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Entgeltabrechnung, Gesetzesänderungen, SAP HCM, Sozialversicherung

PV-Beitragszuschlag für Kinderlose ab 2022 im SAP HCM

In der Pflegeversicherung wird der allein vom Arbeitnehmer zu tragende Beitragszuschlag für Kinderlose zum 01.01.2022 von 0,25% auf 0,35% angehoben.

Fachliche Grundlage

Bereits zum 01.01.2005 wurde der Beitragszuschlag in Höhe von 0,25% des Pflegeversicherungs-Bruttos mit dem „Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung“ eingeführt und im §55 Absatz 3 Satz 1 SGB XI aufgenommen. Ausgenommen vom Beitragszuschlag sind Personen, die

  • das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • ihre Elterneigenschaft im Sinne des §56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I nachgewiesen haben,
  • vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden,
  • Wehr- oder Zivildienst leisten oder
  • Arbeitslosengeld II beziehen.

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GWG) wird der Beitragszuschlag nun um 0,1% auf 0,35% angehoben. Das Gesetz verfolgt allgemein das Ziel, die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten und die Gesundheitsversorgung zielgerichtet weiterzuentwickeln.

Umsetzung in SAP HCM

Höhe des Beitragszuschlags

Der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung ist im SAP HCM wie viele andere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Werte in den sogenannten Abrechnungskonstanten (V_T511K) abgebildet. Die Anpassung der betreffenden Konstante wird zum Jahreswechsel 2021/2022 ausgeliefert werden und sich wie folgt darstellen:

V_T511K: Konstante PVPR2 für PV-Beitragszuschlag für Kinderlose im SAP HCM
V_T511K: Konstante PVPR2 für PV-Beitragszuschlag für Kinderlose im SAP HCM

Anwendung in der Abrechnung

Ob der Beitragszuschlag in der Abrechnung für eine Person angewandt wird, kann – unverändert – im Infotyp 0013 „Sozialversicherung Deutschland“ nachvollzogen werden. Das grün markierte Anzeigefeld „PV-Beitragszuschlag“ gibt an, ob dieser für die Person zu erheben ist:

Anzeige & SV-Sekundärattribute für den PV-Beitragszuschlag für Kinderlose im Infotyp 0013 "Sozialversicherung" im SAP HCM
Anzeige & SV-Sekundärattribute für den PV-Beitragszuschlag für Kinderlose im Infotyp 0013 „Sozialversicherung“ im SAP HCM

Die Anzeige über das Infotyp 0013-Feld ist dabei natürlich abhängig von dessen Gültigkeitszeitraum. D.h. je nachdem, ob der heutige Tag, an dem wir uns den Satz anzeigen lassen, innerhalb der oder außerhalb des Gültigkeitszeitraums liegt, wird ein unterschiedliches Datum für die Prüfung/Auswertung verwendet:

heute liegt…stichtag für prüfung/auswertung PV-Beitragszuschlag
vor dem Gültigkeitsbeginn des Satzes (zukünftiger Satz)Beginndatum des Satzes
im Gütligkeitszeitraum des Satzes (aktueller Satz)heutiges Datum
nach dem Gültigkeitsende des Satzes (vergangener Satz)Endedatum des Satzes

In der Abrechnung erfolgt die Prüfung natürlich stets periodengenau. Geprüft werden dabei die Bedingungen der folgenden Tabelle:

Prüfung bzgl. PV-BeitragszuschlagGeprüft via…
Vollendung des 23. LebensjahresGeburtsdatum aus Infotyp 0002 „Daten zur Person“
Geburt vor dem 01.01.1940Geburtsdatum aus Infotyp 0002 „Daten zur Person“
ElterneigenschaftVergangene und heutige Kinderfreibeträge aus Infotyp 0012 „Steuerdaten“
Manuelle VorgabenSekundärattribut 31 „Kein PV-Zuschlag“ bzw. 32 „PV-Zuschlag“ aus Infotyp 0013 „Sozialversicherung“

Die manuelle Vorgabe über das Sekundärattribut ist im obigen Bild lila markiert. Sie nutzen sie, wenn die automatische Erkennung über Geburstdatum und Kinderfreibeträge nicht das korrekte Ergebnis bringt. Beispiele dafür sind zu Unrecht auf der (elektronischen) Steuerkarte eingetragene Kinderfreibeträge oder Elternteile, die durch Steuerklasse 5 keine Kinderfreibeträge in ihren ELStAM aufweisen.

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung in der Umsetzung des Jahreswechsels 2021/2022 im SAP HCM?

Sprechen Sie uns auch gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier.

Oder möchten Sie sich zum Thema Jahreswechsel mit SAP HCM weiterbilden?

Dann empfehlen wir Ihnen unsere Jahreswechsel-Seminare mit Fachteil und SAP HCM-Bezug. Einen direkten Link zur Seminarseite der Lohnakad GmbH finden Sie hier.

Gibt es evtl. ein Thema, was Sie „brennend“ interessiert und worüber wir unbedingt schreiben sollten?

Dann schicken Sie uns Ihre Idee gerne per Mail über das folgende Kontaktformular! Vielen Dank im Voraus!

13. Juli 2021/von Patrick Marahrens
Schlagworte: Arbeitnehmerbeitrag, Beitragszuschlag, Kinderlose, Pflegeversicherung
https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2020/04/AdobeStock_304022480_Tiny.png 445 701 Patrick Marahrens https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2015/10/L3_block_schwarz.png Patrick Marahrens2021-07-13 08:00:532021-07-08 07:56:22PV-Beitragszuschlag für Kinderlose ab 2022 im SAP HCM
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