Kurzarbeit: Verlängerung der 100% SV-Erstattung bis 31.12.2021
Mit der vierten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung wurde die vollständige SV-Erstattung der allein vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit erneut verlängert.
Entsprechend der vorangegangenen Verlängerungen war eine 100% SV-Erstattung in pauschalierter Form bis zum 30.09.2021 möglich. Hierzu hatten wir bereits in einem früheren Blogartikel informiert. Nun erfolgte eine weitere Verlängerung bis Ende des Jahres 2021.
In diesem Zuge wurde auch die Bedingung aufgehoben, dass die Kurzarbeit vor dem 30.09.2021 begonnen wurde.
Umsetzung im SAP HCM
Die zeitliche Erweiterung der 100% SV-Erstattung erfolgt im SAP System durch die erneute Anpassung der Gültigkeit der Teilapplikation KUSW „SV-Erstattung bei Kurzarbeitergeld 100 %“.
Die Teilapplikation KUSX „SV-Erstattung bei Kurzarbeitergeld bedingte Verlängerung” wird mit der erneuten Verlängerung und dem Entfall der Bedingung zur Einführung der Kurzarbeit im Betrieb bis zum 30.09.2021 überflüssig. Ihre Gültigkeit kann daher gelöscht werden.
Die Berechnung in der Abrechnung sowie die Aufbereitung auf der KUG-Liste bleiben damit in 2021 unverändert, hier am Beispiel des Oktober 2021:
Die genannten Anpassungen werden mit dem November Support Package ausgeliefert. Die Anpassungen können aber bereits vorab über SAP Hinweis 3102172 – „Verlängerung der SV-Erstattung bei KuG in Höhe von 100 % bis zum 31.12.2021“ vorab eingebaut werden.
Sollten Sie im Oktober 2021 noch Kurzarbeit abrechnen, müssen Sie diese Anpassung zwingend vor der Oktober-Abrechnung vornehmen!
Haben Sie weitere Fragen?
Sprechen Sie uns auch gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier.
Gibt es evtl. ein Thema, was Sie „brennend“ interessiert und worüber wir unbedingt schreiben sollten?
Dann schicken Sie uns Ihre Idee gerne per Mail über das folgende Kontaktformular! Vielen Dank im Voraus!