Am 11.09.2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 vorgelegt.
Mit dieser Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2023) angepasst. Letztere betrug im Jahr 2022 für die alten Länder 3,93 Prozent und für Deutschland insgesamt 4,13 Prozent.
Zu beachten ist, dass die Verordnung noch von der Bundesregierung beschlossen werden muss und anschließend noch eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist!
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