Neue Mutterschutzfristen bei Fehlgeburten ab der 13. Woche in SAP HCM
Am 27. Februar 2025 wurde im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 59 das neue Mutterschutzanpassungsgesetz veröffentlicht. Es bringt eine wichtige Neuerung für Frauen, die ihr Kind nach der 13. Schwangerschaftswoche verlieren.
Bisher griff der Mutterschutz erst ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat. Künftig sollen auch Frauen, die ihr Kind früher verlieren, besonderen Schutz erhalten.
Hintergründe
Fehlgeburten sind ein sensibles Thema, das viele betrifft. Schätzungen zufolge enden etwa 10 bis 15 % der bemerkten Schwangerschaften in den ersten zwölf Wochen als Fehlgeburt. Da Fehlgeburten nicht meldepflichtig sind, wird von einer deutlich höheren Dunkelziffer ausgegangen.
Quelle: MSD Manual – Fehlgeburt
Ab der 13. Schwangerschaftswoche spricht man von sogenannten späten Fehlgeburten. Etwa 20 % der Fehlgeburten treten laut Schätzungen nach der 12. Woche auf.
Quelle: AWMF Leitlinie 015-076 – Frühzeitiger Schwangerschaftsverlust
Gestaffelter Anspruch auf Mutterschutz
Der neue gesetzliche Anspruch auf Mutterschutz nach einer Fehlgeburt ist gestaffelt – abhängig von der Schwangerschaftswoche.
Ab dem 1. Juni 2025 gilt:
- 2 Wochen Mutterschutz bei Fehlgeburt ab der 13. SSW
- 6 Wochen Mutterschutz bei Fehlgeburt ab der 17. SSW
- 8 Wochen Mutterschutz bei Fehlgeburt ab der 20. SSW
Umsetzung in SAP HCM
Die technische Umsetzung erfolgt über das April-Support Package. Wer nicht warten möchte, kann die Anpassung auch manuell vornehmen. Weitere Informationen können dem SAP Hinweis 3584653 – IT0080: Mutterschutzfristen bei Fehlgeburten entnommen werden.
In der Customizing-Sicht Geburtsarten (V_T554G) werden hierfür drei neue Einträge ergänzt:

Zusätzlich wurden in der Sicht Regeltabelle: Abwesenheiten bei Mutterschaft (V_T554M) für die Muster-Abwesenheitsart Mutterschutz (0500) die passenden Regeln für die neuen Geburtsarten ergänzt:

Hinterlegung im Infotypen
Im Falle einer Fehlgeburt wird im Infotyp 0080 (Mutterschutz/Erziehungsurlaub) die entsprechende Geburtsart gewählt und das tatsächliche Entbindungsdatum erfasst.

Anschließend kann über Bearbeiten ? Abw. neu berechnen die Mutterschutzfrist automatisch neu ermittelt werden – basierend auf dem tatsächlichen Entbindungsdatums in Kombination mit der Geburtsart.

Wichtig: Die neuen Fristen gelten nur für Fehlgeburten ab dem 1. Juni 2025.