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Entgeltabrechnung, Gesetzesänderungen, Pfändung, SAP HCM

Neue Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2021 im SAP HCM

Entgeltabrechnung

Zum 01. Juli 2021 erfolgt wieder eine Anhebung der Pfändungsfreigrenzen. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick zu den kommenden Anpassungen.

Aufgrund des § 850c Absatz 4 ZPO ändert sich die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen jeweils zum 01. Juli eines Jahres. Die Betragshöhe orientiert sich an der Entwicklung des Grundfreibetrages nach § 32a Absatz 1 Nr. 1 EStG. Die neuen Werte wurden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt 2021 Teil I Nr. 24 auf Seite 1099 veröffentlicht.

In der folgenden Tabelle sind die bisherigen und ab dem 01.07.2021 gültigen Werte dargestellt:

§850Cinhaltbetrag bis 30.06.2021 (Monatlich)betrag ab 01.07.2021 (Monatlich)
Absatz 1Unpfändbares Arbeitseinkommen1.178,591.252,64
Absatz 2 Satz 1Erhöhung für 1. Unterhaltsberechtigte Person443,57471,44
Absatz 2 Satz 2Erhöhung für 2. – 5. Unterhaltsberechtigte Person247,12262,65
Absatz 3 Satz 3Pfändungsschutzgrenze3.613,083.840,08

Entsprechend der gesetzlichen Änderung werden im SAP HCM die sogenannten Abrechnungskonstanten (V_T511K) für die Pfändungsfreigrenzen mit Hinweis 3060087 „Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2021“ aktualisiert:

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Dann schicken Sie uns Ihre Idee gerne per Mail über das folgende Kontaktformular! Vielen Dank im Voraus!

27. Mai 2021/von Vita Marahrens
Schlagworte: Abrechnungskonstanten, Entgeltabrechnung, Pfändungsfreigrenzen, SAP HCM
https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2018/01/Entgeltabrechnung2.jpg 369 740 Vita Marahrens https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2025/08/L3_Consulting_Logo.png Vita Marahrens2021-05-27 18:26:142023-03-23 11:25:41Neue Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2021 im SAP HCM
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