Pflegeversicherung ab 01.07.2023 (PUEG) in SAP HCM – Teil 2
— UPDATE am 16.08.2023 —
Zum 01.07.2023 traten die Neuerungen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) in Kraft. In diesem zweiten Artikel des Zweiteilers wollen wir über Umsetzung des Gesetzes im SAP HCM informieren.
Fachliche Grundlagen zum PUEG
Die fachlichen Grundlagen zum PUEG haben wir im ersten Teil des Artikels beschrieben. Sollten Sie ihn verpasst haben, können Sie ihn hier aufrufen.
Die wesentlichen Punkte an dieser Stelle nochmals in aller Kürze:
- Der allgemeine Beitrag zur Pflegeversicherung wird auf 3,4% erhöht.
- Der Beitragszuschlag für Kinderlose wird auf 0,6% erhöht.
- Neu eingeführt wird ein Beitragsabschlag für „Kinderreiche“, d.h. vom zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren wird ein Abschlag in Höhe von 0,25% auf den Arbeitnehmerbeitrag gewährt.
Umsetzung des PUEG im SAP HCM
Die Auslieferung wird von SAP aufgrund der sehr kurzen Frist zwischen Gesetzesbeschluss und Inkrafttreten in drei Teile aufgesplittet.
Teil 1: Beitrag zur Pflegeversicherung & Beitragszuschlag für Kinderlose
hinweis | bezeichnung | im hRSP | hinweis- einbau |
---|---|---|---|
3338375 | SV: Geänderte Rechengrößen zum 01.07.2023 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) | Juli 2023 | vorab möglich |
Beitrag zur Pflegeversicherung und Beitragszuschlag für Kinderlose werden als Abrechnungskonstanten PVPRZ und PVPR2 abgebildet, welche zum 01.07.2023 neue Werte erhalten haben:
Teil 2: Erfassung der für den Beitragsabschlag zu berücksichtigenden Kinder
hinweis | bezeichnung | im hRSP | hinweis- einbau |
---|---|---|---|
3324755 | PUEG: Erfassung der Kinderanzahl für den Beitragsabschlag in der gesetzlichen Pflegeversicherung | August 2023 | vorab möglich |
Infotyp 0013: Neues Feld zur Vorgabe der Anzahl der Kinder
Zur direkten Ein- bzw. Vorgabe der Anzahl der Kinder, die für den Beitragsabschlag zu berücksichtigen sind, wird im Infotyp 0013 „Sozialversicherung“ ein neues Feld eingeführt:
Die Vorgabe „Anzahl Kinder“ größer Null findet gleichzeitig Berücksichtigung bei der Ermittlung des Beitragszuschlags für Kinderlose in der Abrechnung. Technisch wird für die Abrechnung intern das Sekundärattribut 31 „Kein PV-Zuschlag“ gesetzt, so dass kein Beitragszuschlag berechnet wird. D.h. natürlich, dass eine Eingabe der „Anzahl Kinder“ größer Null bei gesetztem Sekundärattribut 32 „PV-Zuschlag“ zu einem Fehler führen muss und wird:
Nachteil der direkten Vorgabe des Felds „Anzahl Kinder“ über den Infotyp 0013 ist, dass manuell nachzuhalten ist, wann sich die Anzahl der für den Beitragsabschlag zu berücksichtigenden Kinder ändert. Vollendet ein Kind das 25. Lebensjahr, so ist die Anzahl Kinder im Infotyp 0013 ab dem Folgemonat um eins zu reduzieren.
Komfortabler wäre demnach eine Erfassung der Kinder mit Geburtsdatum, so dass die Abrechnung die Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder je Abrechnung selbst ermitteln kann. Dafür wurde der Infotyp 0021 „Familie/Bezugsperson“ ebenfalls in den Prozess eingebunden.
Infotyp 0021: Erfassung der Kinder mit Geburtsdatum
Alternativ zur Vorgabe der für den Beitragsabschlag zu berücksichtigenden Kinder im Infotyp 0013 „Sozialversicherung“ besteht auch die Möglichkeit, diese über Infotyp 0021 „Familie/Bezugsperson“ zu erfassen, für welchen zudem der Employee Self Service (ESS) „Meine Familienmitglieder“ zur Verfügung steht.
Vorteil der Erfassung über den Infotyp 0021 bzw. seinen ESS ist, dass die Kinder samt ihrer Geburtsdaten erfasst werden können. So wird die Abrechnung in die Lage versetzt, für jede Abrechnungs-Für-Periode quasi dynamisch prüfen zu können, ob die Voraussetzungen zur Berücksichtigung der Kinder (noch) gegeben ist.
Einbindung kundeneigener Datenquellen zur Anzahl der Kinder
Zusätzlich zur Erfassung der Kinder in den Infotypen 0013 und 0021 hat SAP das BAdI HRPAYDE_PV_CHILD – also eine Erweiterungsoption für Kunden – zur Verfügung gestellt, mit dem kundenseitig auch weitere Datenquellen durch eigene Implementierung eingebunden werden können. Das BAdI gibt dann die Geburtsdaten der Kinder an die Hauptverarbeitung zurück, welche prüft, welche und damit wie viele Kinder (bzw. technisch hier Geburtsdaten) für die jeweilige Abrechnungsperiode Berücksichtigung finden dürfen.
Welche Datenquellen wann im Prozess der Ermittlung der zu berücksichtigenden Kinder angesprochen werden, soll im folgenden Abschnitt beschrieben werden.
Prozess der Ermittlung der Kinder
Der Prozess der Ermittlung der Kinder ist in der folgenden Tabelle dargestellt
prüfung Nr. | BEDINGUNG: WENN… | DANN… | SONST… |
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1 | Abrechnungs-Für-Periode > oder = 07.2023 | nächste Prüfung | kein Abschlag |
2 | kein PV-Sekundärattribut 32 „PV-Zuschlag“ gesetzt | nächste Prüfung | kein Abschlag |
3 | Person mit gesetzlicher Pflegeversicherung, d.h. Beitragsgruppenschlüssel gleich – 1 „allgemeiner Beitrag“, – 7 „freiwillig versichert“, – 8 „halber Beitrag AN“ (Beihilfe) oder – 9 „voller Beitrag AN“ (Versorgungsempfänger) | nächste Prüfung | kein Abschlag |
4 | keine Angabe unter Anzahl Kinder im Infotyp 0013 vorgegeben | nächste Prüfung | Abschlag gemäß Vorgabe IT0013 |
5 | keine BAdI-Implementierung HRPAYDE_PV_CHILD vorgenommen | Ermittlung Kinder (Geburtsdaten) gemäß Infotyp 0021 & Prüfung auf Berücksichtigung Folgende Subtypen des IT0021 werden berücksichtigt: – 2 „(leibliches) Kind“ – 6 Stiefkind | Ermittlung Kinder (Geburtsdaten) gemäß BAdI-Implementierung & Prüfung auf Berücksichtigung |
Teil 3: Berechnung des Beitragsabschlags in der Abrechnung
hinweis | bezeichnung | im hRSP | hinweis- einbau |
---|---|---|---|
3346024 | PUEG: Berücksichtigung des PV-Beitragsabschlags in der Abrechnung | September 2023 | vorab möglich (aber nur Teile umsetzbar) |
3359591 | Entgeltnachweis: Anpassungen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) | September 2023 | vorab möglich |
Die Berechnung des Beitragsabschlags in der Abrechnung und der Ausweis auf dem Entgeltnachweis sollen anhand des folgenden Beispiels erläutert werden:
sachverhalt (Beispiel) | ausprägung |
---|---|
Laufendes Entgelt (gesetzlich KV-/PV-pflichtversichert) | 3200 Euro |
PV-Prozentsatz allgemein | 3,4 % |
PV-Prozentsatz allgemein AN / AG | 1,7 % |
Anzahl Kinder unter 25 Jahren via Infotyp 0021 erfasst | 5 |
PV-Beitragsabschlag gemäß Anzahl zu berücksichtigender Kinder ab dem 2. Kind | 1,0 % (4 x 0,25%) |
PV-Prozentsatz AN inkl. Beitragsabschlag | 0,7 % (1,7% – 1,0%) |
PV-Beitrag lfd. AN | 22,40 Euro |
PV-Beitrag lfd. AG | 54,40 Euro |
Berechnung im Abrechnungslauf
Die auf einem oben beschriebenen Weg erfassten Kinder werden im Abrechnungslauf in die um das Feld „Anzahl Kinder“ erweiterte Abrechnungstabelle SV gelesen, in unserem Beispiel aus dem Infotyp 0021 „Familie/Bezugsperson“:
Im Rahmen der Beitragsberechnung wird die eingelesene Anzahl der Kinder für den Beitragsabschlag berücksichtigt, welcher zu Dokumentationszwecken in der neuen Lohnart /3PW „PV Beitragsabschlag“ separat ausgewiesen wird. Im Folgenden das Abrechnungsergebnis des obigen Beispielfalls:
Abbildung im Entgeltnachweis
Die Berücksichtigung der Anzahl der Kinder für den Beitragszuschlag zieht auch zwei Änderungen im Entgeltnachweis nach sich, welche beide den Block „Persönliche / Organisatorische Daten“ betreffen. Zum einen wird der ausgewiesene Arbeitnehmer-PV-Prozentsatz um den jeweils anzuwendenden Beitragsabschlag vermindert. Zum anderen wird die Anzahl der Kinder im erweiterten Feld für „PV-Zuschlag/Kennzeichen Midijob/Kennzeichen Mehrfachbeschäftigung“ ausgewiesen.
Zur Veranschaulichung das zuvor genannte Beispiel als Entgeltnachweis:
Da die Auslieferung der Berücksichtigung der PV-relevanten Kinder aufgrund der sehr kurzen Frist zwischen Gesetzesbeschluss und Inkrafttreten von SAP nicht zum 01.07.2023 realisiert werden konnte, sollten Sie nach Umsetzung in Ihrem System eine Zwangsrückrechnung auf den 01.07.2023 durchführen, damit den Mitarbeitern die anzuwendenden Beitragsanteile erstattet werden. Sie können die Zwangsrückrechnung entweder im Abrechnungsprogramm pauschal für alle Personalnummern erzwingen oder aber die relevanten Personalnummern auswerten und diesen die Rückrechnung via Report RPURRAD0 „Rückrechnungsanstoß“ (TA: PC00_M01_RPURRAD0) vorgeben.
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen?
Sprechen Sie uns auch gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier. Oder schauen Sie sich unseren SAP HCM Support Package Service L365 an.
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