IfSG: Abbildung Berufsständisch Versicherter im SAP HCM
Nach dem Jahreswechsel hat SAP mit Hinweis 3015315 nun wie angekündigt die IfSG-Verarbeitung für Berufsständisch Versicherte ausgeliefert. Die Details beschreiben wir im Folgenden anhand eines Beispielfalls.
Die Behandlung der Berufsständisch Versicherten erfolgt in der IfSG-Beitragsberechnung gemäß Auskunft der DASBV analog der RV-pflichtigen Beschäftigungsverhältnisse.
Neue Lohnarten
Die für die Beiträge bzw. Aufwände der Berufsständisch Versicherten ausgelieferten neuen Lohnarten sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Zur besseren Orientierung – die sich auch im unten stehenden Beispiel wiederfindet – sind die entsprechenden Lohnarten für die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung ebenfalls aufgeführt:
Lohnarten für | bv | KV & PV (Freiwillig) |
---|---|---|
Beitrag Selbstzahler | /6JJ | /6JK & /6JL |
Aufwand Firmenzahler | /6JI | /6JU & /6JY |
AG-Aufwand | /6JH | /6JZ |
Manuelle Vorgabe AG-Aufwand | MHC5 | MHC4 |
Abrechnungsbeispiele Quarantäne
Im Folgenden soll die Verarbeitung der Berufsständischen Versicherung anhand eines Beispiels veranschaulicht werden. Die betreffende Personalnummer wird (in der KV/PV/BV) einmal als Firmenzahler und einmal als Selbstzahler abgerechnet und weist jeweils folgende Abrechnungsdaten auf:
SachVerhalt | Ausprägung |
---|---|
Monat | Februar 2021 |
Arbeitstage | 20 |
Abwesenheitstage IfSG (Quarantäne) | 10 |
Kürzungsmethode | nach Arbeitstagen |
Steuerklasse / KFB | 3 / 2 |
KV / RV / AV / PV (in %) | 15,8 / 18,6 / 2,4 / 3,05 |
U2 / IU | 0,55 / 0,12 |
Entgelt | 6.000,00 EUR |
IfSG-KV/PV-Bemessungsbrutto (gemäß Verhältnisrechnung 50% der BBG) | 2.418,75 EUR |
IfSG-RV(BV)-Bemessungsbrutto (gemäß Verhältnisrechnung 50% des Entgelts) | 3.000,00 EUR |
Die Abrechnung erfolgt in beiden Fällen mit der maschinellen Lösung mittels Fiktivläufen ohne Vorgabelohnarten.
Firmenzahler
Der Aufwand Firmenzahler (Lohnart /6JI) aus Fiktivlauf ISG4 beträgt für die Berufsständische Versicherung in diesem Beispiel 558 Euro (IfSG-Fiktivbrutto 3000 Euro * 18,6% [AG+AN-Anteil]). Er wird in die Lohnart /6JH „IfSG Aufw. RV-befreit“ überführt, welche die bis hierhin berechnete Entschädigung (/6J1) für Ausweis und separate Erstattung entsprechend mindert. Dies erfolgt analog für die Aufwände KV/PV (/6JU + /6JY; 455,94), welche in Lohnart /6JZ „IfSG Aufw. KV/PV (frw/pr)“ überführt werden und ebenfalls die Entschädigung mindern:
Die Überführung der Lohnarten der KV-/PV-/BV-Aufwände hier noch einmal zur Veranschaulichung mit Lohnartenlangtexten aus dem Abrechnungsergebnis:
Im Entgeltnachweis werden die Entschädigung (Nettoausfall) sowie vom Arbeitgeber für die Entschädigungsbehörde „ausgelegte“ (und von dieser dem AG zu erstattenden) Aufwände für KV, PV und BV separat ausgewiesen (grün markiert):
Zu beachten: Im Entgeltnachweis haben wir KV-, RV- und PV-Brutto rot markiert, da sie in voller Höhe (RV) bzw. in Höhe der BBG (KV/PV) angedruckt werden. Das tatsächliche Bemessungsbrutto für die aktiven bzw. nicht-IfSG-Abwesenheitstage beträgt jeweils aber nur die Hälfte. Denn die andere Hälfte entfällt gemäß Verhältnisrechnung ja auf die Quarantäne. Der AG-Zuschuss RV (bzw. BV) für die aktiven Tage beträgt zum Beispiel korrekterweise lediglich 279 Euro, obwohl man laut Entgeltnachweis mit 6.000 Euro RV-Brutto multipliziert mit 9,3 % 558 Euro errechnen würde. Wie bereits geschrieben, handelt es sich hierbei aber lediglich um ein „Problem“ im Andruck.
Selbstzahler
Der Beitrag Selbstzahler (Lohnart /6JJ) aus Fiktivlauf ISG4 beträgt für die Berufsständische Versicherung in diesem Beispiel 558 Euro (IfSG-Fiktivbrutto 3000 Euro * 18,6 %). Die Lohnart /6JJ mindert die bis hierhin berechnete Entschädigung, wird jedoch nicht in die Lohnart für den Arbeitgeberaufwand überführt (/6JH). Denn als Selbstzahler muss sich die Person die Beiträge auf Antrag selbst von der Entschädigungsbehörde erstatten lassen. Diese Verarbeitung erfolgt analog für die Beiträge KV/PV (/6JK + /6JL; 455,94), welche zwar ebenfalls die Entschädigung mindern, jedoch analog nicht in Lohnart /6JZ „IfSG Aufw. KV/PV (frw/pr)“ überführt werden. Denn auch diese Beiträge muss sich die Person von der Entschädigungsbehörde auf Antrag erstatten lassen.
Im Abrechnungsergebnis findet man entsprechend lediglich die Selbstzahlerbeiträge /6JJ bis /6JL (s.u.; grün markiert). Der Arbeitgeber übernimmt hier also lediglich die Abführung der Beiträge für Arbeitslosenversicherung (/6JW), Insolvenzgeldumlage (/6JE) sowie Umlage 2 (/6JG), für welche er eine Erstattung beantragen kann (in Summe in Lohnart /6JS; s.u., jeweils orange markiert):
Im Entgeltnachweis finden wir lediglich die Entschädigung (grün markiert) sowie darunter die Arbeitgeberzuschüsse KV/RV(BV)/PV für die aktiven Tage:
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