Digitale Rentenübersicht in SAP HCM – Teil 1
Um Bürgerinnen und Bürgern mehr Transparenz über ihre jeweilige Alterssicherung zu bieten, wurde bereits 2021 das Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht (Rentenübersichtsgesetz – RentÜG) verabschiedet. In diesem ersten Teil der zweiteiligen Blog-Reihe informieren wir Sie zu der gesetzlichen Basis.
Grundlegendes zur digitalen Rentenübersicht
Die Digitale Rentenübersicht ist eine Online-Plattform, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, einen besseren Kenntnisstand über ihre individuellen Altersvorsorgeansprüche zu erhalten. Diese Online-Plattform soll sowohl kostenlos als auch freiwillig sein und wird von einer Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht betrieben. Aufgabe der Zentralen Stelle ist es die Informationen zu den individuellen Ansprüchen möglichst „klar, prägnant, verständlich und schlüssig“ sowie „übersichtlich und nutzerfreundlich“ zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich hierbei allerdings nicht um ein Beratungsangebot sondern um ein Informationsportal.
In der Digitalen Rentenübersicht werden dann eine Vielzahl von Informationen für den Verbraucher standardisiert aufbereitet. Neben allgemeinen Informationen zu den Vorsorgeeinrichtungen werden die Daten und Werte vom jeweiligen Versorgungsprodukt dargestellt. Differenziert nach gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge können die Bürger und Bürgerinnen die wertmäßig erreichten und auch die erreichbaren Ansprüche zentral einsehen. Hier wird zudem nochmal nach der Auszahlungsart – Einmalzahlungen oder laufende Rente – und garantierten sowie prognostizierten Werten unterschieden.
Einen Link zum verabschiedeten Gesetz vom finden Sie auch hier: Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen
Rentenübersicht (Rentenübersichtsgesetz – RentÜG)
Zeitlicher Rahmen und Ausblick
Nach einer Pilotphase, in der nur freiwillig angebundene Versorgungseinrichtungen und freiwillige Nutzer teilnehmen, soll ab Sommer 2023 bereits der Abruf für Interessierte möglich sein. Der Start des Regelbetriebs ist dann ab Ende des Jahres 2023 geplant. Hierfür müssen teilnehmende Vorsorgeeinrichtungen auf Anfrage dann die entsprechenden Informationen an die Zentrale Stelle übermitteln. Zu Beginn werden noch nicht alle Vorsorgeeinrichtungen angebunden sein. Die Digitale Rentenübersicht wird daher erst nach und nach vervollständigt.
Versorgungseinrichtungen, die zur Übermittlung einer jährlichen Standmitteilung verpflichtet sind – hierzu zählen auch Arbeitgeber -, müssen zukünftig auch an die Digitale Rentenübersicht angebunden werden. Eine Ausnahme stellen hier dem Landesrecht unterliegende Versorgungseinrichtungen von Beamten und Richtern sowie die berufsständischen Versorgungseinrichtungen dar. Diese können selbständig über eine Teilnahme entscheiden.
Ein Stichtag, ab dem eine Anbindungspflicht für Vorsorgeeinrichtungen herrscht, ist noch nicht festgelegt worden. (Stand 16.05.23)
Mittels SAP-Hinweis 3269713 – BAV: Digitale Rentenübersicht (RentÜG) – Auslieferung Test- und Pilotnutzung erfolgt mit dem Mai HRSP eine erste Auslieferung für eine erste Test- und Pilotnutzung. Ein Vorabeinbau des SAP Hinweises ist inkl. manueller Nacharbeiten möglich.
Wie die Umsetzung in SAP bisher aussieht, zeigen wir Ihnen im nächsten Artikel.
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