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Dienstwagenversteuerung, Entgeltabrechnung, HR, SAP HCM, Sozialversicherung, Steuer

Dienstwagenversteuerung: Fahrtenbuch oder 1%-Regel? (Teil 1/4)

Die Wahl zwischen Fahrtenbuch und 1%-Regelung beeinflusst die Besteuerung Ihres privat genutzten Dienstwagens maßgeblich. Erfahren Sie, welche Methode Ihren Bedürfnissen entspricht und wie Sie steuerliche Fallstricke vermeiden können.

Geldwerter Vorteil: Warum muss ein Dienstwagen versteuert werden?

Wenn ein Dienstwagen auch privat genutzt werden kann, stellt dies einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer dar. Dieser muss in der Einkommenssteuer berücksichtigt und entsprechend versteuert werden. Unternehmen haben hierbei zwei Methoden zur Wahl: die Fahrtenbuchmethode oder die 1%-Regelung.


Möglichkeit 1: Die Fahrtenbuchmethode

Ein Fahrtenbuch ermöglicht eine genaue Abrechnung der tatsächlichen privaten Nutzung des Dienstwagens. Hierbei werden sämtliche Fahrten lückenlos dokumentiert. Die Fahrtenbuchmethode ist in § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG geregelt und in einem ergänzenden Schreiben des BMF.

Anforderungen an das Fahrtenbuch:

  • Fahrzeugführer
  • Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder Fahrt
  • Reiseziel (exakte Adresse)
  • Reisezweck inkl. Kunden-/Geschäftspartnerangabe
  • Gesamtkilometerstand am Fahrtende

Auf Basis dieser Aufzeichnungen wird der private Nutzungsanteil bestimmt. Die laufenden Fahrzeugkosten werden entsprechend diesem Anteil aufgeteilt und als geldwerter Vorteil versteuert. Grundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils ist die Formel:

Gesamtaufwendungen / Gesamtnutzung (km) x private Nutzung (km)

Zu den Gesamtaufwendungen zählen neben Kraftstoff auch Versicherungskosten, Reparaturen, Leasingraten, Steuer, Abschreibungen und weitere betriebsbedingte Kosten.

Nachteile der Fahrtenbuchmethode

  • Hoher Verwaltungsaufwand durch lückenlose Dokumentation
  • Fehler oder Unvollständigkeiten können zur rückwirkenden Besteuerung nach der 1%-Regel führen
  • Strenge Anforderungen durch das Finanzamt

Da handschriftliche Fahrtenbücher oft fehleranfällig sind, setzen Unternehmen vermehrt auf digitale Fahrtenbuchsysteme, um Nachzahlungen zu vermeiden.


Möglichkeit 2: Die 1%-Regelung

Warum gibt es die 1%-Regelung?

Um den Verwaltungsaufwand der Fahrtenbuchmethode zu reduzieren, wurde die 1%-Regel eingeführt. Sie ermöglicht eine pauschale Berechnung des geldwerten Vorteils anhand des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs.

Wie funktioniert die 1%-Regel?

  • Monatlich wird 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil angesetzt.
  • Zusätzlich müssen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte versteuert werden.
  • Dies geschieht entweder mit der 0,03%-Regel (monatliche Pauschale) oder der Einzelnachweis-Regel (tatsächliche Fahrten).

Diese Methode ist besonders für Dienstwagenfahrer geeignet, die das Fahrzeug häufig privat nutzen, da sie einfach zu handhaben und vom Finanzamt leicht überprüfbar ist.


Fazit

Die Fahrtenbuchmethode ist zwar präziser, aber aufgrund ihres hohen Verwaltungsaufwands nur selten im Einsatz. Die 1%-Regel bietet eine unkomplizierte Alternative, insbesondere wenn das Fahrzeug regelmäßig privat genutzt wird, da auch privat Fahrten im Fahrtenbuch genau erfasst werden müssten.

Im nächsten Artikel gehen wir detailliert auf die Berechnung der geldwerten Vorteile bei der 1%-Regel ein, inklusive konkreter Beispiele zur Steuerberechnung – klicken Sie einfach hier.

Weitere Artikel zum Thema

  • Teil 2: Die 1%-Regelung – Möglichkeiten und Berechnung
  • Teil 3: Umsatzsteuer bei Dienstwagen
  • Teil 4: Smarte Dienstwagenversteuerung mit unserer Fiori-App “Meine Office Fahrten” (wird in Kürze veröffentlicht)

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19. Februar 2025/von Steffen Westfal
Schlagworte: Dienstwagen, Dienstwagenbesteuerung, Fahrtenbuch
https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2025/02/Dienstwagenversteuerung.png 816 1456 Steffen Westfal https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2025/08/L3_Consulting_Logo.png Steffen Westfal2025-02-19 11:41:082025-08-18 08:36:10Dienstwagenversteuerung: Fahrtenbuch oder 1%-Regel? (Teil 1/4)
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