Nettohochrechnung in SAP HCM nach § 37b mit Übernahme der SV durch den Arbeitgeber
Im Nachfolgenden wollen wir Ihnen zeigen, wie die Nettohochrechnung in SAP funktioniert. Als Beispiel schauen wir hierzu, wie sich Netto-Sachzuwendungen nach § 37b mit Übernahme der SV durch den Arbeitgeber in SAP HCM darstellen.
Netto-Sachzuwendungen nach § 37b
Was sind überhaupt Netto-Sachzuwendungen? Dabei handelt es sich z.B. um Aufmerksamkeiten oder Sachbezüge, die netto beim Arbeitnehmer ankommen.
Soweit die Zuwendungen nicht in Geld ausgezahlt und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, handelt es sich um einen steuer- und sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteil gemäß § 8 EStG.
§ 37b EStG erlaubt es allerdings den Arbeitgebern, bestimmte Sachzuwendungen pauschal mit 30 % zu versteuern. Diese Zuwendungen sind dann für den Arbeitnehmer steuerfrei.
Typische Beispiele im Rahmen der Entgeltabrechnung, die so versteuert werden können, sind:
- Sachgeschenke zum Jubiläum
- Sachgutscheine – hochwertige Gutscheine außerhalb der 50 €-Freigrenze
Zusätzlich zu der Übernahme der Steuer kann der Arbeitgeber ebenfalls die kompletten Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) tragen. Damit der Arbeitnehmer hier weder Steuer noch SV zahlt, bedarf es einer Hochrechnung der Nettozusage: Der “Netto-Wert” wird um die anfallenden gesetzlichen Abzüge erhöht. Im Brutto stellt es sich also so dar, dass zusätzlich zu der Sachzuwendung nach § 37b die SV-Übernahme des Arbeitgeber gewährt wird.
Im nächsten Abschnitt sehen wir, wie dies in SAP abgebildet werden kann:
Umsetzung in SAP HCM
Damit der Sachverhalt korrekt berechnet und dargestellt werden kann, werden mehrere Lohnarten benötigt. Neben der Aufgabelohnart in Infotyp 0014 oder Infotyp 0015, werden noch zwei weitere Lohnarten inkl. zusätzlichem Customizing benötigt:

Eine genaue Anleitung für die Anpassung der Lohnarten finden Sie zudem in SAP-Hinweis 1332117 – §37b: Nettohochrechnung bei Übernahme SV.
Nettohochrechnung in SAP HCM
Für die Nettohochrechnung muss die kundeneigene Aufgabelohnart als Nettozusage gekennzeichnet sein. Die Verwaltung der Nettozusagen läuft über spezifische Tabellen. Via View V_T541N “Nettozusagen” muss unter Anderem vorgegeben werden, welche Lohnarten das System für die tatsächliche Nettozusage und die entsprechenden AG-Aufwände innerhalb der Nettohochrechnung bilden soll. In unserem Beispiel resultieren die neuen, kundeneigenen Lohnarten 05A0 – Einm.Nettozusage gw.Vortl und 05B5 – AG-Aufwand einm. Netto gV aus der Nettozusage:

Innerhalb der Abrechnung erfolgt dann automatisch im Nettoteil die Nettohochrechnung sowie die Pauschalversteuerung:

Iteration im Nettoteil
Das System berechnet schrittweise, um welchen Betrag der Bruttolohn erhöht werden muss, damit nach Abzug von gesetzlichen Abgaben genau der gewünschte Nettobetrag für die Sachzulage erreicht wird.
Da sich die Abzüge immer am Bruttolohn orientieren, reicht es nicht aus, einfach einen festen Betrag X auf das Brutto aufzuschlagen. Stattdessen nähert sich das System über mehrere Iterationen der richtigen Lösung an:
- Iterationsschritt 0: Zu Beginn ermittelt das System die gesetzlichen Abzüge und das Netto auf Basis des Bruttolohns – ohne Berücksichtigung der Nettozusage!
- Iterationsschritt 1: Anschließend berechnet das System nun die Abzüge auf Basis des erhöhten Bruttolohns: Im Beispiel wird das Brutto um 100 Euro – den zugesagten Nettobetrag – erhöht.
Die Differenz der Abzüge stellt hierbei den Abzug für die Nettozusage dar. - Alle weiteren Iterationsschritte: Da auch die vom Arbeitgeber übernommenen Steuern und Sozialabgaben selbst wieder einen geldwerten Vorteil darstellen, fallen weitere Abzüge an, die das Brutto erneut erhöhen. Dieses höhere Brutto dient als Ausgangspunkt für die nächste Iteration.
Die Differenz der Abzüge bildet sich hierbei aus den Abzügen des vorherigen Iterationsschritts sowie den aktuellen Abzügen.

Der Vorgang wird solange fortgeführt, bis keine Abweichung mehr besteht, die eine weitere Erhöhung des Bruttobetrags erforderlich machen würde – sprich, wenn die Differenz Null ist.
Ausgabe auf dem Entgeltnachweis
Unter den gesetzlichen Abzügen finden wir die Beiträge für die Steuer und Sozialversicherung. Da diese vom Arbeitgeber getragen werden, ist genau die Summe unten den Basisbezügen als Arbeitgeberaufwand zu finden.
Der Arbeitgeberaufwand setzt sich – gemäß der Iteration – zusammen aus:
- den gesetzlichen Abzügen für die Nettozusage
- den gesetzlichen Abzügen auf den geldwerten Vorteil der SV- und Steuerübernahme durch den Arbeitgeber

Haben Sie weitere Fragen?
Sprechen Sie uns gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier.
Gibt es evtl. ein Thema, was Sie „brennend“ interessiert und worüber wir unbedingt schreiben sollten?
Dann schicken Sie uns Ihre Idee gerne per Mail über das folgende Kontaktformular! Vielen Dank im Voraus!