L3 Consulting GmbH
  • Home
  • Leistungen
  • AddOns & Tools
    • L3 Stammdatenprotokoll
    • L3 Controlling Dashboard
    • L3 ELStAM Fallanalyse Tool
    • L3 Sprechende TIP
    • L3 Entgeltnachweis-Protokoll für Fiktivläufe im SAP HCM
  • Blog
  • SAP HCM Payroll Timeline
  • Newsletter
  • Kontakt
  • Unternehmen
  • Arbeiten bei L3
    • Unsere (Arbeits-) Kultur
  • Newsticker
  • Suche
  • Menü Menü
Dienstwagenversteuerung, Entgeltabrechnung, HR, Sozialversicherung, Steuer

Umsatzsteuer bei Dienstwagen (Teil 3/4)

In diesem Beitrag erfahren Sie, warum Umsatzsteuer bei der Überlassung von Dienstwagen zur privaten Nutzung erhoben wird – und wie sie berechnet wird. Wir beleuchten dabei die Berechnung der Umsatzsteuer auf Basis der 1%-Regelung sowie auf Basis der Fahrtenbuchregelung, erläutern anhand praxisnaher Beispiele die jeweiligen Berechnungsansätze und zeigen, welche steuerlichen Auswirkungen Ihre Wahl haben kann.

Vorherige Artikel

In den vorherigen Artikeln haben wir uns bereits intensiv mit den geldwerten Vorteilen und verschiedenen steuerlichen Aspekten im Bereich Dienstwagen beschäftigt. Dabei wurden unter anderem detaillierte Informationen zur 1%-Regelung sowie zur Fahrtenbuchmethode gegeben. Wenn Sie diese Artikel verpasst haben oder die Themen noch einmal vertiefen möchten, können Sie sie hier jederzeit nachlesen:

  • Teil 1: Dienstwagenversteuerung: Fahrtenbuch oder 1%-Regel?
  • Teil 2: Die 1%-Regelung – Möglichkeiten und Berechnung

Warum wird Umsatzsteuer auf Dienstwagen erhoben?

Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlässt, stellt dies einen umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch dar. Die private Nutzung des Fahrzeugs wird als eine Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Mitarbeiters angesehen. Daher muss der Arbeitgeber für die überlassene Nutzung Umsatzsteuer berechnen und abführen. Die Berechnungsgrundlage ergibt sich entweder aus dem pauschalen Ansatz (1%-Regelung) oder aus der tatsächlichen Nutzung (Fahrtenbuchmethode).

Wie berechnen wir die Umsatzsteuer bei den verschiedenen Methoden?

1. Umsatzsteuer auf Basis der 1%-Regelung

Die Finanzverwaltung erlaubt es, dass der Arbeitgeber den pauschalen lohnsteuerlichen Wert auch für umsatzsteuerliche Zwecke heranzieht. Dabei wird der Bruttowert als Grundlage genommen, aus dem die Umsatzsteuer herausgerechnet wird.

Formel:

  • BLP (Bruttolistenpreis) x 1% x 12 (Monate)
  • Anfahrt zur Tätigkeitsstätte:
    • 0,03% Regel: BLP x 0,03% x Distanz x 12 (Monate)
    • 0,002% Regel: BLP x 0,002% x Distanz x Fahrten x 12 (Monate)
  • Die beiden Werte werden zusammengerechnet und die Umsatzsteuer angelegt und vom Gesamtwert abgezogen:
    • Gesamtbetrag – (Gesamtbetrag x (19/119))

Beispiel für 0,03% Regel: Frau Meier erhält einen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von 60.000 €. Die Berechnung ergibt:

  • 1%-Regelung: 60.000 € x 1% x 12 = 7.200 € pro Jahr
  • 0,03%-Regelung für Fahrten zur Arbeit (30 km): 60.000 € x 0,03% x 30 x 12 = 6.480 €
  • Gesamtbetrag: 13.680 €
  • Herauszurechnende Umsatzsteuer: 13.680 € x (19/119) = 2.184,20 €

Beispiel für 0,002% Regel: Frau Meier erhält einen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von 60.000 € und 10 Anfahrtstagen pro Monat. Die Berechnung ergibt:

  • 1%-Regelung: 60.000 € x 1% x 12 = 7.200 € pro Jahr
  • 0,002%-Regelung für Fahrten zur Arbeit (30 km): 60.000 € x 0,002% x 30 x 10 x 12 = 4.320 €
  • Gesamtbetrag: 11.520 €
  • Herauszurechnende Umsatzsteuer: 11.520 € x (19/119) = 1.839,33 €

2. Umsatzsteuer auf Basis der Fahrtenbuchregelung

Führt der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, wird der Anteil der privaten Nutzung exakt berechnet. Nur der auf die Privatnutzung entfallende Anteil der Fahrzeugkosten unterliegt der Umsatzsteuer.

Formel:

((Anteil der privaten Fahrten und der Fahrten zur Tätigkeitsstätte in %) x Nettoaufwendungen einschließlich Abschreibung) x 19%

Beispiel: Ein Arbeitnehmer fährt insgesamt 20.000 km pro Jahr:

  • Davon 3.600 km (18%) zur Arbeitsstätte
  • 3.400 km (17%) für private Fahrten
  • Die gesamten Fahrzeugkosten betragen 9.000 € netto
  • Umsatzsteuerpflichtiger Anteil: 35% von 9.000 € = 3.150 €
  • Umsatzsteuerbetrag: 3.150 € x 19% = 598,50 €

Zusammenfassung

Die Umsatzbesteuerung der Dienstwagennutzung unterscheidet sich je nach angewandter Methode:

  • 1%-Regelung: Pauschale Berechnung, höhere Steuerlast, aber einfach in der Handhabung.
  • Fahrtenbuchregelung: Genauere Berechnung, potenziell niedrigere Umsatzsteuer, jedoch mit höherem Dokumentationsaufwand.

Die Fahrtenbuchmethode ermöglicht eine präzise Ermittlung des geldwerten Vorteils basierend auf der tatsächlichen Nutzung des Fahrzeugs, was oft zu steuerlichen Einsparungen führt. Allerdings ist sie mit erheblichem Aufwand verbunden, da jede Fahrt detailliert dokumentiert werden muss.

Eine praktikable Alternative stellt die 0,002%-Regel dar, bei der für jede tatsächliche Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 0,002% des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer als geldwerter Vorteil angesetzt werden. Diese Methode ist besonders vorteilhaft, wenn weniger als 15 Fahrten pro Monat oder 180 Fahrten pro Jahr erfolgen. Sie erfordert lediglich die Aufzeichnung der tatsächlichen Fahrten, was den Dokumentationsaufwand im Vergleich zum Fahrtenbuch reduziert.

Ausblick auf den nächsten Artikel

Im nächsten Artikel zeigen wir, wie Unternehmen mithilfe unseres Tools zur Erfassung von Fahrten zur ersten Arbeitsstätte die Umsatzsteuerlast deutlich reduzieren können und von den steuerlichen Vorteilen der 0,002%-Regel profitieren können, ohne den hohen Aufwand der Fahrtenbuchmethode in Kauf nehmen zu müssen. Unsere Lösung ermöglicht eine einfache, digitale und rechtssichere Dokumentation der Fahrtage. So können Unternehmen Steuervorteile optimal nutzen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand minimieren.

Weitere Artikel zum Thema

  • Teil 1: Dienstwagenversteuerung: Fahrtenbuch oder 1%-Regel?
  • Teil 2: Die 1%-Regelung – Möglichkeiten und Berechnung
  • Teil 4: Smarte Dienstwagenversteuerung mit unserer Fiori-App “Meine Office Fahrten” (wird in Kürze veröffentlicht)

Haben Sie weitere Fragen?

Sprechen Sie uns auch gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier.

Gibt es evtl. ein Thema, was Sie „brennend“ interessiert und worüber wir unbedingt schreiben sollten?

Dann schicken Sie uns Ihre Idee gerne per Mail über das folgende Kontaktformular! Vielen Dank im Voraus!

18. März 2025/von Steffen Westfal
Schlagworte: 1%-Regelung, Dienstwagen, Dienstwagenbesteuerung, Fahrtenbuch, Fahrtenbuchregelung, Umsatzsteuer
https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2025/02/Dienstwagenversteuerung.png 816 1456 Steffen Westfal https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2015/10/L3_block_schwarz.png Steffen Westfal2025-03-18 06:50:002025-03-18 06:57:01Umsatzsteuer bei Dienstwagen (Teil 3/4)
Das könnte Dich auch interessieren
Wachstumsinitiative & Bundeshaushalt 2025
Dienstwagenversteuerung: Fahrtenbuch oder 1%-Regel? (Teil 1/4)
Die 1%-Regelung – Möglichkeiten und Berechnung (Teil 2/4)

Suche

Kategorien

Melden Sie sich für unseren Newsletter an!

Interesse mit uns zusammenzuarbeiten?

LET’S TALK!

Kontakt

L3 Consulting GmbH
Akazienstraße 7A
30169 Hannover

T: +49 511 54 45 08 85
F: +49 511 54 45 77 96
E: info@L3Consulting.de

We want YOU!

Wir suchen für unser stetig wachsendes Team qualifizierte und motivierte Verstärkung.

Ob als Werkstudent, frisch von der Uni oder mit Berufspraxis – werde Teil unserer Crew!

Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Downloadbereich

L3 Consulting

© Copyright - L3 Consulting GmbH
  • X
  • Xing
  • Facebook
  • LinkedIn
  • Instagram
  • SAP HCM Consulting
  • SAP HCM Entwicklung
  • SAP HCM AddOns & Tools
  • L365 HCM Support Package Service
  • SAP HCM Seminare
  • SAP HCM Workshops
Einmalig gesetzlicher Feiertag in Berlin: Tag der BefreiungSAP HCM ZeitwirtschaftBerechtigungen im SAPP_ABAP die zweite: Vereinfachungsgrad 1
Nach oben scrollen