Wachstumsinitiative & Bundeshaushalt 2025
Die Bundesregierung hat am 05.07.2024 den Entwurf zum Bundeshaushalt 2025 und einer Wachstumsinitiative vorgestellt. Letzte beinhaltet Maßnahmen mit Auswirkungen auf Entgeltabrechnung und Zeitwirtschaft, welche wir hier aufzählen wollen.
Der Entwurf der Wachstumsinitiative kann auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums (BMF) eingesehen werden.
Inhalt der Wachstumsinitiative mit Auswirkung auf (SAP HCM) Payroll & Zeitwirtschaft
Die Inhalte des Entwurfs mit Auswirkung auf (SAP HCM) Payroll und Zeitwirtschaft sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
abschnitt entwurf | nummer entwurf | inhalt |
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I | 3. Kalte Progression vermeiden | Inflationsbedingte Mehrbelastungen für die Steuerzahler sollen vermieden werden. Dazu sollen die Effekte der kalten Progression auch für die Jahre 2025 und 2026 vermieden und daher die Tarifeckwerte entsprechend verschoben werden. |
I | 5. E-Mobilitätsstandort stärken | Die Obergrenze des Brutto-Listenpreises, bis zu der eine Viertelung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung von E-Fahrzeugen möglich ist, soll von 70.000 Euro auf 95.000 Euro erhöht werden. Zudem ist eine steuerliche Gleichstellung von ausschließlich mit E-Fuels betriebenen Kraftfahrzeugen mit vollelektrischen E-Fahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung geplant. |
III | 20. Mehrarbeit honorieren und Flexibilität ermöglichen | Damit sich Mehrarbeit lohnt, sollen Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuer- und beitragsfrei gestellt werden. Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten. Es soll zudem ein neuer steuerlicher Anreiz zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten geschaffen werden: Zahlen Arbeitgeber eine Prämie für die Ausweitung der Arbeitszeit, so soll diese Prämie steuerlich begünstigt werden. Es wird darauf hingewiesen, Missbrauch ausschließen zu wollen. Des weiteren soll es eine begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit geschaffen werden, sofern Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen auf Grund von Tarifverträgen dies vorsehen. |
III | 21. Frauenerwerbstätigkeit stärken | Um einen Beitrag zu mehr Frauenerwerbstätigkeit zu leisten, soll die Steuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden. Es soll geprüft werden, wie die Umsetzung möglichst zeitnah und damit deutlich schneller als bis zum Jahr 2030 erfolgen kann. |
III | 24. Arbeitsmöglichkeiten und Anreize zur Beschäftigung Älterer ausweiten | Um die Anreize für die Erwerbstätigkeit von Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter zu erhöhen, sollen die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung gestrichen und stattdessen an die Beschäftigten ausgezahlt werden. In der Rentenversicherung jedoch nur dann, wenn sich die Beschäftigten gegen freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung entscheiden. |
III | 27. Arbeitsaufnahme in Deutschland steuerlich begünstigen | Um Deutschland für ausländische Fachkräfte attraktiver zu machen, sollen steuerliche Anreize für die Arbeitsaufnahme in Deutschland eingeführt werden. Dazu sollen neu zugewanderte Fachkräfte in den ersten drei Jahren 30, 20 und 10 Prozent vom Bruttolohn steuerfrei stellen können. Für diese Freistellung sollen eine Unter- und Obergrenze für den Bruttolohn definiert werden. |
IV | 31. Private Altersvorsorge attraktiver gestalten | Die betriebliche Altersversorgung (bAV) soll überarbeitet werden, so dass künftig mehr Unternehmen eine bAV anbieten und insbesondere Beschäftigten mit geringen Einkommen gefördert werden. |
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