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Gesetzesänderungen, Jahreswechsel

Jahreswechsel 2021/2022: Sonstige Änderungen (4/4)

Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.

Im letzten Teil der vierteiligen Blogartikel-Reihe gehen wir auf die sonstigen Änderungen und Neuerungen ein.

Behördenkommunikation - B2A - Business Connector

Die Version 4.8 des SAP Business Connectors wird nur bis 31.12.2021 unterstützt. Für eine über dieses Datum hinausgehende Nutzung ist ein Update auf SAP Business C

Bis Ende des Jahres wird der SAP Business Connector 4.8 mit Java Versionen 5 bis 7 unterstützt. Ab dem 01.01.2022 ist SAP Business Connector 4.8.1 mit Java 8 zu verwenden. Da zum Jahreswechsel Anpassungen für ELSTER ERiC nur noch in einem Package für SAP Business Connector 4.8.1 bereitgestellt werden, ist ein Update unbedingt notwendig.

Weitere Informationen

Zusätzliche Informationen finden Sie in SAP-Hinweis 3059522 – LStA, LStB, ELStAM: Business Connector Update auf 4.8.1 bis 31.12.2021.

Neue Verdiensterhebung

Ab Januar 2022 ist die neue Verdiensterhebung monatlich von ausgewählten Unternehmen zu erstellen und abzugeben. Betroffene Unternehmen wurden von den statistischen Landesämtern zur Abgabe der Erhebung aufgefordert. Die bisherigen Statistiken Vierteljährliche Verdienstserhebung, Verdienststrukturerhebung und Sondererhebung Verdienste sind somit obsolet.

Ausführliche Informationen zu der neuen Verdiensterhebung finden Sie auch in unserem Blogartikel Die neue monatliche Verdiensterhebung 2021 im SAP HCM.

Auslieferung

Die Auslieferung der notwendigen Anpassungen erfolgte bereits im April 2021 HR Support Package (92/J8/G4) mit Hinweis 3006025 – EHVM: Neue monatliche Verdiensterhebung ab April 2021 bzw. Januar 2022 .

Betriebliche Altersversorgung - verpflichtender AG-Zuschuss (BRSG)

Für den Arbeitgeber besteht vom 01.01.2022 an eine grundsätzliche Zuschussverpflichtung für alle Verträge, die die Voraussetzungen für einen AG-Zuschuss (BRSG) erfüllen. Bisher musste der AG-Zuschuss nur für Verträge die zum 01.01.2019 bzw. danach abgeschlossen wurden, bezahlt werden.

Die Berechnung des verpflichtenden AGZ (Arbeitgeberzuschuss) erfolgt aufgrund eingesparter Sozialversicherungsbeiträge im SAP HCM.

Folgende Berechnungsmöglichkeiten hat SAP HCM bereits ausgeliefert:

  • PFIX: Fester Prozentsatz
  • PSTF: Stufenmodell
  • SPTZ: Gesparter SV-Beitrag (Spitzberechnung)
  • MINF: kombiniert die beiden Modelle „Fester Prozentsatz“ (PFIX) und „Gesparter SV-Beitrag“ (Spitzberechnung) (SPTZ)
  • BZAE: Begrenzung Zuschuss auf Anspruch Entgeltumwandlung

Die Minimumbildung (MINF) entspricht dabei der gesetzlichen Grundlage!

Infotyp 0026 & Bankenversorgung werden nicht unterstützt

Folgende Einschränkungen gibt es:

Der Infotyp 0026 (Direktversicherung) wird in Zusammenhang mit dem AG-Zuschuss nicht unterstützt (s. dazu Hinweis 3068703).

Die Anlageart BVV im Infotypen 0699 (Altersvermögensgesetz D) wird ebenfalls im Zusammenhang mit dem AG-Zuschuss nicht unterstützt. Die Abbildung der BVV-Verträge findet je nach Tarif über die Anlagearten Pensionskasse (PK) bzw. Unterstützungskasse (UK) statt.

Weitere Informationen

Nachfolgend finden Sie alle relevanten Hinweise zu diesem Thema:

Fragen und Antworten (FAQ)

  • 2595730 AVmG: FAQ Allgemeine Funktionalität
  • 2763286 AVmG: FAQ BRSG Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss
  • 2763270 AVmG: FAQ BRSG § 100

Arbeitgeberzuschuss

  • 2768038 AVmG: Minimumbildung Weitere Berechnungsart für Arbeitgeberzuschuss
  • 2985447 AVmG: Begrenzung AG Zuschuss auf Entgeltumwandlung und Kontingentframework Infotyp

Altersvermögensgesetz D (0699)

  • 3095511 AVmG: Eingabe Basislohnart im Infotyp Altersvermögensgesetz D (0699)
  • 2776826 AVmG: Einschränkung der Vertragsmodelle und Bausteine in der Infotyppflege

Betriebliche Altersversorgung - Rentenbezugsmitteilung

Für das Jahr 2022 wird aus technischen Gründen ein neues XML bereitgestellt.

Außerdem wird für 2022 ein neues SAP-Scrip-Formular ausgeliefert:

  • Im Datensatz MZ01 wird ein neues Feld für den Steuerabzug für beschränkt Steuerpflichtige aufgenommen.

Vorablösung

Eine Vorablösung finden Sie im SAP Hinweis 3095786 – RBM: Änderungen zum 01.01.2022.

Baulohn - Änderung im Sozialkassenverfahren

Im Meldeverfahren der Sozialkassen wird der Datensatz ANMEL um ein Feld zur Meldung der steuerlichen Identifikationsnummer (SteuerID) erweitert.

Der Report RPCBKVD0 (Bauwirtschaft: Meldungen zum Sozialkassenverfahren erzeugen) wird erweitert und liest für den Meldesatz ANMEL ab Januar 2022 zusätzlich die SteuerID aus dem Infotyp Steuer D (0012). Zur Speicherung der SteuerID im Meldesatz ANMEL wird die Tabelle PDBKAN um das Feld SIDNR erweitert.

Vorablösung

Weitere Informationen finden Sie im SAP Hinweis 3098672 – SKV: ANMEL – Aufnahme der SteuerID ins Meldeverfahren.

Neue Fiori App "Meine Formulare"

Die neue App “Meine Formulare” bzw. “My Forms” (App ID F4938) ermöglicht dem Arbeitnehmer sich verschiedene Formulartypen anzeigen zu lassen. Darunter fallen Entgeltnachweise und Zeitnachweise sowie explizit für Deutschland Lohnsteuerbescheinigungen sowie DEÜV-Bescheinigungen.

Weitere Informationen zur App erhalten Sie in einem zusätzlichen Blogartikel.

Kurzarbeitergeld (KuG)

Zum 31.12.2021 endet die pauschalierte 100%-Erstattung der allein vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge. Durch die Kurzarbeitergeld­verlängerungs­verordnung (KugverlV) vom 30.11.2021 werden dem Arbeitgeber in der Zeit vom 01.01.2022 bis 31.03.2022 jedoch noch 50% der Sozialversicherungsbeiträge in pauschalierter Form erstattet. Zusätzliche 50% Erstattung sind möglich, sofern Beschäftigte in Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen.

Zudem erfolgt mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie eine Änderung des §421c SGB III dahingehend, dass die erhöhten Leistungssätze für Kurzarbeitergeld ab dem vierten (70/77%) bzw. siebten Monat (80/87%) des Kurzarbeitergeld-Bezugs bis zum 31.03.2022 verlängert werden. Damit entfällt zudem die individuelle Voraussetzung, dass ein Bezug von Kurzarbeitergeld zwischen dem 01.03.2020 und 01.04.2021 vorgelegen haben muss.

Weitere Artikel zum Jahreswechsel 2021/2022

  • Rechengrößen 2022
  • Änderungen in der Sozialversicherung
  • Änderungen in der Steuer

Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen zu einzelnen Themen des Jahreswechsels?

Dann sprechen Sie uns gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier.

Oder möchten Sie sich noch tiefgründiger informieren?

Dann empfehlen wir Ihnen unsere Seminare

  • Neuerungen zum Jahreswechsel in SAP HCM-Payroll
  • Jahreswechselseminar Entgeltabrechnung Fachteil und SAP

16. Dezember 2021/von Alina Vahldieck
Schlagworte: bAV, Betriebliche Altersversorgung, Jahreswechsel, Verdiensterhebung
https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2021/10/Jahreswechsel_2021_2022_SAP_HCM_Sonstiges.jpg 1193 2395 Alina Vahldieck https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2015/10/L3_block_schwarz.png Alina Vahldieck2021-12-16 11:00:002021-12-16 19:02:03Jahreswechsel 2021/2022: Sonstige Änderungen (4/4)
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