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ELStAM, Gesetzesänderungen, SAP HCM

Erhöhter Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im SAP HCM

Im Zuge der Corona-Krise wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bis zum 31.12.2021 befristet angehoben. Wie kommt diese Erhöhung im SAP HCM zur Anwendung?

Allgemeines zum Entlastungsbetrag für Alleinerzeihende

Da Alleinerziehende höhere finanzielle Belastungen durch eine verteuerte Haushaltsführung zu tragen haben, erhalten Sie als Unterstützung den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.908 Euro pro Jahr. Sind die Voraussetzungen erfüllt, so erhalten die Alleinerziehenden im Zuge des ELStAM-Abrufs beim Hauptarbeitgeber die Steuerklasse 2. Die Anwendung des Entlastungsbetrags erfolgt dann in der Entgeltabrechnung, da er in die Steuerklasse 2 „eingearbeitet“ ist.

Bei mehreren Kindern erhöht sich der Entlastungsbetrag ab dem zweiten Kind auf Antrag um jeweils 240 Euro. Die beantragten Erhöhungen werden dann als Freibetrag im ELStAM-Abruf zur Verfügung gestellt.

Erhöhung des Entlastungsbetrags in der Corona-Krise

Um erziehungsbedingte Mehraufwendungen von Alleinerziehenden im Zuge der Corona-Krise auszugleichen, wurde der Entlastungsbetrag nun für die Jahre 2020 und 2021 von 1.908 Euro auf 4.008 Euro angehoben. Weitere Informationen inklusive eines Erklärfilms bietet dazu das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). 

Laut Senatsverwaltung für Finanzen wird der Erhöhungsbetrag von 2.100 Euro bei gewährter Steuerklasse II zum Stichtag 26. Juni 2020 automatisch als Freibetrag in die ELStAM übernommen und den Arbeitgebern zum Abruf zur Verfügung gestellt. Die Berliner Finanzämter haben laut Senatsverwaltung ab Mitte August 2020 mit den Eintragungen begonnen. Weitere Fragen und Antworten bietet hierzu auch das BMFSFJ.

Umsetzung des erhöhten Entlastungsbetrags im SAP HCM

Da die Erhöhung des Entlastungsbetrags via ELStAM-Abruf bereitgestellt wird, sind im SAP HCM entsprechend keinerlei Anpassungen erforderlich. Es genügt, den ELStAM-Eingangsprozess wie gewohnt auszuführen.

In der folgenden Abbildung ist ein beispielhafter ELStAM-Abruf für eine Alleinerziehende ohne Beantragung der zusätzlichen Freibeträge im L3-ELStAM-Fallanalysetool dargestellt:

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende aus ELStAM-Abruf im L3-ELStAM-Fallanalysetool im SAP HCM
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende aus ELStAM-Abruf im L3-ELStAM-Fallanalysetool im SAP HCM

Haben Sie Fragen zum ELStAM-Verfahren im SAP HCM oder benötigen Sie Unterstützung?

Bei weiteren Fragen und Unterstützungsbedarf rund um das Thema ELStAM im SAP HCM können Sie uns jederzeit gerne ansprechen. Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Oder möchten Sie sich gezielt zum ELStAM-Verfahren im SAP HCM weiterbilden? Dann empfehlen wir Ihnen unser (Online-)Seminar, das wir gemeinsam mit unserem Weiterbildungspartner, der Lohnakad GmbH, durchführen. Einen direkten Link zum vor-Ort-Seminar finden Sie hier, zum Online-Seminar hier.

Gibt es evtl. ein Thema, was Sie „brennend“ interessiert und worüber wir unbedingt schreiben sollten?

Dann schicken Sie uns Ihre Idee gerne per Mail über das folgende Kontaktformular! Vielen Dank im Voraus!

18. September 2020/von Patrick Marahrens
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