Digitale GML57 Meldung ab dem 01.07.2021 im SAP HCM
Ab dem 01.07.2021 ist das rvBEA-Teilverfahren GML57 – die Elektronische Anforderung einer Gesonderten Meldung bei dem Arbeitgeber – für eben diese Arbeitgeber verpflichtend. Zu diesem Datum erhöht sich zudem die Datensatzversion.
Fachliche Grundlagen
Basierend auf § 194 Abs. 1 SGB VI sind Arbeitgeber verpflichtet, auf Verlangen des Rentenversicherungsträgers die beitragspflichtigen Einnahmen des Arbeitnehmers im laufenden Kalenderjahr zu melden.
In der Regel fordern Rentenversicherungsträger eine solche Gesonderte Meldung – d.h. eine DEÜV-Meldung mit Abgabegrund 57 – für Mitarbeiter mit bevorstehendem Renteneintritt. Dies erfolgt frühestens zu Beginn des letzten Beschäftigungsquartals vor dem Renteneintritt und auf deren Verlangen hin. Anhand der aktuellen Entgelte wird dann die Rentenhöhe ermittelt. Des Weiteren kommt es zu Anforderungen von Gesonderten Meldungen in Versorgungsausgleichsverfahren (im Scheidungsfall).
Bis zum 30.06.2021 erfolgte die Anforderung seitens der Rentenversicherung allgemein in Papierform, die Teilnahme am elektronischen rvBEA-Teilverfahren GML57 war bis dahin nach Registrierung optional. Ab dem 01.07.2021 ist nun keine Verfahrens-Registrierung mehr erforderlich, die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Verfahren GML57 ist dann für alle Arbeitgeber verpflichtend. D.h. Arbeitgeber haben gemäß § 96 Abs. 2 S. 1 SGB IV mindestens einmal wöchentlich zu prüfen, ob die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) Anforderungen auf ihrem Kommunikationsserver hinterlegt hat und müssen diese folglich abrufen.
Umsetzung im SAP HCM
Auslieferung
Das Teilverfahren GML57 im Rahmen von rvBEA wurde von SAP bereits zum Jahreswechsel 2017/2018 bereitgestellt und konnte nach Registrierung optional genutzt werden. Eine Beschreibung finden Sie in unserem älteren Artikel hier.
Für verpflichtende Abholung und Erhöhung der Datensatzversion liefert SAP folgende neue Hinweise aus (Vorabeinbau möglich; regulär in HRSP Juni 2021):
- SAP Hinweis 3041130 – rvBEA – GML57: Änderungen und neue Datensatzversion 01.07.2021
- SAP Hinweis 3050318 – SV: GML57-Anforderungen ab 01.07.2021
Durch die Umstellung zum 01.07.2021 erübrigt sich auch der bisherige Registrierungsprozess. Im SAP HCM werden daher sowohl der Report Registrierung für rvBEA-Teilverfahren erstellen (RPCRGVD0_OUT) als auch die Teilapplikation Registrierung für rvBEA (RVRE) obsolet.
Im Rahmen der zeitgleichen Erhöhung der Datensatzversion werden die eingesetzten XML-Schemata in der neuen Version 2.0.0 ausgeliefert. Dies macht es zwingend erforderlich, den o.g. Hinweis 3041130 zu implementieren – auch wenn bereits vorher GML57 via SAP HCM verwendet wurde. Ohne den Versionswechsel können die Anforderungen zur Abgabe der GML57 vom DRSV-Server ab dem 01.07.2021 nicht abgeholt werden.
Ausblick rvBEA
Neben dem Teilverfahren GML57 wird das rvBEA-Verfahren für Arbeitgeber zum 01.01.2022 obligatorisch. Aktuell umgesetzt sind die folgenden Bescheinigungen (Link finden Sie hier):
- ZUZA – „Befreiung von Zuzahlung in Hinblick auf den Erhalt von Rehabilitationsmaßnahmen“
- ELFE – „Einfach Leistungen für Eltern“ erweitert. Hier werden wir Sie rechtzeitig im Detail informieren.
Anwendung
Für die Abholung der Anforderungen ist der Report SV: Abholung u. Bestätigung der Ergebnisse GKV / DSRV (Transaktion PC00_M01_RPCSVPD0_IN bzw. Report RPCSVPD0_IN) zu verwenden. Mittels des Reports können Verarbeitungsergebnisse sowie qualifizierte Rückmeldungen sowohl des rvBEA-Meldeverfahrens als auch des A1-Verfahrens abgeholt werden.
Wie oben bereits erwähnt, besteht eine Pflicht, Aufforderungen zur Abgabe einer gesonderten Meldung durch den Rentenversicherungsträger innerhalb einer Woche nach Bereitstellung auf dem eXTra-Server abzurufen. Durch eine entsprechende Job-Einplanung des Reports SV: Abholung u. Bestätigung der Ergebnisse GKV / DSRV (Report RPCSVPD0_IN) kann sichergestellt werden, dass dieser Anforderung Folge geleistet wird. Um potentielle Fehler zu vermeiden, kann die Abholung z.B. täglich eingeplant werden. So sollte im Regelfall selbst bei Verbindungsproblemen oder Wartungsarbeiten die Frist von einer Woche nicht überschritten werden. Zu bedenken ist hierbei nämlich, dass es monatlich mehrtägige Wartungsfenster gibt, an denen es zu Ausfällen kommen kann. Eine Übersicht dieser aktuellen Wartungsarbeiten für 2021 finden Sie hier.
Eine Übersicht, wie Sie rvBEA und weitere Verfahren der Behördenkommunikation automatisieren können, finden Sie hier.
Haben Sie weitere Fragen?
Sprechen Sie uns auch gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier.
Gibt es evtl. ein Thema, was Sie „brennend“ interessiert und worüber wir unbedingt schreiben sollten?
Dann schicken Sie uns Ihre Idee gerne per Mail über das folgende Kontaktformular! Vielen Dank im Voraus!