Die Aktivrente in SAP HCM
Die Bundesregierung hat zum 01. Januar 2026 einen neuen steuerlichen Anreiz für eine Weiterbeschäftigung im Rentenalter geschaffen: Die sogenannte Aktivrente. Wie die Aktivrente ausgestaltet ist und welche Auswirkungen ihre Einführung auf SAP HCM hat, wird in diesem Blogartikel näher betrachtet.
Was ist die Aktivrente?
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und freiwillig weiter arbeiten, ab dem 01. Januar 2026 steuerlich entlastet. Dies haben Bundestag und Bundesrat im Dezember 2025 beschlossen.
Kern der Aktivrente ist ein zusätzlicher steuerlicher Freibetrag in Höhe von maximal 2.000 Euro monatlich. Die Aktivrente gilt für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die die Regelaltersgrenze von 67 Lebensjahren – einschließlich der Übergangsregelung – überschritten haben. Minijobber, Selbstständige und Beamte sind dementsprechend ausgeschlossen. Der steuerliche Freibetrag wird monatsbezogen gewährt, d.h. wird er in einem Monat nicht vollständig ausgeschöpft, so kann die Differenz auch nicht in einen Folgemonat übertragen werden und entfällt stattdessen. Sofern der monatliche Hinzuverdienst hingegen mehr als 2.000 Euro pro Monat beträgt, so ist der überschießende Betrag wiederum steuerpflichtig. Die Sozialversicherungspflicht in Kranken- und Pflegeversicherung ist von der Aktivrente nicht betroffen. Die KV- und PV-Beiträge müssen weiterhin auf den vollen Hinzuverdienst gezahlt werden. Zudem gilt die Aktivrente nur für ein Beschäftigungsverhältnis. Sofern ein Arbeitnehmer mehreren Beschäftigungen nachgeht, so ist bei einem Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse 6 eine Bestätigung des Arbeitnehmers erforderlich, dass die Steuerbefreiung nicht bereits anderweitig Berücksichtigung findet.
Durch die Aktivrente soll die Beschäftigungsquote jenseits des Renteneintrittsalters gefördert werden. Die Maßnahme soll damit unter anderem den Folgen des demokratischen Wandels und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Umsetzung in SAP HCM
Auswirkungen der Aktivrente auf die Stammdaten
Zur Abbildung der Aktivrente in SAP HCM wird der Infotyp 0012 (Steuerdaten D) um den Gruppenrahmen Angaben zur Aktivrente erweitert:

Innerhalb des neuen Blocks gibt das Ankreuzfeld Aktivrente an, ob die Voraussetzungen für die Anwendung der Aktivrente erfüllt sind. Ist der Haken gesetzt, wird zusätzlich das Feld Aktivrente ab eingeblendet. Das Feld enthält Informationen darüber, ab welchem Zeitpunkt der Arbeitnehmer die Voraussetzungen für die Berückschtigung der Aktivrente erfüllt.
Die Prüfung sowie das Befüllen der beiden Felder erfolgt automatisch. Eine manuelle Eingabe ist dementsprechend nicht möglich. Über das Feld Manuelle Vorgabe Aktivrente können die Bedingungen für die Aktivrente jedoch manuell übersteuert werden. Bislang sind folgende manuelle Vorgaben möglich:
- Aktivrente (M): Mit Erfassung der Ausprägung M wird die maschinelle Auswertung der Bedingungen für eine Aktivrente übersteuert und die Personalnummer als für die Aktivrente berechtigt behandelt.
- Keine Aktivrente (K): Mit Erfassung der Ausprägung K wird die maschinelle Auswertung der Bedingungen für eine Aktivrente übersteuert und die Personalnummer für die Aktivrente gesperrt.
- Aktivrente mit Steuerklasse 6 (6): Mit Erfassung der Ausprägung 6 lässt sich die Aktivrente für Arbeitnehmer aktivieren, die mit Steuerklasse 6 im System erfasst sind. Bei der Nutzung dieser Ausprägung ist seitens des Arbeitgebers sicherzustellen, dass die Steuerbefreiung nicht bereits in einem anderen Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Außerdem müssen für die Verwendung dieser Ausprägung alle weiteren Voraussetzungen für die Aktivrente ebenfalls erfüllt sein.

Die Aktivrente in der Abrechnung
In SAP HCM wird innerhalb der Abrechnung automatisch geprüft, ob für den Arbeitnehmer im jeweiligen Abrechnungsmonat die Voraussetzungen für die Anwendung der Aktivrente (Reduktion des Steuerbruttos um bis zu 2.000 Euro) erfüllt sind. Die Prüfung erfolgt durch den Aufruf der Funktion DST ARIS im Teilschema DSTI (Steuer-Initialisierung) des Abrechnungsschemas für Deutschland D000. Im Detail umfasst die Prüfung die folgenden Aspekte:
- Aktives Beschäftigungsverhältnis
- Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze (Ausnahme: Die Regelaltersgrenze wird am Monatsersten erreicht)
- RV-pflichtiges Arbeitsverhältnis
- Steuerklasse 1 -5 oder Steuerklasse 6 mitsamt Nachweis des Arbeitnehmers
- Manuelle Vorgabe oder Sperre der Aktivrente über den Infotyp 0012 (Steuer D)
- Optional: Implementierung des BAdIs HRPAYDE_B_AR_CHECK für kundeneigene Sonderfälle
Das Ergebnis der Prüfung wird zukünftig in der Abrechnungstabelle ST im Feld Aktivrente dokumentiert. Bei erfolgreicher Prüfung wird der Wert A hinterlegt:

Die Reduktion des Steuerbruttos erfolgt in der Abrechnung dann im Teilschema DSTB Steuer (D) Berechnung über die Funktion DST ARKA. Zunächst wird das laufende Steuerbrutto um bis zu 2.000 Euro pro Monat reduziert. Wird der Maximalbetrag dabei nicht vollständig ausgeschöpft, wird anschließend auch das sonstige Steuerbrutto reduziert.

Der Betrag, der aufgrund der Anwendung der Aktivrente steuerfrei gestellt wird, wird über die Lohnarten /4AR Aktivrente steuerfrei laufend und /4AS Aktivrente steuerfrei sonstig ins Abrechnungsergebnis gestellt. Zudem erfolgt über die Summenlohnarten ARLF und AREZ auch ein Andruck der steuerfrei gezahlten Beträge auf dem Entgeltnachweis:

Ausweis der Aktivrente auf der Lohnsteuerbescheinigung
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter wurde erst nach der Veröffentlichung der Lohnsteuerbescheinigung für 2026 veröffentlicht, sodass der steuerfrei gestellte Betrag im Musterformular für das Beischeinigungsjahr 2026 noch keine Berücksichtigung findet. Für Bescheinigungsjahre ab 2027 wird hierfür ein neues Datenfeld in der LStB geschaffen. Für das Bescheinigungsjahr 2026 hingegen wurde hingegen kein neues Musterformular ausgeliefert. Stattdessen ist die Aktivrente in einer momentan freien Zeile unter der Zeilenbeschreibung “SteuerfreibetragAktivrente” (ohne Leerzeichen) einzutragen. Für die maschinelle Auswertung der Angaben auf der LStB seitens der Finanzämter ist die exakte Schreibweise zwingend beizubehalten.

Auf der Lohnsteuerbescheinigung sind die Sozialversicherungsbeiträge zudem anteilig steuerfrei/steuerpflichtig auszuweisen. Durch die Steuerfreistellung aufgrund der Aktivrente werden die ausgewiesenen Sozialversicherungsbeiträge reduziert bzw. es wird kein Sozialversicherungsbeitrag ausgewiesen.
Im Beispiel in diesem Blog-Artikel verringert sich das Steuerbrutto aufgrund der Aktivrente von 2.100 Euro auf 100 Euro. Auf der Lohnsteuerbescheinigung werden anteilig nur die auf das verbleibende Steuerbrutto entfallenden Sozialversicherungsbeiträge ausgewiesen.
Ausweis der Aktivrente im Lohnkonto
Neben dem Andruck auf der LStB wird die Aktivrente auch im Lohnkonto ausgewiesen. Dies umfasst zum Einen, ob ein Arbeitnehmer die Bedingungen für die Anwendung der Aktivrente erfült.
Dabei werden für Arbeitnehmer, die die Aktivrente bei Steuerklasse 6 nutzen oder bei denen die Aktivrente via Infotyp 0012 Steuer D manuell vorgegeben wird, besondere Kennzeichnungen verwendet (analog zu den Kennzeichen im IT 0012).

Zum Anderen wird im Abschnitt Steuerfreie Bezüge die Höhe der Steuerfreistellung aufgrund der Aktivrente auf laufende und einmalige Bezüge angegeben.

Aktivitäten nach der Implementierung
Das Aktivrentengesetz ist bereits zum 01. Januar 2026 in Kraft getreten. Betroffene Fälle (Erreichen oder Vorliegen der Regelaltersgrenze in 2026) müssen daher durch eine Rückrechnung auf das entsprechende Datum korrigiert werden.
Beachten Sie zudem, dass die Aktivrente für alle weiterbeschäftigten Rentner, die die Voraussetzungen für die steuerliche Entlastung erfüllen, durch die Implementierung der Änderungen im Abrechnungssystem automatisch aktiv wird. Betriebsrentner werden in der Umsetzung über das RV-Kennzeichen (RVKZ1) keine Versicherungspflicht im Infotyp 0013 (Sozialversicherung D) erkannt und von der Aktivrente ausgeschlossen.
Zusätzlich sollte im Rahmen der Auslieferung der Aktivrente berücksichtigt werden, dass sonstige Bezüge, die dem Zeitraum der Aktivrente nicht oder nur anteilig zuzuordnen sind, gesondert betrachtet werden müssen, da diese der Steuerfreiheit nicht unterliegen. Ein Beispiel hierfür ist der Zufluss eines sonstigen Bezugs aus einer Periode vor dem Inkrafttreten der Aktivrente. Um den entsprechenden Betrag des sonstigen Bezugs von der Steuerfreiheit der Aktivrente auszuschließen werden daher zusätzlich die Musterlohnart M99I sowie die technische Lohnart /4AT ausgeliefert. Der Korrekturbetrag ist über eine kundeneigene Kopie der Lohnart M99I im Infotyp 0015 in der Zuflussperiode zu erfassen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Aktivrente in SAP HCM können sie den SAP-Hinweisen 3676783 – Aktivrente: Informationen zum Aktivrentengesetz und 3710538 – Aktivrente: Häufig gestellte Fragen (FAQ) entnehmen. Weitere fachliche Informationen finden Sie in den FAQs des Bundesfinanzminesteriums zum Thema Aktivrente.
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