Neue Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2024 im SAP HCM
Zum 01. Juli 2024 erfolgt wieder eine Anhebung der Pfändungsfreigrenzen. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick zu den kommenden Anpassungen.
Aufgrund des § 850c Absatz 4 ZPO ändert sich die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen jeweils zum 01. Juli eines Jahres. Die Betragshöhe orientiert sich an der Entwicklung des Grundfreibetrages nach § 32a Absatz 1 Nr. 1 EStG. Die neuen Werte wurden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt 2024 Teil I Nr. 160 bzw. in der Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2024 nach § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024) veröffentlicht .
In der folgenden Tabelle sind die bisherigen und ab dem 01.07.2024 gültigen Werte dargestellt:
§850C | inhalt | betrag bis 30.06.2024 (Monatlich) | betrag ab 01.07.2024 (Monatlich) |
---|---|---|---|
Absatz 1 | Unpfändbares Arbeitseinkommen | 1.402,28 | 1 491,75 |
Absatz 2 Satz 1 | Erhöhung für 1. Unterhaltsberechtigte Person | 527,76 | 561,43* |
Absatz 2 Satz 2 | Erhöhung für 2. – 5. Unterhaltsberechtigte Person | 294,02 | 312,78 |
Absatz 3 Satz 3 | Pfändungsschutzgrenze | 4.298,81 | 4 573,10 |
*Der Wert wurde von dem Ursprünglichen 560,90 auf 561,43 geändert (siehe Bundesgesetzblatt 2024 Teil 1 Nr. 165a).
Entsprechend der gesetzlichen Änderung werden im SAP HCM die sogenannten Abrechnungskonstanten (V_T511K) für die Pfändungsfreigrenzen aktualisiert (Auslieferung via SAP Hinweis 3475807 – Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024):
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