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Behördenkommunikation, Entgeltersatzleistungen (EEL), Jahreswechsel

EEL: Neuerungen im Datenaustausch zum 01.01.2026

Zum 01.01.2026 ergeben sich einige Änderungen im Datenaustausch der Entgeltersatzleistungen. In diesem Blog wollen wir Sie über die fachlichen Änderungen informieren.

Die neuen – ab 01.01.2026 gültigen – Grundsätze sowie die Verfahrensbeschreibung sind auf der Seite des GKV-Spitzenverbundes zu finden. Beide Dokumente (inkl. Anlagen) wurden im Zuge der Versionsumstellung umfassend überarbeitet und erweitert. Fachlich ergeben sich durch die neue Datensatzversion 13 folgende Änderungen:

  • Bei Meldungen zur Übermittlung der Entgeltdaten wurde die stationäre Mitaufnahme aufgrund der Erkrankung/Verletzung eines Kindes als Abgabegrund erweitert.
  • Neue Abgabegründe “67”, “72”, “73” und “88”
    Die Liste der Abgabegründe wurde um teils bestehende Sachverhalte mit neuen Nummern erweitert.
    • 67 – Unzuständige Krankenkasse / unbekannte Person
    • 72 – Anforderung Anzahl freigestellter Arbeitstage
    • 73 – Rückmeldung Anzahl freigestellter Arbeitstage
    • 88 – Stornierung eines Datensatzes
  • Der Prozess der aktiven Übermittlung des Ende der Entgeltersatzleistung wird umgestellt. Das Ende EEL wird zukünftig ohne Anforderung an den Arbeitgeber gemeldet.
  • Die Überarbeitung der Gemeinsamen Grundsätze beinhaltet ebenfalls Klarstellungen zu
    • Kinderkrankengeldfällen
    • PUEG-Daten
    • Daten ab dem ersten Beschäftigungstag
    • Mutterschaftsgeld für geringfügig Beschäftigte
    • anzugebenden Nettoentgelt bei rückwirkenden Korrekturen
  • Neue Schlüsselzahlen
    Die Datensatzbeschreibung wurde um neue Schlüsselzahlen erweitert:
Schlüsselzahl AbrechnungsprogrammBemerkung
1 = systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm
2 = systemgeprüfte Ausfüllhilfe
3 = systemgeprüftes ZeiterfassungssystemNeu aufgenommen ab 2026
Schlüsselzahl Anspruch auf bezahlte Freistellung („KEINEFREIST“)Bemerkung
0 = besteht teilweise
1 = ist ausgeschlossen durch Tarifvertrag
2 = ist ausgeschlossen durch Betriebsvereinbarung
3 = ist ausgeschlossen durch Arbeitsvertrag
4 = besteht vollständig für den gesamten ZeitraumNeu aufgenommen ab 2026
5 = Meldung mit Abgabegrund 72/73Neu aufgenommen ab 2026

Neue Abgabegründe

Rückmeldung Unzuständige Krankenkasse/unbekannte Person (Abgabegrund "67")

Mittels des Meldegrunds 67 meldet der Sozialversicherungsträger, dass

  • die Person dem SV-Träger nicht bekannt ist oder
  • für den Leistungszeitraum keine Mitgliedschaft oder Versicherung besteht bzw. bestand.
    In diesem Fall wird zusätzlich die Information übermittelt, ob ein Krankenkassenwechsel oder eine Beendigung wegen einer privaten Versicherung bzw. wegen Verzug ins Ausland vorliegt.

Anforderung Anzahl freigestellter Arbeitstage (Abgabegrund "72")

Über den Meldegrund 72 fordert der SV-Träger – falls notwendig – die Anzahl der freigestellten Arbeitstage für die Zeiten der häuslichen Betreuung des Kindes bei Freistellungszeiträume wegen Erkrankung/Verletzung des Kindes an.

Dies wird z.B. benötigt wenn

  • es einen nahtlosen Übergang gibt zwischen
    • Zeiten einer Freistellung wegen einer häuslichen Betreuung des Kindes und
    • Zeiten einer stationären Mitaufnahme des Elternteils während einer stationären Behandlung des Kindes
  • der Arbeitgeber beide nahtlos verlaufenden Freistellungszeiten mit einer gemeinsamen Meldung übermittelt hat

Die Tage werden benötigt, da sie bei der Berechnung des Höchstanspruchs zu berücksichtigen sind.

Rückmeldung Anzahl freigestellter Arbeitstage (Abgabegrund "73")

Der Meldegrund 73 dient als Rückmeldegrund auf die Anfrage des SV-Träger zu der Anzahl der freigestellten Arbeitstage (Meldegrund 72).
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Meldung die im abgefragten Zeitraum freigestellten Arbeitstage zu übermitteln.

Stornierung von Mitteilungen (Abgabegrund "88")

Stornierungen sind an sich nicht neu im EEL-Verfahren:
Sowohl Arbeitgeber als auch SV-Träger müssen gemeldete Inhalte stornieren, wenn diese

  • nicht abzugeben waren,
  • an einen unzuständigen Arbeitgeber oder SV-Träger übermittelt wurden oder
  • unzutreffende Angaben beinhalten.

Stornierungen sind umgehend vorzunehmen, sobald erkannt wurde, dass die übermittelten Daten fehlerhaft sind.

Im Zuge der neuen EEL-Version ist die Stornierung allerdings mittels eines neuen Meldegrund 88 vorzunehmen. Hierbei wird zukünftig nun ein eigens dafür vorgesehener neuer Datenbaustein Stornierungsdaten (DBSD) übertragen.
Dieser Datenbaustein enthält neben der Datensatz-ID des ursprünglich übermittelten Datensatzes („DATENSATZ-IDURSPRUNGSMELDUNG“) auch das Aktenzeichen oder die Personalnummer des/der Beschäftigten („AKTENZEICHEN-VERURSACHER“).

Proaktive Übermittlung des Ende EEL

Die Anforderung des Endes durch den Arbeitgeber ist im Regelfall nicht mehr erforderlich. Zukünftig schickt die Krankenkasse ohne Anforderung eine Endemeldung mit Meldegrund 62, wenn die Abschlusszahlung an den Versicherten erfolgt ist. Der Abgabegrund 42 entfällt allerdings nicht, für den Fall, dass keine aktive Meldung der Krankenkasse eingeht.

Wird bereits Übergangsgeld durch die Agentur für Arbeit geleistet, kommt es zu keiner automatischen Übermittlung. In der Regel ist das Beschäftigungsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits beendet.

Umsetzung in SAP HCM

Die Auslieferung der neuen Datensatzversion in SAP HCM erfolgt zum Jahreswechsel 2025/2026. Die Anpassungen im SAP HCM werden wir darstellen, sobald die entsprechenden Hinweise veröffentlicht werden.

In einer Übergangszeit bis zum 28. Februar 2025 werden noch Mitteilungen in der alten Datensatzversion 12 verarbeitet. Nach der Übergangszeit ist die Version 13 verpflichtend.

Weitere Artikel zum Jahreswechsel 2025/2026

  • Rechengrößen 2026
  • Änderungen in der Steuer (in Planung)
  • Änderungen in der Sozialversicherung (in Planung)
  • Sonstige Änderungen (in Planung)

Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen zu anderen Themen des Jahreswechsels? Oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen?

Sprechen Sie uns auch gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier. Oder schauen Sie sich unseren SAP HCM Support Package Service L365 an.

Möchten Sie sich noch tiefgründiger informieren?

Dann empfehlen wir Ihnen unsere Seminare, die wir gemeinsam mit unserem Partner Lohnakad anbieten (externe Links):

  • Jahreswechselseminar Entgeltabrechnung mit SAP HCM-Bezug
28. Oktober 2025/von Alina Vahldieck
Schlagworte: Folgeaktivitäten, Jahreswechsel, SAP HCM
https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2025/09/Jahreswechsel_2025_2026_Sozialversicherung.jpg 1193 2395 Alina Vahldieck https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2025/08/L3_Consulting_Logo.png Alina Vahldieck2025-10-28 07:00:472025-10-24 15:22:36EEL: Neuerungen im Datenaustausch zum 01.01.2026
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