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Entgeltabrechnung, SAP HCM

Status Quo: Öffnung des Steuerjahres im SAP HCM

Entgeltabrechnung

Bis 2020 konnte das Vorjahr im SAP HCM steuerlich bis zur Periode 11 (November) technisch noch einmal „geöffnet“ werden. Im Jahreswechsel 2021/2021 wurde diese Öffnung des Steuerjahres aufgrund der Änderung in der Lohnsteueranmeldung dann auf bis lediglich Periode 02 (Februar) begrenzt. Durch die Problematik der Ausweisung der SV-Beiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung 2020 hat SAP nun wieder eine „eingeschränkte Öffnung des Steuerjahres“ ermöglicht. Wir möchten Ihnen diesen Status Quo hier zeigen.

Jahreswechsel 2020/2021: Begrenzung der Öffnung des Steuerjahres

Im Jahreswechsel 2020/2021 wurde aufgrund der Änderung in der Lohnsteueranmeldung die Öffnung des Steuerjahres (für nicht vorschüssig/rückwirkend via Merkmal DTXAP abgerechnete Personalnummern) auf die Periode 02 (Februar) eines Jahres begrenzt. Beim Versuch das Steuerjahr 2020 bspw. für Periode 04 (/2021) zu öffnen, kam es zu folgendem Fehler:

Steuerjahr kann wieder „eingeschränkt“ geöffnet werden

Unter anderem durch die Problematik des Ausweises der SV-Beiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung 2020 war es jedoch notwendig, das Steuerjahr auch in Perioden nach Februar öffnen zu können. Dazu lieferte SAP folgende Hinweise aus:

  • 3029995 – „Eingeschränkte Öffnung des Steuerjahres mit Zuflussprinzip“
  • 3036849 – „Änderung Stammdaten bei eingeschränkter Öffnung des Steuerjahres“

Der erstgenannte Hinweis bewirkt, dass die Begrenzung der Änderung des Ausgabemonats der Lohnsteuerbescheinigung wieder aufgehoben wird. Die Öffnung des Steuerjahres ist dadurch „eingeschränkt“ möglich, da bei einer solchen Öffnung und einer Rückrechnung in das steuerliche Vorjahr steuerliche Änderungen automatisch in das Jahr der Abrechnungs-In-Periode abfließen. Es wird in dieser „eingeschränkten Öffnung“ das Zuflussprinzip erzwungen, so dass sich keine steuerlichen Änderungen für das geöffnete Steuerjahr ergeben. Ändern können sich dabei durch Korrektur/Rückrechnung jedoch die SV-Beiträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen sind (Zeilen 22-28).

Um das Steuerjahr für bestimmte Mitarbeiter zu öffnen, gibt es zwei Wege.

Einerseits via Transaktion PA30 „Personalstammdaten pflegen“ im Infotyp 0012 über den Button „Ausgabemonat LStB“:

Ausgabemonat Lohnsteuerbescheinigung IT0012

Der Ausgabemonat wird jedoch nicht im Infotyp 0012 „Steuerdaten D“ gespeichert. Stattdessen wird für die betreffende Personalnummer ein Eintrag in der Tabelle Ausgabemonat Lohnsteuerbescheinigung (T5D2M) angelegt, so dass es sich also nicht um eine Stammdatenänderung handelt. Es wird also auch kein Rückrechnungsanstoß gesetzt.

Andererseits ist es natürlich auch möglich, direkt einen Eintrag in der Tabelle Ausgabemonat Lohnsteuerbescheinigung (T5D2M) zu hinterlegen (sofern Sie die notwendige Berechtigung zugewiesen haben). Dafür rufen Sie den View V_T5D2M via Transaktion SM30 auf und pflegen Personalnummer, das zu öffnende Steuerjahr und die Abrechnung-In-Periode (des Folgejahres), bis zu der das Steuerjahr geöffnet werden soll:

Ausgabemonat Lohnsteuerbescheinigung (Tabelle T5D2M)

Mögliche Stammdatenänderungen bei „eingeschränkter Öffnung“ des Steuerjahres

Der oben zweitgenannte Hinweis 3036849 bewirkt, dass bei „eingeschränkter Öffnung“ des Steuerjahres nur bestimmte Felder des Infotyps 0012 „Steuerdaten“ für das entsprechende Vorjahr geändert werden können, andere hingegen nicht:

Veränderbare FelderNicht veränderbare Felder
– Steuer-Identifikationsnummer (IdNr)
– Bescheinigungszeitraum
– Steuerpflicht (zwischen unbeschränkt und beschränkt)
– Pauschalsteuergrund
– Sonderregel (eingeschränkt: Zum Beispiel kann die Arbeitskammer gesetzt, aber nicht gelöscht werden)
– Steuerverfahren
– Kirchensteuergebiet
– Steuerabzugsmerkmale (bspw. Steuerklasse oder Konfession)
– Befreiungsgrund (zum Beispiel DBA)
– Versorgungsfreibetrag
– Felder für die Grundlage von Versorgungsbezügen

Konnten Sie also bspw. eine Lohnsteuerbescheinigung nicht erstellen, weil Sie bisher eine ungültige Steuer-Identifikationsnummer genannt bekommen und verwendet hatten, so lässt sich diese nun wieder für das Vorjahr korrigieren und die Lohnsteuerbescheinigung somit doch noch aus dem SAP HCM heraus erstellen.

Sollten Sie hingegen Felder rückwirkend anpassen, die in der Liste der nicht veränderbaren Felder enthalten sind, so erhalten Sie eine entsprechende Fehlermeldung:

Stammdatenänderung Infotyp 0012 "Steuerdaten D" bei eingeschränkter Öffnung des Steuerjahres im SAP HCM
Stammdatenänderung Infotyp 0012 „Steuerdaten D“ bei eingeschränkter Öffnung des Steuerjahres im SAP HCM

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23. August 2021/von Patrick Marahrens
https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2017/12/Entgeltabrechnung2.png 369 740 Patrick Marahrens https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2015/10/L3_block_schwarz.png Patrick Marahrens2021-08-23 08:00:042021-08-27 08:11:29Status Quo: Öffnung des Steuerjahres im SAP HCM

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