SV-Stammdatendatei ab 2025 (in SAP HCM) – 1/2
— UPDATE am 02.08.2024 —
Ab dem 01.01.2025 sind die für die Abrechnung notwendigen Daten und Rechengrößen der Sozialversicherung verpflichtend aus einer neuen SV-Stammdatendatei in die Entgeltabrechnungsprogramme zu übernehmen, auch in die SAP HCM Payroll.
Die neue SV-Stammdatendatei
Gemäß §98a Absatz 2 SGB IV sind
- der GKV-Spitzenverband,
- die Deutsche Rentenversicherung Bund,
- die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See,
- die Bundesagentur für Arbeit,
- die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. ,
- die Arbeitsgemeinschaft der berufsständischen Versorgungseinrichtungen e.V. sowie
- die gemeinsamen Einrichtungen im Sinne des § 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes (also die Lohnausgleichskassen und Urlaubskassen wie bspw. die SOKA-Bau, die Sozialkasse der Bauwirtschaft)
verpflichtet, eine Datei zu konzipieren, die die notwendigen Stammdaten der Träger der sozialen Sicherung für die Durchführung der Meldeverfahren beinhaltet, eine SV-Stammdatendatei. Diese soll den an den Meldeverfahren der Sozialversicherung beteiligten Meldepflichtigen zum automatisierten Abruf zur Verfügung gestellt werden.
Bereitstellung, Abruf und verpflichtende Nutzung
Die SV-Stammdatendatei wird – wie bereits die UV-Stammdatendatei und die Krankenkassen-Beitragssatzdatei – auf der ITSG-Downloadseite zum Download zur Verfügung gestellt. Die Datei umfasst immer eine Gesamtlieferung im XML-Format, also sowohl tagesaktuelle als auch historisierte Daten.
Die zum 01.07.2024 geplante Bereitstellung der Datei hatte sich verzögert, ist inzwischen jedoch erfolgt:
Verpflichtend zu nutzen ist sie in den Entgeltabrechnungsprogrammen und Zahlstellenabrechnungsprogrammen im Rahmen der Beitragsberechnung ab dem 01.01.2025. Die verpflichtende Nutzung meint hier, dass die Daten vor jeder Echtabrechnung zu aktualisieren sind, die Datei also – sofern sie vorliegt – vor jeder Echtabrechnung einzuspielen ist.
Zeiterfassungssysteme sind von der verpflichtenden Nutzung der SV-Stammdatendatei ausgenommen. Denn selbst wenn sie den eAU-Datenaustausch oder die Anrechenbarkeit von Vorerkrankungen im Meldeverfahren der Entgeltersatzleistungen übernehmen, führen sie keine Entgeltabrechnung durch, welche die Nutzung der Daten der Stammdatendatei erfordern würde. Ebenso besteht keine verpflichtende Nutzung für systemgeprüfte elektronische Ausfüllhilfen (wie das SV-Meldeportal), da damit ebenfalls keine Entgeltabrechnung vorgenommen wird, sondern lediglich die Datenübermittlung an die zuständigen Stellen.
Durch die Bereitstellung der SV-Stammdatendatei werden die UV-Stammdatendatei und Krankenkassen-Beitragssatzdatei obsolet. Die UV-Stammdatendatei wird daher nur noch bis zum 31.12.2024 zur Verfügung gestellt, die Beitragssatzdatei bis zum 31.12.2025. Somit ergibt sich folgender Zeitplan:
ZeitpunkT | Ereignis |
---|---|
ab 01.07.2024 | Bereitstellung der SV-Stammdatendatei (verzögerte sich) |
zum 31.12.2024 | Einstellung der UV-Stammdatendatei |
ab 01.01.2025 | Verpflichtende Nutzung der SV-Stammdatendatei für Entgelt- und Zahlstellenabrechnungsprogramme (und damit auch für die SAP HCM Payroll) |
zum 31.12.2025 | Einstellung der Beitragssatzdatei |
Inhalt der SV-Stammdatendatei
Die SV-Stammdatendatei weist laut aktuellem Entwurf folgenden Aufbau auf:
Block | INHALT |
---|---|
Versions-/Steuerungsdaten | Versionsnummer & Erstellungsdatum |
Allgemeine SV-Beitragssätze | … der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, der Insolvenzgeldumlage und der Seekasse |
SV-Rechengrößen | Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) Mini- & Midi-Job-Grenzen und -Bemessungsgrundlagen Geringverdienergrenze |
Gesetzliche Krankenversicherung (Einzugsstellen) | Betriebsnummer, Nachfolge-Betriebsnummer & Kassenart Adressdaten Kontodaten Kommunikationsdaten (Betriebsnummer Annahmestelle, Institutionskennzeichen, …) Abrechnungsdaten (Umlage-, Erstattungs- sowie kassenindividuelle Zusatzbeitragssätze) |
Datenannahmestellen | Kommunikationsdaten (Betriebsnummer, Betriebsnummer Rechtsnachfolger, E-Mail, …) |
Gesetzliche Unfallversicherung | Kommunikationsdaten (Betriebsnummer, UV-Träger-Nummer) Adressdaten Abrechnungsdaten (Höchstjahresarbeitsverdienstgrenze, Verwendung fremdartiger Gefahrtarife, UV-Träger mit besonderen Meldetatbeständen) Vollarbeiterrichtwerte |
Berufsständische Versorgungseinrichtungen | Kommunikationsdaten (Betriebsnummer, ABV-Nummer, Meldefilter, …) Adressdaten Kontaktdaten Ansprechpartner Kontodaten Abrechnungsdaten (Regel für Mehrfachbeschäftigung / Altersgrenze) |
Bundesagentur für Arbeit | Dienststellenverzeichnis SGB III / II Dienststellennummer SGB III / II |
Die Daten der gemeinsamen Einrichtungen im Sinne des §4 Abs. 2 TVG werden in einer späteren Version der SV-Stammdatendatei berücksichtigt.
Umsetzung in SAP HCM
…bis einschließlich 2024
Allgemeine SV-Beitragssätze & SV-Rechengrößen
Die allgemeinen SV-Beitragssätze und SV-Rechengrößen werden im SAP HCM in der Tabelle der Abrechnungskonstanten (View V_T511K) geführt. Sie erhalten ihr Update durch die von SAP bereitgestellten HR Support Packages zum Jahreswechsel oder vorgreifende manuelle Anpassungen gemäß Korrekturhinweis, bspw. wenn Sie mindestens einen Abrechnungskreis vorschüssig abrechnen.
Anbei ein Auszug von Beitragssätzen und Rechengrößen der Kranken- und Pflegeversicherung:
Gesetzliche Krankenversicherung & Datenannahmestellen
Die Bereitstellung der Daten zur gesetzlichen Krankenversicherung und den Datenannahmestellen erfolgt via Beitragssatzdatei über die Downloadseite der ITSG.
Die Übernahme der Beitragssätze ins SAP HCM und der Abgleich der Beitragssätze zur Verwendung in der Abrechnung samt Rückrechnungserkennung erfolgt über die zwei Reports RPUSVED1(TA: PC00_M01_USVED1) sowie RPUSVCD0 (TA: PC00_M01_USVCD0). Beide sind wie folgt aus dem Easy Access Menü der deutschen Abrechnung (Transaktion PC01) aufrufbar:
Die Übernahme der Daten zu den Annahmestellen ins SAP HCM erfolgt mittels Report RPUSVDD1 (TA: PC00_M01_RPUSVDD1):
Gesetzliche Unfallversicherung
Die Bereitstellung der Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt via UV-Stammdatendatei und Datei der Institutionskennzeichen der UV-Träger über die Downloadseite der ITSG.
Die Übernahme der UV-Stammdatendatei (Unfallversicherungsträger und Gefahrtarife) ins SAP HCM und der Abgleich für eine Rückrechnungserkennung erfolgt über die zwei Reports RPUBGDD0 (TA: PC00_M01_RPUBGDD0) sowie RPUBGED0 (TA: PC00_M01_RPUBGED0). Beide sind wie folgt aus dem Easy Access Menü der deutschen Abrechnung (Transaktion PC01) aufrufbar:
Die Übernahme der Institutionskennzeichen der Unfallversicherungsträger ins SAP HCM erfolgt mittels Report RPUEEDD0 (TA:PC00_M01_RPUEEDD0), welcher ebenfalls aus dem Easy Access Menü der deutschen Abrechnung aufrufbar ist:
Berufsständische Versorgungseinrichtungen
Die Verzeichnisdatei der berufsständischen Versorgungseinrichtungen – kurz „BV-Datei“ – kann beim Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen (DASBV) unter www.dasbv.de/fileadmin/download/bvdatei heruntergeladen werden.
Die Übernahme der BV-Daten ins SAP HCM erfolgt mittels Report RPUBVDD0 (TA: PC00_M01_BV_DATEI):
Bundesagentur für Arbeit
Für das Dienststellenverzeichnis der Arbeitsagenturen gibt es bislang keinen Report zur Einspielung von Änderungen. Stattdessen wird das Verzeichnis per Korrekturhinweis bzw. Support-Package geupdatet. Die Einträge müssen aus dem Auslieferungsmandanten (Mandant 000) manuell in den Kundenmandanten übernommen werden:
…ab 2025
Die Bereitstellung der neuen Funktionalitäten zur Einspielung der SV-Stammdatendatei wurden von SAP für das September HR Support Package geplant. Voraussetzung dafür ist natürlich die rechtzeitige Genehmigung der Gemeinsamen Grundsätze.
Geplant ist, in einem ersten Schritt das Einlesen der SV-Stammdatendatei über einen neuen Report zu ermöglichen, die Folgeschritte zunächst in den oben genannten bestehenden Reports zu belassen. Zu einem späteren Zeitpunkt soll dann ein zentraler Einstieg für sowohl Datei-Upload und Durchführen der Folgeschritte bereitgestellt werden.
Sobald die Auslieferung durch SAP erfolgt ist, werden wir darüber in einem zweiten Teil dieses Artikels berichten.
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen?
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