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Gesetzesänderungen, HR, Jahreswechsel, SAP HCM, Steuer

Jahreswechsel 16/17: Teil 1 – Steuer

Jahreswechsel 2017

In unserer dreiteiligen Blogreihe zum Thema Jahreswechsel 2016/2017 fassen wir noch einmal relevante Änderungen für SAP® HCM zusammen.

Der erste Teil umfasst die Änderungen im Bereich Steuer, wobei folgende Themen aufgegriffen werden:

  • Programmablaufplan
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Behördenkommunikation
  • Abgabefrist der Steuererklärung
  • ELStAM-Checktool

Neuer Programmablauf

Der neue Programmablaufplan für das Jahr 2017 wird als Include RPCSDFDU ausgeliefert. Er berücksichtigt:

  • die Anpassungen des Einkommensteuertarifs (einschließl. Anhebung des Grundfreibetrags auf 8.820 Euro),
  • die Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG und
  • des Kinderfreibetrags (Anhebung auf 3.678€ bzw. 7.356€).

Lohnsteuerbescheinigung 2017

Im SAP-Standard werden für Zeiträume ab dem 01.01.2017 in der Lohnsteuerbescheinigung das Steuerbrutto von Grenzgängern nun in Zeile 16a angedruckt. Bis zum Jahr 2016 wurde das Steuerbrutto innerhalb der Abrechnung gelöscht, sofern im Infotyp 0012 „Steuer“ der Befreiungsgrund Grenzgänger (STBFG = 3) vorlag.

Darüber hinaus gibt es eine neue Angabepflicht für Grenzgänger aus Frankreich. Sofern für diese nach § 39 Abs. 4 Nr. 5 EStG vom Lohnsteuerabzug abzusehen ist, ist der Großbuchstaben „FR“ zusammen mit dem Bundesland zu bescheinigen, in dem der Grenzgänger im Bescheinigungszeitraum zuletzt tätig war. Dabei ist für Baden-Württemberg „FR1“, für Rheinland-Pfalz „FR2“ und für das Saarland „FR3“ einzutragen. Ermittelt wird das Bundesland für den Personalteilbereich der Personalnummer aus der Tabelle der betrieblichen Merkmale (T5D0P).

Sofern Sie kundeneigene Zusatzdaten bescheinigen, so ist es Ihnen ab 2017 nicht mehr erlaubt, dafür den Tag <StFreiArbgZuschBerufsVers> zu verwenden.

Für die Übertragung der Lohnsteuerbescheinigung – und auch Lohnsteueranmeldung – zur Clearingsstelle werden in 2017 neue XML-Schema benötigt und ausgeliefert.

Behördenkommunikation in der Steuer

Die Pflicht zur Umstellung der Algorithmen für die Verschlüsselung und Signatur von Lohnsteueranmeldungen, Lohnsteuerbescheinigungen und ELStAM wurde im März 2016 verschoben. Der neue Termin für die Signaturumstellung wurde auf den 01.01.2017, der für die Verschlüsselungsumstellung in das 2.Quartal im Jahr 2017 gelegt.

Details zu den Algorithmen können dem SAP-Hinweis 2239731 entnommen werden.

Die Umstellung der Signatur war bis spätestens 31.12.2016 durchzuführen!

Abgabefrist der Steuererklärung

Die Abgabefrist der Steuererklärung verlängert sich 2017 um zwei Monate und liegt somit bei dem 31.Juli (vorher 31.Mai).
Mit Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuervereins verlängert sich die Abgabe bis zum 28./29.Februar des übernächsten Jahres.

Die Änderungen der Abgabefrist für die Steuererklärung haben keine Auswirkungen auf den Abgabetermin der Lohnsteuerbescheinigungen.

ELStAM-Checktool und -Verwaltung

Im März 2016 wurde mit dem ELStAM Checktool ein Tool zur Prüfung der Meldedaten ausgeliefert. Geprüft werden konnte damit, ob der Status des Mitarbeiters in den Personalstammdaten (Infotyp 0012 „Steuerdaten“) und die dazu entsprechenden ELStAM-Meldungen auf einen Fehler im Meldeprozess hindeuten. Treten solche Fehler auf, so werden sie vom Tool in einer Übersicht anschaulich dargestellt.

Mit dem Jahreswechsel wurde das Checktool erweitert. Ab 2017 ist es nun ebenfalls möglich, einen Vergleich der via ELStAM-Eingangsmeldungen gelieferten und in den Personalstammdaten hinterlegten Steuerabzugsmerkmalen durchzuführen. Des Weiteren wurde die ELStAM-Verwaltung derart erweitert, dass dort Meldungen verknüpft, Arbeitnehmer manuell abgemeldet oder um- und anschließend abgemeldet werden können, ohne wie bisher in die Stammdaten eingreifen zu müssen.

Zu finden ist das ELStAM-Checktool im Easy Access Menü Abrechnung Deutschland > Folgeaktivitäten > Pro Abrechnungsperiode > Auswertung > Steuer > ELStAM-Verfahren > Hilfsprogramme oder via Transaktion PC00_M01_UE2ED0.

Weitere Informationen zum Jahreswechsel 2016/17

Im zweiten Teil zum Jahreswechsel finden Sie Informationen über die Änderungen im Bereich Sozialversicherung.

Teil drei beschreibt die neuen Rechengrößen.

 

17. Januar 2017/von Ayleen Marahrens
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