L3 Consulting GmbH
  • Home
  • Leistungen
  • AddOns & Tools
    • L3 Stammdatenprotokoll
    • L3 Controlling Dashboard
    • L3 ELStAM Fallanalyse Tool
    • L3 Sprechende TIP
    • L3 Entgeltnachweis-Protokoll für Fiktivläufe im SAP HCM
  • Blog
  • SAP HCM Payroll Timeline
  • Newsletter
  • Kontakt
  • Unternehmen
  • Arbeiten bei L3
    • Unsere (Arbeits-) Kultur
  • Newsticker
  • Suche
  • Menü Menü
SAP HCM, Sozialversicherung, Übergangsbereich

Prüfreport zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Mini- und Midijobbern

Entgeltabrechnung

Regelmäßige Erhöhungen des Mindestlohns und damit verbundene Anpassungen der Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobber führen zu einem erhöhten Prüfaufwand bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung von Beschäftigten in den unteren Lohnsegmenten. Hierbei kann der Report RP_PAYDE_SV_MINI_MIDI_LIST (“Prüfung Mini-/Midijob“) Abhilfe schaffen.

Erhöhung des Mindestlohns und Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze

Mit der Einführung des Mindestlohnerhöhungsgesetzes im Jahr 2022 wurde eine Mindestlohnkomission eingesetzt. Diese berät regelmäßig über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns. Letztmalig wurde im Jahr 2023 ein zweistufiger Anstieg des Mindestlohns beschlossen:

  • Zum 01.01.2024: 12,41 € pro Stunde
  • Zum 01.01.2025: 12,82 € pro Stunde

In diesem Zusammenhang wurden auch die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte im Übergangsbereich angepasst: Die Geringfügigkeitsgrenze wurde zum Jahr 2025 von 538,00 € auf 556,00 € pro Monat erhöht. Entsprechend beginnt der Midijob-Bereich seit dem Jahreswechsel 24/25 ab 556,01 €. Eine Anpassung der Verdienstobergrenze für einen Midijob wurde im Zuge der letzten Mindestlohnerhöhung nicht vorgenommen und liegt damit derzeit weiterhin bei 2.000,00 €.

Der Prüfreport RP_PAYDE_SV_MINI_MIDI_LIST

Durch die Verschiebung der Geringfügigkeitsgrenze besteht beispielsweise die Möglichkeit, dass Beschäftigte aus dem Übergangsbereich heraus in die Geringfügigkeit fallen. Versicherungsrechtlich wären die Beschäftigten in einem solchen Fall fortan als Minijobber einzustufen. Dafür wäre eine Anpassung der SV-Attribute im Infotyp 0013 (Sozialvers. D) erforderlich. Der Prüfreport RP_PAYDE_SV_MINI_MIDI_LIST “Prüfung Mini-/Midijob“ (Transaktion HRPAYDE_MINI_MIDI_L) identifiziert Personalfälle, für die eine Überprüfung der versicherungsrechtlichen Beurteilung notwendig erscheint.

Allgemeine Funktionsweise des Reports

Zur Identifikation der entsprechenden Fälle erfolgt eine Auswertung der Stammdaten ausgehend von der selektierten Abrechnungsperiode für einen vorausschauenden Zeitraum von zwölf Monaten unter Berücksichtigung des relevanten regelmäßigen Arbeitsentgelts. Wenn innerhalb der betrachteten zwölf Monate bestimmte Änderungen am Beschäftigungsverhältnis vorliegen, wird der Auswertungszeitraum personenindividuell gekürzt.

Zur Berechnung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts werden die in den Stammdaten hinterlegten Entgelte des Auswertungszeitraums berücksichtigt. Dies umfasst die Infotypen:

  • Sollarbeitszeit (0007)
  • Basisbezüge (0008)
  • Wiederkehrende Be-/Abzüge (0014)
  • Ergänzende Zahlng (0015)

Im Ergebnis des Reports werden dann alle Personalfälle aufgelistet, für die die versicherungsrechtliche Beurteilung im Infotyp 0013 nicht mit dem ermittelten regelmäßigen Arbeitsentgelt übereinstimmt.

Selektionsbild des Reports

Im Selektionsbild des Reports muss zunächst die Abrechnungsperiode gewählt werden, die als Startpunkt des zwölfmonatigen Analysezeitraums verwendet werden soll. Weiterhin kann hier eine Selektion bzw. ein Ausschluss bestimmter Personalnummern und Abrechnungskreise erfolgen, die bei der Auswertung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt werden sollen.

Im Abschnitt Programmsteuerung kann eine Toleranz in Prozent angegeben werden. Dadurch werden im Ergebnis später nur die Personalfälle in das Ergebnis aufgenommen, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt im entsprechenden Toleranzintervall um die jeweiligen Grenzen liegt.

Unter dem Abschnitt Einmalzahlungen kann zudem festgelegt werden, ob diese anhand von Stammdaten oder anhand vorliegender Abrechnungsergebnisse des Vorjahreszeitraums in die Analyse einfließen sollen. Im letzteren Fall werden beispielsweise bei einer Selektion der Abrechnungsperiode 04.2025 die Einmalzahlungen aus dem Zeitraum vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2025 berücksichtigt.

Unter dem Punkt Prüfungen lassen sich zudem die vom Report durchgeführten Analysen vorab einschränken. Je nach getroffener Auswahl kann das spätere Ergebnis des Reports auf fehlerhaft geschlüsselte

  • Personalfälle unterhalb der Obergrenze des Übergangsbereichs (Midijob)
  • Personalfälle oberhalb der Obergrenze des Übergangsbereichs (Midijob)
  • Personalfälle unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze (Minijob)
  • Personalfälle oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze (Minijob)

begrenzt werden.

Ausgabe des Reports

Als Ergebnis gibt der Report eine Liste aller betroffenen Personalfälle aus, die unter die gewählten Selektionsbedingungen und Prüfungen fallen. Die einzelnen Personalfälle werden dabei je nach Prüfkategorie unterschiedlich eingefärbt:

  • Gelbe Färbung:
    • Der Personalfall ist nicht als Midijobber geschlüsselt, obwohl das regelmäßige monatliche Entgelt innerhalb der Grenzen des Übergangsbereichs liegt.
  • Dunkle orange Färbung:
    • Der Personalfall ist als Midijobber geschlüsselt, obwohl das regelmäßige monatliche Entgelt außerhalb der Grenzen des Übergangsbereichs liegt.
  • Helle orange Färbung:
    • Der Personalfall ist nicht als Minijobber geschlüsselt, obwohl das regelmäßige monatliche Entgelt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegt.
  • Blaue Färbung:
    • Der Personalfall ist als Minijobber geschlüsselt, obwohl das regelmäßige monatliche Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet

In der nachfolgenden Ausgabe des Prüfreports wird jeder der insgesamt vier beschriebenen Fälle beispielhaft genau einmal abgebildet:

In diesem Beispiel hat die Person Stevie Milder (Personalnummer 126) ein regelmäßiges monatliches Entgelt von 1.030,08 €. Damit fällt er in den Übergangsbereich und sollte versicherungsrechtlich als Midijobber eingestuft werden. Im Infotyp 0013 ist die Person allerdings nicht mit dem entsprechenden sekundären SV-Kennzeichen 30 (Midijob) geschlüsselt:

Der Report erkennt diesen Sachverhalt und gibt ihn daher in gelber Färbung in der Ergebnisliste aus.

Bei der Beispielperson Barbie Kju (Personalnummer 2612) liegt die Situation umgekehrt vor. Mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 2.100,00 € liegt sie oberhalb des Übergangsbereichs für einen Midijob. Im Infotyp 0013 liegt allerdings das sekundäre SV-Attribut 30 für einen Midijob vor:

Auch hier erkennt der Report diese Abweichung und gibt den Personalfall gefärbt in dunklem Orange aus.

Die weiteren dargestellten Beispielfälle sind im Grundsatz analog zu den beschriebenen Beispielen aus dem Übergangsbereich, betreffen allerdings den Geringfügigkeitsbereich.

Für die Person Finn Bastiaens (PNR 136) fällt das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt in Höhe von 230,00 € in den Bereich der Geringfügigkeit. Die Personalnummer ist im Infotyp 0013 allerdings nicht mit dem primären SV-Attribut 05 (geringf. Besch), sondern mit dem SV-Attribut 01 (Aktiver) geschlüsselt:

Daher wird sie vom Prüfreport identifiziert und entsprechend in hellem Orange eingefärbt.

Im Beispiel Andrea Mahler (PNR 90) ist erneut das Gegenteil der Fall: Ihr regelmäßiges monatliches Arbeitseinkommen von 3.686,02 € liegt deutlich oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 556,00 €. Sie hat im Infotyp 0013 allerdings das Primärattribut 05 erhalten und im Ergebnis des Reports entsprechend identifiziert und blau eingefärbt. Korrekt wäre in diesem Fall das Primärattribut 01 (Aktiver).

Fazit

Über den Report RP_PAYDE_SV_MINI_MIDI_LIST (“Prüfung Mini-/Midijob“) lässt sich die versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigten im Geringfügigkeits- und Übergangsbereich überprüfen. Fehlerhafte Schlüsselungen lassen sich auf diesem Wege einfach aufspüren, sodass diese bei Bedarf korrigiet werden können.

Noch Fragen?

Sprechen Sie uns gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier.

6. Mai 2025/von Jonas Wiechmann
Schlagworte: Midijob, Minijob, Prüfreport, Sozialversicherung, Übergangsbereich
https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2018/01/Entgeltabrechnung2.jpg 369 740 Jonas Wiechmann https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2015/10/L3_block_schwarz.png Jonas Wiechmann2025-05-06 07:00:002025-05-06 07:22:19Prüfreport zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Mini- und Midijobbern
Das könnte Dich auch interessieren
EntgeltabrechnungeAU: Neuerungen im Datenaustausch zum 01.01.2025 – Teil 1/2
SV-Stammdatendatei ab 2025 (in SAP HCM) – 2/2
EntgeltabrechnungZahlstellenmeldeverfahren ab 01.01.2024 in SAP HCM – Teil 2
Jahreswechsel 2021/2022: Änderungen in der SV (2/4)
Pflegeversicherung ab 01.07.2023 (PUEG) in SAP HCM – Beispielfälle
EntgeltabrechnungÄnderungen in der Kurzarbeit zum 01.03.2020 (im SAP HCM)

Suche

Kategorien

Melden Sie sich für unseren Newsletter an!

Interesse mit uns zusammenzuarbeiten?

LET’S TALK!

Kontakt

L3 Consulting GmbH
Akazienstraße 7A
30169 Hannover

T: +49 511 54 45 08 85
F: +49 511 54 45 77 96
E: info@L3Consulting.de

We want YOU!

Wir suchen für unser stetig wachsendes Team qualifizierte und motivierte Verstärkung.

Ob als Werkstudent, frisch von der Uni oder mit Berufspraxis – werde Teil unserer Crew!

Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Downloadbereich

L3 Consulting

© Copyright - L3 Consulting GmbH
  • X
  • Xing
  • Facebook
  • LinkedIn
  • Instagram
  • SAP HCM Consulting
  • SAP HCM Entwicklung
  • SAP HCM AddOns & Tools
  • L365 HCM Support Package Service
  • SAP HCM Seminare
  • SAP HCM Workshops
Neue Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2025 im SAP HCMEntgeltabrechnungNeues TLS-Serverzertifikat für den GKV-Kommunikationsserver ab 20.05.2025
Nach oben scrollen