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Entgeltabrechnung, Gesetzesänderungen, Jahreswechsel, SAP HCM, Steuer

Sachbezugsfreigrenze zum 01.01.2022 im SAP HCM

Entgeltabrechnung

Zum 01.01.2022 wird die Sachbezugsfreigrenze, oftmals auch 44-Euro-Freigrenze genannt, von 44 auf 50 Euro angehoben. Natürlich auch im SAP HCM.

Sachbezüge und Freigrenze

Sachbezüge – oder geldwerte Vorteile – im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen. Beispiele dafür können Papier-Essensmarken, wiederaufladbare Geschenkkarten für den Einzelhandel sowie Tankgutscheine oder -karten eines einzelnen Tankstellenbetreibers sein. Zur genauen Abgrenzung zwischen Geldleistungen und Sachbezügen inkl. Beispielen und den dazu bestehenden besonderen Anforderungen an Geldkarten und Gutscheine siehe das BMF-Schreiben vom 13.04.2021.

Gemäß Satz 11 sind die genannten Sachbezüge steuerfrei (und sozialversicherungsfrei), sofern sie insgesamt 44 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen. Man spricht von der Freigrenze für Sachbezüge oder der Sachbezugsfreigrenze. Zum 01.01.2022 wird diese Freigrenze nun gemäß Jahressteuergesetz 2020 (Artikel 3, Nr. 1) von 44 Euro wieder auf 50 Euro angehoben.

Umsetzung im SAP HCM

Die Sachbezugsfreigrenze wird im SAP HCM als sogenannte Abrechnungskonstante FRGSB „Freigrenze Sachbezüge §8 Abs.2“ definiert. Der zugehörige Tabellen-View kann via Transaktion „SM30“ und Angabe des Views V_T511K eingesehen werden.

Für den Zeitraum ab dem 01.01.2022 wird entsprechend der Wert von 50 (Euro) via Hinweis 3112854 „Anpassungen von steuerlich relevanten Konstanten“ (des 1. Dezember-HRSP) hinterlegt:

Sachbezugsfreigrenze nach §8 Abs. 2 EStG als Abrechnungskonstante im SAP HCM
Sachbezugsfreigrenze nach §8 Abs. 2 EStG als Abrechnungskonstante im SAP HCM (V_T511K)

Zur Anwendung kommt die Freigrenze im Rahmen der sogenannten Lohnartenaufteilung. Hierzu werden zunächst alle betreffenden Lohnarten der Sachbezüge gesammelt und die Summe der Sachbezugswerte in Lohnart /44S „Wert Sachbezüge §8 Abs. 2“ festgehalten. Je nachdem, ob die Summe der Sachbezüge die Freigrenze übersteigt, wird der Sachbezug dann in einen steuer- und sv-pflichtigen Teil oder steuer- und sv-freien Teil aufgeteilt:

Anwendung der Sachbezugsfreigrenze nach §8 Abs. 2 EStG in der sogenannten Lohnartenaufteilung (T512C) im SAP HCM
Anwendung der Sachbezugsfreigrenze nach §8 Abs. 2 EStG in der sogenannten Lohnartenaufteilung (T512C) im SAP HCM

Beispiel

Zur Veranschaulichung wird im Folgenden eine Personalnummer mit Lohnart M610 „Sachbezüge“ in Höhe von 50 Euro für Dezember 2021 sowie Januar 2022 abgerechnet. Die zugehörigen Entgeltnachweise sehen wie folgt aus:

Sachbezugsfreigrenze 2021 vs. 2022 im Entgeltnachweis im SAP HCM

In den zu Grunde liegenden Abrechnungsergebnissen stellt sich die oben genannte Lohnartenaufteilung wie folgt dar:

Sachbezugsfreigrenze 2021 vs. 2022 in der Ergebnistabelle RT der Entgeltabrechnung im SAP HCM

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie generell Unterstützung in der Umsetzung des Jahreswechsels 2021/2022 im SAP HCM?

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23. November 2021/von Patrick Marahrens
https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2017/12/Entgeltabrechnung2.png 369 740 Patrick Marahrens https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2015/12/l3_blog_admanus_h180.png Patrick Marahrens2021-11-23 08:00:002021-11-23 07:10:37Sachbezugsfreigrenze zum 01.01.2022 im SAP HCM

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