bis 332) entfallen.

Neue Ja/Nein-Fragen in den Daten zum Personalbereich Berichtswesen

In den Daten zum Personalbereich Berichtswesen (V_T596M, Teilapplikation EHAK) wurden zwei neue Fragen hinzugefügt. Sollten die folgenden Fragen mit “nein” beantwortet werden, müssen die bisherigen Einstellungen nicht geändert werden.

  • Wirtschaftliche Tätigkeit entspricht nicht den Vorgaben (Abweichend)
    Sollte die überwiegende wirtschaftliche Tätigkeit nicht den Vorgaben entsprechen, muss dieses Feld entsprechend angekreuzt werden. Somit wird in der CSV-Datei für das Unternehmen in Kennzahl/Merkmal 7 der Wert „0“ (entspricht nicht) und sonst der Wert „1“ (entspricht) gemeldet.
  • Vorgegebener Unternehmensteil existiert nicht mehr (Exist. nicht)
    Ist der Wert angekreuzt, wird in der CSV-Datei für den jeweiligen Unternehmensteil in Kennzahl/Merkmal 13 der Wert „1“ (existiert nicht mehr) und sonst der Wert „0“ (existiert noch) gemeldet.
     
V_T596M, Teilapplikation EHAK

Neues SAPscript-Formular: HR_DE_EHAK_2024

Ein aktualisiertes Formular für die AKE 2024 ersetzt die Version aus 2020. Es berücksichtigt die neuen Ja/Nein-Fragen zum Personalbereich Berichtswesen und lässt die Merkmale für geleistete Stunden (329 bis 332) weg.
 

Anpassungen an der CSV-Struktur

Die Struktur der CSV-Datei wurde überarbeitet. Merkmale, wie die geleisteten Stunden (329 bis 332), wurden entfernt.

Zu beachten

  • Zeitraum der AKE: Die Arbeitskostenerhebung bezieht sich auf das Kalenderjahr 2024, also den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024.
  • Abweichendes Geschäftsjahr: Falls ein Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, kann dieses im Selektionsbild unter „Geschäftsjahr“ angegeben werden. Dabei muss es vor dem 31. März 2025 enden.
  • Externe Daten: Informationen, die nicht in der Personalabrechnung vorliegen, können über die Sicht V_T5D3R (externe Daten) oder V_T596M (Personalbereich Berichtswesen) hinzugefügt werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen entnehmen Sie dem SAP Hinweis 3515588 – HR-DEH: Arbeitskostenerhebung 2024.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur AKE sind im SAP-Hinweis 2993126 – HR-DEH: Arbeitskostenerhebung – FAQ verfügbar.

Weitere Artikel zum Jahreswechsel 2024/2025

  • Rechengrößen 2025
  • Änderungen in der Steuer
  • Änderungen in der Sozialversicherung

Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen zu anderen Themen des Jahreswechsels? Oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen?

Sprechen Sie uns auch gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier. Oder schauen Sie sich unseren SAP HCM Support Package Service L365 an.

Möchten Sie sich noch tiefgründiger informieren?

Dann empfehlen wir Ihnen unsere Seminare, die wir gemeinsam mit unserem Partner Lohnakad anbieten (externe Links):

  • Jahreswechselseminar Entgeltabrechnung mit SAP HCM-Bezug
  • Neuerungen SAP HCM-Payroll zum Jahreswechsel
3. Dezember 2024/von Ayleen Marahrens
Schlagworte: Arbeitskostenerhebung, Jahreswechsel, SAP HCM
https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2024/08/Jahreswechsel_2024_2025_Steuer.jpg 1193 2395 Ayleen Marahrens https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2015/10/L3_block_schwarz.png Ayleen Marahrens2024-12-03 07:00:002024-12-10 09:24:13Arbeitskostenerhebung 2024
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