Jahreswechsel 2017/2018: Teil 1/3 – Steuern
Wie auch in den letzten beiden Jahren geben wir Ihnen auch dieses Jahr wieder in einer dreiteiligen Blog-Reihe einen schnellen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Jahreswechsel 2017/2018. Die Themen betreffen dabei wie gewohnt das SAP® HCM, aber auch Sie selbst.
Der zweite Teil der Blog-Reihe wird sich mit den relevanten Änderungen im Bereich Sozialversicherung auseinandersetzen. Der dritte Teil wird Ihnen einen schnellen Überblick über die neuen Rechengrößen geben.
Dieser Artikel zum Thema Jahreswechsel 2017/2018 umfasst Änderungen im Bereich Steuer. Dabei werden Themen aufgegriffen, wie der neue Programmablaufplan, Änderungen in der Lohnsteuerbescheinigung und Lohnsteueranmeldung, das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz und die digitale Lohnschnittstelle.
Programmablaufplan
Wie gewohnt wird es einen neuen Programmablaufplan für das neue Jahr geben. Er berücksichtigt folgende Anpassungen für 2018:
- Anpassungen des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.000 Euro),
- Anpassungen der Zahlenwerte in § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG und
- die Anhebung der Kinderfreibeträge auf 3.714€ bzw. 7.428€.
Lohnsteuerbescheinigung
Für 2018 wird ein neues XML-Schema zur Verfügung gestellt. Das neue Formular HR_DE_LSTB_18 unterscheidet sich nicht vom Formular aus 2017.
Lohnsteueranmeldung
Aufgrund des neuen Förderungsbetrags werden in der Lohnsteueranmeldung zwei neue Kennzahlen 90 (Zahl der Arbeitnehmer mit BAV-Förderbetrag) und 45 (abzgl. Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EStG (BAV-Förderbetrag)) angedruckt.
Stärkung der Betriebsrenten
Der steuerliche Förderrahmen wird von 4% auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze ausgeweitet und der bisherige Erhöhungsbetrag von 1.800€ entfällt. Das gilt für neue und bestehende Verträge der Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Die Sozialversicherungsfreiheit bleibt 2018 weiterhin auf 4% der BBG begrenzt.
Neu hinzu kommt 2018 der Förderbetrag (§ 100 EStG – Änderung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz) für Arbeitnehmer mit einem maximalen jährlichen Arbeitslohn bis 26.400€. Zahlen Arbeitgeber diesen Arbeitnehmern einen zusätzlichen Beitrag zum Arbeitslohn in eine kapitalgedeckte baV, bekommen diese Arbeitgeber eine staatliche Förderung von 30% der gezahlten Arbeitgeberbeiträge (höchstens jedoch 144€ im Jahr). Voraussetzung ist, dass sie zwischen 240€ und 480€ im Jahr einzahlen.
Digitale Lohnschnittstelle
Arbeitgeber haben ab 2018 die Pflicht aufzeichnungspflichtige Daten, die im Lohnkonto eines Arbeitnehmers gespeichert werden, der Finanzbehörde über eine einheitliche digitale Lohnschnittstelle (DLS) in einem einheitlichen Datenformat bereitzustellen. Aus diesem Grund wird es im SAP einen Report geben, der diesen einheitlichen Standarddatensatz zur Überlassung der lohnsteuerrelevanten Daten verwendet.
Vorteile der DLS
Grund für die Vereinheitlichung ist, dass die Arbeit für die LSt-Außenprüfer einfacher und effizienter werden soll, da nun die Aufbereitung unterschiedlich strukturierter Daten wegfällt.
Aber nicht nur die LSt-Außenprüfer sollen somit entlastet werden. Der Aufwand für Arbeitgeber fehlende Daten an die Prüfer nachzuliefern soll mithilfe der DLS ebenfalls entfallen.
Weitere Informationen zum Jahreswechsel 2017/18
Relevante Änderungen im Bereich Sozialversicherung haben wir in unserem zweiten Blogartikel für Sie zusammengefasst und einen kurzen Überblick über die neuen Rechengrößen finden Sie im letzten Blogartikel dieser Blogreihe zum Thema „Jahreswechsel 2017/2018“.
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