Prüfreport zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Mini- und Midijobbern
Regelmäßige Erhöhungen des Mindestlohns und damit verbundene Anpassungen der Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobber führen zu einem erhöhten Prüfaufwand bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung von Beschäftigten in den unteren Lohnsegmenten. Hierbei kann der Report RP_PAYDE_SV_MINI_MIDI_LIST (“Prüfung Mini-/Midijob“) Abhilfe schaffen.
Erhöhung des Mindestlohns und Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze
Mit der Einführung des Mindestlohnerhöhungsgesetzes im Jahr 2022 wurde eine Mindestlohnkomission eingesetzt. Diese berät regelmäßig über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns. Letztmalig wurde im Jahr 2023 ein zweistufiger Anstieg des Mindestlohns beschlossen:
- Zum 01.01.2024: 12,41 € pro Stunde
- Zum 01.01.2025: 12,82 € pro Stunde
In diesem Zusammenhang wurden auch die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte im Übergangsbereich angepasst: Die Geringfügigkeitsgrenze wurde zum Jahr 2025 von 538,00 € auf 556,00 € pro Monat erhöht. Entsprechend beginnt der Midijob-Bereich seit dem Jahreswechsel 24/25 ab 556,01 €. Eine Anpassung der Verdienstobergrenze für einen Midijob wurde im Zuge der letzten Mindestlohnerhöhung nicht vorgenommen und liegt damit derzeit weiterhin bei 2.000,00 €.
Der Prüfreport RP_PAYDE_SV_MINI_MIDI_LIST
Durch die Verschiebung der Geringfügigkeitsgrenze besteht beispielsweise die Möglichkeit, dass Beschäftigte aus dem Übergangsbereich heraus in die Geringfügigkeit fallen. Versicherungsrechtlich wären die Beschäftigten in einem solchen Fall fortan als Minijobber einzustufen. Dafür wäre eine Anpassung der SV-Attribute im Infotyp 0013 (Sozialvers. D) erforderlich. Der Prüfreport RP_PAYDE_SV_MINI_MIDI_LIST “Prüfung Mini-/Midijob“ (Transaktion HRPAYDE_MINI_MIDI_L) identifiziert Personalfälle, für die eine Überprüfung der versicherungsrechtlichen Beurteilung notwendig erscheint.
Allgemeine Funktionsweise des Reports
Zur Identifikation der entsprechenden Fälle erfolgt eine Auswertung der Stammdaten ausgehend von der selektierten Abrechnungsperiode für einen vorausschauenden Zeitraum von zwölf Monaten unter Berücksichtigung des relevanten regelmäßigen Arbeitsentgelts. Wenn innerhalb der betrachteten zwölf Monate bestimmte Änderungen am Beschäftigungsverhältnis vorliegen, wird der Auswertungszeitraum personenindividuell gekürzt.
Zur Berechnung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts werden die in den Stammdaten hinterlegten Entgelte des Auswertungszeitraums berücksichtigt. Dies umfasst die Infotypen:
- Sollarbeitszeit (0007)
- Basisbezüge (0008)
- Wiederkehrende Be-/Abzüge (0014)
- Ergänzende Zahlng (0015)
Im Ergebnis des Reports werden dann alle Personalfälle aufgelistet, für die die versicherungsrechtliche Beurteilung im Infotyp 0013 nicht mit dem ermittelten regelmäßigen Arbeitsentgelt übereinstimmt.
Selektionsbild des Reports
Im Selektionsbild des Reports muss zunächst die Abrechnungsperiode gewählt werden, die als Startpunkt des zwölfmonatigen Analysezeitraums verwendet werden soll. Weiterhin kann hier eine Selektion bzw. ein Ausschluss bestimmter Personalnummern und Abrechnungskreise erfolgen, die bei der Auswertung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt werden sollen.

Im Abschnitt Programmsteuerung kann eine Toleranz in Prozent angegeben werden. Dadurch werden im Ergebnis später nur die Personalfälle in das Ergebnis aufgenommen, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt im entsprechenden Toleranzintervall um die jeweiligen Grenzen liegt.
Unter dem Abschnitt Einmalzahlungen kann zudem festgelegt werden, ob diese anhand von Stammdaten oder anhand vorliegender Abrechnungsergebnisse des Vorjahreszeitraums in die Analyse einfließen sollen. Im letzteren Fall werden beispielsweise bei einer Selektion der Abrechnungsperiode 04.2025 die Einmalzahlungen aus dem Zeitraum vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2025 berücksichtigt.
Unter dem Punkt Prüfungen lassen sich zudem die vom Report durchgeführten Analysen vorab einschränken. Je nach getroffener Auswahl kann das spätere Ergebnis des Reports auf fehlerhaft geschlüsselte
- Personalfälle unterhalb der Obergrenze des Übergangsbereichs (Midijob)
- Personalfälle oberhalb der Obergrenze des Übergangsbereichs (Midijob)
- Personalfälle unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze (Minijob)
- Personalfälle oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze (Minijob)
begrenzt werden.
Ausgabe des Reports
Als Ergebnis gibt der Report eine Liste aller betroffenen Personalfälle aus, die unter die gewählten Selektionsbedingungen und Prüfungen fallen. Die einzelnen Personalfälle werden dabei je nach Prüfkategorie unterschiedlich eingefärbt:
- Gelbe Färbung:
- Der Personalfall ist nicht als Midijobber geschlüsselt, obwohl das regelmäßige monatliche Entgelt innerhalb der Grenzen des Übergangsbereichs liegt.
- Dunkle orange Färbung:
- Der Personalfall ist als Midijobber geschlüsselt, obwohl das regelmäßige monatliche Entgelt außerhalb der Grenzen des Übergangsbereichs liegt.
- Helle orange Färbung:
- Der Personalfall ist nicht als Minijobber geschlüsselt, obwohl das regelmäßige monatliche Entgelt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegt.
- Blaue Färbung:
- Der Personalfall ist als Minijobber geschlüsselt, obwohl das regelmäßige monatliche Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet
In der nachfolgenden Ausgabe des Prüfreports wird jeder der insgesamt vier beschriebenen Fälle beispielhaft genau einmal abgebildet:

In diesem Beispiel hat die Person Stevie Milder (Personalnummer 126) ein regelmäßiges monatliches Entgelt von 1.030,08 €. Damit fällt er in den Übergangsbereich und sollte versicherungsrechtlich als Midijobber eingestuft werden. Im Infotyp 0013 ist die Person allerdings nicht mit dem entsprechenden sekundären SV-Kennzeichen 30 (Midijob) geschlüsselt:

Der Report erkennt diesen Sachverhalt und gibt ihn daher in gelber Färbung in der Ergebnisliste aus.
Bei der Beispielperson Barbie Kju (Personalnummer 2612) liegt die Situation umgekehrt vor. Mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 2.100,00 € liegt sie oberhalb des Übergangsbereichs für einen Midijob. Im Infotyp 0013 liegt allerdings das sekundäre SV-Attribut 30 für einen Midijob vor:

Auch hier erkennt der Report diese Abweichung und gibt den Personalfall gefärbt in dunklem Orange aus.
Die weiteren dargestellten Beispielfälle sind im Grundsatz analog zu den beschriebenen Beispielen aus dem Übergangsbereich, betreffen allerdings den Geringfügigkeitsbereich.
Für die Person Finn Bastiaens (PNR 136) fällt das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt in Höhe von 230,00 € in den Bereich der Geringfügigkeit. Die Personalnummer ist im Infotyp 0013 allerdings nicht mit dem primären SV-Attribut 05 (geringf. Besch), sondern mit dem SV-Attribut 01 (Aktiver) geschlüsselt:

Daher wird sie vom Prüfreport identifiziert und entsprechend in hellem Orange eingefärbt.
Im Beispiel Andrea Mahler (PNR 90) ist erneut das Gegenteil der Fall: Ihr regelmäßiges monatliches Arbeitseinkommen von 3.686,02 € liegt deutlich oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 556,00 €. Sie hat im Infotyp 0013 allerdings das Primärattribut 05 erhalten und im Ergebnis des Reports entsprechend identifiziert und blau eingefärbt. Korrekt wäre in diesem Fall das Primärattribut 01 (Aktiver).

Fazit
Über den Report RP_PAYDE_SV_MINI_MIDI_LIST (“Prüfung Mini-/Midijob“) lässt sich die versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigten im Geringfügigkeits- und Übergangsbereich überprüfen. Fehlerhafte Schlüsselungen lassen sich auf diesem Wege einfach aufspüren, sodass diese bei Bedarf korrigiet werden können.
Noch Fragen?
Sprechen Sie uns gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier.