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Dienstwagenversteuerung, Entgeltabrechnung, HR, SAP HCM, Sozialversicherung, Steuer

Die 1%-Regelung – Möglichkeiten und Berechnung (Teil 2/4)

Entdecken Sie die verschiedenen Methoden zur Anwendung der 1%-Regelung bei der Versteuerung von Dienstwagen. Unser Artikel erläutert die Unterschiede zwischen der 0,03%- und der 0,002%-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und zeigt anhand von Beispielen, welche Methode für Sie steuerlich vorteilhafter sein kann. Erfahren Sie, wie Sie durch die richtige Wahl Ihre Steuerlast optimieren können.

Vorheriger Artikel

Im vorherigen Artikel haben wir uns mit der Wahl zwischen Fahrtenbuch und 1%-Regelung beschäftigt. Darin haben wir uns die benötigten Daten für eine Fahrtenbuchverwendung und deren Vor- und Nachteilen angeschaut. Wenn Sie diese Artikel verpasst haben oder die Themen noch einmal vertiefen möchten, können Sie sie hier jederzeit nachlesen:

  • Teil 1: Dienstwagenversteuerung: Fahrtenbuch oder 1%-Regel?

Welche Möglichkeiten gibt es, die 1%-Regelung anzuwenden?

Wie in unserem ersten Artikel erwähnt, ermöglicht die 1%-Regelung eine pauschale Versteuerung der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Sie wird in Verbindung mit der 0,03% oder 0,002% Regel genutzt. Aus der Summe wird der geldwerte Vorteil errechnet, auf den Sozialabgaben und Steuern erhoben werden. Die 1-%-Regelung ist in § 8 Abs. 2 Sätze 2, 3 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG geregelt und in einem ergänzenden Schreiben des BMF. Dabei gibt es verschiedene Ansätze zur Berücksichtigung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte:

1. Die 0,03%-Regelung

Diese Methode ist am kosteneffizientesten für Arbeitnehmer, die den Dienstwagen regelmäßig für den Arbeitsweg nutzen (mindestens 15 Fahrten pro Monat oder 180 Tage pro Jahr). Der geldwerte Vorteil für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte wird pauschal berechnet.

Formel:

  • 1%Regel: Der Bruttolistenpreis wird mal 1% gerechnet
  • 0,03% Regel: Der Bruttolistenpreis wird mal 0,03% genommen und mit Entfernungskilometer multipliziert

Der Gesamtbetrag wird als Geldwerter Vorteil in der Abrechnung behandelt.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer nutzt einen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von 60.000 € und fährt täglich 30 km zur Arbeit.

  • 1%-Regelung: 60.000 € x 1% = 600 € monatlich
  • 0,03%-Regelung: 60.000 € x 0,03% x 30 km = 540 € monatlich
  • Gesamter geldwerter Vorteil: 1.140 € monatlich
Vorteile:
  • Einfach anzuwenden, keine Nachweise erforderlich
  • Planungssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Nachteile:
  • Höherer geldwerter Vorteil als bei der Einzelbewertung, wenn Monatsanfahrten unter 15 sind
  • Keine Anpassung an tatsächliche Nutzung

2. Die 0,002%-Regelung (Einzelbewertung der Fahrten)

Diese Methode ist vorteilhaft für Arbeitnehmer, die den Dienstwagen weniger als 15 Tage pro Monat für Fahrten zur Arbeit nutzen. Die Versteuerung erfolgt individuell für jeden Nutzungstag.

Formel:

  • 1%Regel: Der Bruttolistenpreis wird mal 1% gerechnet
  • 0,002% Regel: Der Bruttolistenpreis wird mal 0,002% genommen und mit Entfernungskilometer und Anzahl der Fahrten multipliziert

Der Gesamtbetrag wird als Geldwerter Vorteil in der Abrechnung behandelt.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer fährt im Monat 10 Mal zur ersten Tätigkeitsstätte, ebenfalls mit einem Dienstwagen im Wert von 60.000 € und 30 km Entfernung.

  • 1%-Regelung: 60.000 € x 1% = 600 € monatlich
  • 0,002%-Regelung: 60.000 € x 0,002% x 30 km x 10 = 360 € monatlich
  • Gesamter geldwerter Vorteil: 960 € monatlich
Vorteile:
  • Geringerer geldwerter Vorteil bei weniger als 15 Fahrten
  • Individuelle Berechnung möglich
Nachteile:
  • Erfordert Dokumentation der tatsächlichen Fahrten
  • Monatlich unterschiedlich

Zusammenfassung

Die Wahl der Methode zur Versteuerung von Dienstwagen hängt von der Nutzungshäufigkeit ab:

  • 0,03%-Regelung: Für regelmäßige Fahrten zur Arbeit, einfach anzuwenden, aber hoher pauschaler Vorteil.
  • 0,002%-Regelung: Für weniger als 15 Fahrten pro Monat, steuerlich günstiger, aber aufwendiger in der Dokumentation.

Ausblick auf den nächsten Artikel

Neben den Sozialabgaben und der Lohnsteuer fällt auch Umsatzsteuer auf die private Nutzung eines Dienstwagens an. Wie diese berechnet wird und welche Möglichkeiten zur Senkung der Steuerlast bestehen, erläutern wir im nächsten Artikel.

Weitere Artikel zum Thema

  • Teil 1: Dienstwagenversteuerung: Fahrtenbuch oder 1%-Regel?
  • Teil 3: Umsatzsteuer bei Dienstwagen (wird in Kürze veröffentlicht)
  • Teil 4: Smarte Dienstwagenversteuerung mit unserer Fiori-App “Meine Office Fahrten” (wird in Kürze veröffentlicht)

Haben Sie weitere Fragen?

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25. Februar 2025/von Steffen Westfal
Schlagworte: 1´%-Regel, Dienstwagen, Dienstwagenversteuerung
https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2025/02/Dienstwagenversteuerung.png 816 1456 Steffen Westfal https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2015/10/L3_block_schwarz.png Steffen Westfal2025-02-25 11:21:122025-03-15 20:06:36Die 1%-Regelung – Möglichkeiten und Berechnung (Teil 2/4)
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