Quarantäne für Personen ohne Impfschutz im SAP HCM
Spätestens ab dem 01.11.2021 erhalten Personen ohne für sie empfohlenen, vollständigen Impfschutz gegen COVID-19 bei Tätigkeitsverbot oder Quarantäne keine Entschädigungsleistung gemäß Infektionsschutzgesetz mehr. Uns wurde dazu die Frage gestellt, wie man mit diesem Sachverhalt im SAP HCM umgehen kann, was wir im Folgenden skizzieren wollen.
Fachliche Grundlage
In § 56 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird Personen eine finanzielle Entschädigungsleistung gewährt, denen von der zuständigen Behörde die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise untersagt bzw. eine Absonderung (Quarantäne) angeordnet wurde. Das IfSG sieht gemäß Satz 4 jedoch ausdrücklich von der Gewährung einer Entschädigungsleistung ab, wenn Tätigkeitsverbot oder Quarantäneanordnung durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe hätte vermieden werden können. Konkret heißt es:
„Eine Entschädigung […] erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, […] ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.“
Infektionsschutzgesetz (IfSG), Absatz 1, Satz 4
Da inzwischen ausreichende Mengen an Impfstoff zur Verfügung stehe, um allen Bürgern in Deutschland eine entsprechende Impfung gegen COVID-19 flächendeckend, niedrigschwellig und ohne Wartezeiten anbieten zu können, soll oben genannter Satz 4 nun generell zur Anwendung kommen.
So beschloss die Gesundheitsministerkonferenz am 22.09.2021 dazu:
„1. Die Länder werden spätestens ab dem 1. November 2021 denjenigen Personen keine Entschädigungsleistungen gemäß § 56 Absatz 1 IfSG mehr gewähren, die als Kontaktpersonen oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet bei einem wegen COVID-19 behördlich angeordneten Tätigkeitsverbot oder behördlich angeordneter Absonderung keine vollständigen Impfschutz mit einem auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts (www.pei.de/impfstoffe/covid-19) gelisteten Impfstoff gegen COVID-19 vor-weisen können, obwohl für sie eine öffentliche Empfehlung für eine Schutzimpfung nach § 20 Absatz 3 IfSG vorliegt.
2. Absonderungsanordnung oder des Tätigkeitsverbots keine öffentliche Empfehlung für eine Impfung gegen COVID-19 vorlag. Gleiches gilt, sofern eine medizinische Kontraindikation hinsichtlich der COVID-19-Schutzimpfung durch ärztliches Attest bestätigt wird.“
Beschluss Gesundheitsministerkonferenz vom 22.09.2021
Einzelne Länder haben dies auch bereits beschlossen wie bspw. Baden-Württemberg für Zeiträume ab dem 15.09.2021 oder Nordrhein-Westfalen für Zeiträume ab dem 11.10.2021.
Wie kann mit solchen Fällen nun im SAP HCM umgegangen werden?
Abbildung im SAP HCM
Für die Abbildung der Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz hat SAP ja die folgenden Abwesenheiten ausgeliefert:
abwesenheit | langtext |
---|---|
0560 | Quarantäne IfSG |
0561 | Betreuung Kind IfSG |
0562 | Betreuung Kind IfSG untertägig |
Gemein ist diesen Abwesenheiten ja seit Auslieferung des 2. Teils der IfSG-Lösung, dass sie die maschinelle Berechnung von IfSG-Fiktivbrutto und -Entschädigung per Fiktivläufen auslösen. Für Personen ohne vollständigen Impfschutz, welche keinen Anspruch mehr auf diese Entschädigung haben, können diese Abwesenheiten folglich nicht benutzt werden. Sie würden zu einer falschen Abrechnung führen.
Bevor Sie nun aber über alternative Abwesenheiten nachdenken, müssen Sie zunächst die zentrale Frage klären (lassen), wie Sie mit diesen Fällen intern umgehen wollen oder müssen? Sprich geht die Abwesenheit in einer solchen Situation zu Ihren Lasten als Arbeitgeber oder zu Lasten des Arbeitnehmers, sofern die Arbeit generell nicht auch aus dem Home Office möglich ist?
Entscheiden Sie sich dafür, dass Sie als Arbeitgeber die Person bezahlt freistellen, so können Sie bspw. Abwesenheitsart 0300 „Freistellung bezahlt“ verwenden. Wie die Bezeichnung schon verrät, ist diese Abwesenheit bezahlt, so dass sie auch keine Auswirkungen in der DEÜV hat. Sofern Sie explizit kennzeichnen wollen, dass es sich hier um eine „vom Arbeitgeber bezahlte Quarantäne“ handelt, können Sie dafür auch eine eigene Abwesenheit erstellen, bspw. durch Kopie von der 0300.
Entscheiden Sie sich hingegen dafür, dass die Abwesenheit zu Lasten der Person geht, ist die Person selbst verantwortlich, ihre Sollarbeitszeit an den entsprechenden Tagen zu auszugleichen. Dies kann bspw. durch bezahlten Urlaub (Abwesenheit 0100), Gleitzeit- oder Mehrarbeitsausgleich (Abw. 0900/0910), unbezahlten Urlaub (Abw. 0620) oder Fehlen/Verspätung unbezahlt (Abw. 0630) abgebildet werden. Sofern Sie explizit kennzeichnen wollen, dass es sich hier um eine „unbezahlte Quarantäne zu Lasten des Arbeitnehmers“ analog unbezahltem Urlaub handelt, so können Sie dafür auch eine eigene Abwesenheit erstellen, bspw. durch Kopie von der 0620. In der Abrechnung erfolgt dann eine entsprechende Kürzung des Entgelts, in der DEÜV würde es zu einer Abmeldung mit Grund 34 kommen, sofern die Abwesenheit länger als einen Zeitmonat andauern würde, was bei Quarantäne ja i.d.R. nicht der Fall ist.
Sofern Sie für einen oder beide Fälle Abwesenheiten anlegen wollen und diese einen Standard-nahen technischen Schlüssel aufweisen sollen, so könnten Sie sie wie folgt kopieren:
Abwesenheitsart | langtext | bemerkung |
---|---|---|
0560 | Quarantäne IfSG | |
0561 | Betreuung Kind IfSG | |
0562 | Betreuung Kind IfSG untertägig | |
056A | Quarantäne bezahlt AG | >> neu << kopiert aus Abw. 0300 |
056B | Quarantäne unbezahlt AN | >> neu << kopiert aus Abw. 0630 |
0570 | Haushaltshilfe | nächste SAP-Standard-Abwesenheit hinter IfSG |
Die Abwesenheiten würden mit dieser Bezeichnung zwar im SAP-Bereich des Namensraums liegen, allerdings verwendet SAP in ihren Abwesenheiten lediglich Ziffern und keine Buchstaben. Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass dies zukünftig einmal passieren wird, bleibt durch den vierstelligen Ziffernbereich jedoch sehr unwahrscheinlich.
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei Thema IfSG?
Sprechen Sie uns gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier.