Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV: Auswirkungen auf (SAP HCM) Payroll
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steckt bereits seit einigen Jahren in einer massiven strukturellen Finanzierungskrise: Die Ausgaben steigen mit knapp 8 % pro Jahr deutlich stärker als die Einnahmen mit ca. 3–5 %. Ohne Gegenmaßnahmen drohen bis 2030 Deckungslücken von bis zu 40 Mrd. €, die einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von ca. 4,7 % und einem Gesamtbeitragssatz von bis zu ca. 19,3% nach sich ziehen würden – eine deutliche Mehrbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie ein Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz 2026 (Kabinett-Entwurf vom 29.04.2026) soll daher ab 2027 stabile Beitragssätze sicherstellen. Der Schwerpunkt der Reform liegt auf einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik: Vergütungs- und Preissteigerungen im Gesundheitswesen werden künftig an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen (Grundlohnrate) gedeckelt. Gleichzeitig nimmt das Gesetz – weil reine Ausgabenkürzungen nicht ausreichen – auch die Einnahmenseite in den Blick. Ziel ist eine faire, solidarische Beteiligung aller: höhere Einkommen, Arbeitgeber bei Minijobs und bestimmte Familienkonstellationen sollen einen zusätzlichen Beitrag leisten.
Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung
Einige Aspekte des GKV-Beitragsstabiliserungsgesetzes haben eine unmittelbare Auswirkung auf die Payroll. Dies umfasst insbesondere:
- die einmalige zusätzliche / außerordentliche Erhöhung sowohl der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungsfreigrenze) als auch der Beitragsbemessungsgrenze um 3.600 Euro jährlich bzw. 300 Euro monatlich zum 01.01.2027,
- eine Anhebung des pauschalen AG-Beitrags zur Krankenversicherung für Minijobs von bisher 13% auf den allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6% zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von derzeit 2,9%,
- einen neuen Beitragszuschlag von 2,5% für Arbeitnehmer, die Ehe- oder Lebenspartner beitragsfrei familienversichert haben sowie
- die Einführung einer arbeitnehmer- und arbeitgeberseitig freiwilligen Teil-Arbeitsunfähigkeit und eines Teil-Krankengeldes mit entsprechender Erweiterung des eAU-Verfahrens.
Mit Blick auf den nächsten Jahreswechsel 2026/2027 werden wir in den kommenden Wochen und Monaten auf die einzelnen Maßnahmen sowie deren konkrete Auswirkungen auf SAP HCM in gesonderten Blog-Artikeln im Detail eingehen.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz sowie einen Überblick über die geplanten Maßnahmen finden Sie hier.
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