L3 Consulting GmbH
  • Home
  • Leistungen
  • AddOns & Tools
    • L3 Stammdatenprotokoll
    • L3 Controlling Dashboard
    • L3 ELStAM Fallanalyse Tool
    • L3 Sprechende TIP
    • L3 Fahrtentrackingtool
    • L3 Entgeltnachweis-Protokoll für Fiktivläufe im SAP HCM
  • Blog
  • SAP HCM Payroll Timeline
  • Newsletter
  • Kontakt
  • Unternehmen
  • Arbeiten bei L3
    • Unsere (Arbeits-) Kultur
    • Bewerbungsprozess
  • Newsticker
  • Suche
  • Menü Menü
Entgeltabrechnung, Gesetzesänderungen, HR, Sozialversicherung

Durchschnittlicher KV-Zusatzbeitragssatz (ab 2023) im SAP HCM

Entgeltabrechnung

Zum 01.01.2023 wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der Krankenversicherung erneut angepasst. Wie dieser Zusatzbeitrag in SAP HCM abgebildet ist, soll in diesem Artikel beschrieben werden.

Grundlegendes zum Durchschnittlichen KV-Zusatzbeitragssatz

Zusatzbeitragssatz gesetzlicher Krankenkassen

Bereits zum 01.01.2015 wurde mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung der kassenindividuelle Zusatzbeitrag eingeführt, welcher zunächst bis zum 31.12.2018 vom Arbeitnehmer allein zu tragen war. Ziel war es seinerzeit, durch Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags auf 7,3 Prozent zu verhindern, dass Lohnnebenkosten im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung weiter steigen, um Arbeitsplätze langfristig zu sichern und damit wiederum eine solide Grundlage für das solidarische Gesundheitssystem sicherzustellen.

Die Krankenkassen erhielten mit dem Gesetz mehr Möglichkeiten, ihre Beiträge selbst zu gestalten, wenn sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ihren Finanzbedarf nicht decken konnten. Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes einer Krankenkasse wird von ihrem Verwaltungsrat selbst festgelegt, sie hängt jedoch ebenfalls davon ab, wie wirtschaftlich sie arbeitet. Erhöht sie den Zusatzbeitrag, so haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Damit soll ein Anreiz gesetzt werden, im Wettbewerb sowohl eine qualitativ hochwertige Versorgung anzubieten als auch effizient zu wirtschaften, um so die Zusatzbeiträge möglichst gering zu halten.


Hinweis zur Informationspflicht der Krankenkassen bei Erhöhung ihres Zusatzbeitrages

Nach §175 SGB IV Absatz 4 Satz 7 sind Krankenkassen verpflichtet, ihre Mitglieder schriftlich auf eine Erhöhung des Zusatzbeitrags und dem damit verbundenen Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Diese Hinweispflicht der Krankenkassen wurde mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz für Erhöhungen des Zusatzbeitragssatzes, die im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.06.2023 wirksam werden, abgeändert. Die Krankenkassen haben ihre Mitglieder stattdessen „auf andere geeignete Weise“ hinzuweisen. Sollten Ihre Beschäftigten in diesen Zeiten ggf. einen Krankenkassenwechsel in Betracht ziehen, so könnten Sie sie auf diesen Umstand mit dem Hinweis aufmerksam machen, eine mögliche Erhöhung des Zusatzbeitrages ihrer Krankenkasse auf deren Internetseite zu prüfen.


Die kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze werden regelmäßig mit der Beitragssatzdatei bereitgestellt, welche auf der ITSG-Downloadseite im Reiter „Beitragssatz“ heruntergeladen und im SAP HCM in den laufenden Einstellungen zur Sozialversicherung eingespielt werden kann:

Transaktion zur Einspielung der Beitragssatzdatei im SAP Easy Access Menü der Abrechnung für Deutschland (via Transaktion PC01)
Transaktion zur Einspielung der Beitragssatzdatei im SAP Easy Access Menü der Abrechnung für Deutschland (via Transaktion PC01)

Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz

Vom wörtlichen Sinn her würde man beim durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz nun den Durchschnitt der kassenindividuellen Zusatzbeiträge vermuten. Stattdessen ist er aber eine statistische Größe, welche jedes Jahr bis zum 15.10. durch ein Expertengremium (GKV-Schätzerkreis) auf Basis der voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen und der Einnahmen des Gesundheitsfonds für das jeweils folgende Kalenderjahr geschätzt wird. Die Festlegung erfolgt dann vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) bis zum 01.11. des Jahres für das Folgejahr.

Die Entwicklung von durchschnittlichem Zusatzbeitragssatz sowie Durchschnitt der kassenindividuellen Zusatzbeiträge können der folgenden Tabelle entnommen werden:

jahrdurchschnittlicher
zusatzbeitrag
(in %)
durchschnitt
der
kassenindividuellen
zusatzbeiträgE
(in %)
20150,90,83
20161,11,08
20171,11,11
20181,01,08
20190,90,99
20201,11,00
20211,31,28

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist anstelle des kassenindividuellen Zusatzbeitrages für die in §242 Absatz 3 SGB V genannten Personengruppen relevant. Eine „sprechendere“ Übersicht kann bei der TK eingesehen werden.

In der Entgeltabrechnung sollten die bekanntesten Personengruppen die folgenden sein, für welche der durchschnittliche Zusatzbeitrag direkt oder indirekt anzuwenden ist bzw. Berücksichtigung findet:

  • Geringverdiener (Auszubildende mit Arbeitsentgelt bis maximal 325 Euro),
  • Beschäftigte im Übergangsbereich, für welche der durchschnittliche Zusatzbeitrag seit 2015 bei der Berechnung des sogenannten Faktors „F“ berücksichtigt wird sowie
  • Privat Krankenversicherte, bei denen seit 2019 die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrages bei der Ermittlung des maximalen steuer- und sv-freien Arbeitgeberzuschusses zur PKV Anwendung findet.

Durchschnittlicher KV-Zusatzbeitragssatz ab 01.01.2023

Am 28.10.2022 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für das Jahr 2023 veröffentlicht:

„Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz nach § 242a Absatz 1 SGB V für das Jahr 2023 beträgt 1,6 Prozent.“

Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 vom BMG

Abbildung in SAP HCM

Im SAP HCM wird der durchschnittliche KV-Zusatzbeitragssatz – wie viele weitere Rechengrößen der Sozialversicherung – als sogenannte Abrechnungskonstante im View V_T511K hinterlegt. In diesem Fall handelt es sich um Konstante KVZBD „KV-Zusatzbeitragssatz durchschnittlich“. Über den Button „Aufreißen <-> Verbergen“ können Sie sich auch die Entwicklung des Zusatzbeitragssatzes ansehen. Die Erhöhung auf 1,6% ist im folgenden Bild bereits enthalten:

Der durchschnittliche KV-Zusatzbeitragssatz als Abrechnungskonstante KVZBD im SAP HCM
Der durchschnittliche KV-Zusatzbeitragssatz als Abrechnungskonstante KVZBD im SAP HCM

Zum Abschluss soll noch ein Beispiel für die Auswirkung der Änderung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags für Privat Krankenversicherte gegeben werden.

Abrechnungsbeispiel PKV

Für das Abrechnungsbeispiel werden die Werte der folgenden Tabelle angenommen. Dazu folgende Bemerkungen:

  • Der maximal zuschussfähige Beitrag zur PKV ergibt sich aus Multiplikation der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze KV/PV mit der Summe aus allgemeinem KV-Beitragssatz Arbeitnehmer und dem halben durchschnittlichen KV-Zusatzbeitrag.
  • Der gesamte Beitrag zur PKV ist bewusst so hoch gewählt, dass die Hälfte des Beitrags stets über dem maximal zuschussfähigen Betrag liegt. Denn würde sie darunter liegen – bspw. 350 Euro bei einem Gesamtbeitrag von 800 Euro – so dürften wir der PKV-versicherten Person auch lediglich den halben Beitrag steuer- und sv-frei bezuschussen. Diese Begrenzung sehen wir im Beispiel in der PV.
Abrechnungsgröße12/202201/2023
Gehalt8.000,00 EUR8.000,00 EUR
PKV-Beitrag gesamt1.000,00 EUR1.000,00 EUR
PPV-Beitrag gesamt100,00 EUR100, EUR
Beitragsbemessungsgrenze KV/PV4.837,50 EUR4.987,50 EUR
Beitragssatz KV allgemein Arbeitnehmer7,3 %7,3 %
Halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag KV0,65 %0,8 %
Maximal zuschussfähiger Beitrag PKV384,58 EUR403,99 EUR
Maximal zuschussfähiger Beizrag PPV50,00 EUR50,00 EUR

Im Abrechnungsbeispiel sind analog der Tabelle keinerlei Änderungen in den Stammdaten vorzunehmen, maßgeblich für die Änderung des maximal steuer- und sv-frei zuschussfähigen Beitrag zur PKV ist allein die Änderung der Abrechnungskonstante für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag.

Abrechnungsbeispiel zum durchschnittlichen Zusatzbeitrag im PKV-AG-Zuschuss im SAP HCM
Abrechnungsbeispiel zum durchschnittlichen Zusatzbeitrag im PKV-AG-Zuschuss im SAP HCM

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung der Inflationsausgleichsprämie bzw. neuer gesetzlicher Regelungen?

Sprechen Sie uns auch gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier. Oder schauen Sie sich unseren SAP HCM Support Package Service L365 an.

Gibt es evtl. ein Thema, was Sie „brennend“ interessiert und worüber wir unbedingt schreiben sollten?

Dann schicken Sie uns Ihre Idee gerne per Mail über das folgende Kontaktformular! Vielen Dank im Voraus!

1. Dezember 2022/von Patrick Marahrens
https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2017/12/Entgeltabrechnung2.png 369 740 Patrick Marahrens https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2015/10/L3_block_schwarz.png Patrick Marahrens2022-12-01 08:00:002022-12-01 08:02:53Durchschnittlicher KV-Zusatzbeitragssatz (ab 2023) im SAP HCM

Suche

Kategorien

Melden Sie sich für unseren Newsletter an!

Interesse mit uns zusammenzuarbeiten?

LET’S TALK!

Kontakt

L3 Consulting GmbH
Akazienstraße 7A
30169 Hannover

T: +49 511 54 45 08 85
F: +49 511 54 45 77 96
E: info@L3Consulting.de

We want YOU!

Wir suchen für unser stetig wachsendes Team qualifizierte und motivierte Verstärkung.

Ob als Werkstudent, frisch von der Uni oder mit Berufspraxis – werde Teil unserer Crew!

Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Downloadbereich

L3 Consulting

© Copyright - L3 Consulting GmbH
  • X
  • Xing
  • Facebook
  • LinkedIn
  • Instagram
  • SAP HCM Consulting
  • SAP HCM Entwicklung
  • SAP HCM AddOns & Tools
  • L365 HCM Support Package Service
  • SAP HCM Seminare
  • SAP HCM Workshops
Technische Schlüssel in Dropdown-Listen in SAP (HCM) anzeigenNützlichesLStA & LStB: Anpassungen zum Jahreswechsel 2023 im SAP HCM 
Nach oben scrollen