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Formularwesen, Gesetzesänderungen, Jahreswechsel

LStA & LStB: Anpassungen zum Jahreswechsel 2023 im SAP HCM 

Anfang September wurden die neuen Vordruckformulare sowie anstehende Änderungen bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom Bundestfinanzministerium veröffentlicht. Welche Änderungen anstehen haben wir in folgendem Blogartikel für Sie zusammengefasst.

LStB – Lohnsteuerbescheinigung

Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte in der Bekanntmachung vom 8.9.2022 das neue Musterformular der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2023.

Für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ab 2023 ergeben sich hierbei folgende Anpassungen:

Wegfall der eTIN

Die Verwendung der eTIN entfällt ab dem 01.01.2023. Gemäß § 41b Abs. 2 Satz 1 EStG ist nach 2022 ausschließlich die Identifikationsnummer als Ordnungsmerkmal anzugeben.

Es sollte daher sichergestellt sein, dass die Steuer-Identifikationsnummer im Infotypen Steuerdaten (0012) gepflegt ist.

Zukünftig wird der Report zum Erstellen der Lohnsteuerbescheinigung (RPCTXVD1) bei fehlender Steuer-Identifikationsnummer die folgende Meldung ausgeben „Steuer-Identifikationsnummer kann nicht ermittelt werden“. Die Nummer muss im letzten Abrechnungsergebnis des Bescheinigungszeitraumes in der Abrechnungstabelle ST vorhanden sein, damit sie bei der Lohnsteuerbescheinigung berücksichtigt wird.

Sozialversicherungsbeiträge, die auf einen nicht besteuerten Vorteil nach § 19a EStG entfallen

Die Sozialversicherungsbeiträge, die auf einen nicht besteuerten Vorteil nach § 19a EStG entfallen, sind unter Nummer 22 bis 27 des Ausdrucks zu bescheinigen, da diese als Sonderausgaben abziehbar sind.

Dritter gemäß § 38 Abs. 3a Satz 1 EStG zum Lohnsteuerabzug verpflichtet

Ist ein Dritter gemäß § 38 Abs. 3a Satz 1 EStG zum Lohnsteuerabzug verpflichtet, hat er der zuständigen Finanzbehörde für jeden Arbeitnehmer eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln (§ 41b Abs. 1 Satz 2 EStG).

Muster Lohnsteuerbescheinigung 2022
Muster Lohnsteuerbescheinigung 2023

LStA – Lohnsteueranmeldung

Das Vordruckformular für das Kalenderjahr 2023 wurde mit Schreiben vom 7.9.2022 vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht. Das Vordruckmuster unterscheidet sich funktional nicht von dem Formular für das Kalenderjahr 2022.

Bei der LStA entfällt hierbei lediglich die Kennzahl 35 (abzüglich Energiepreispauschale) für das Kalenderjahr 2023. Diese Kennzahl wurde dynamisch vom Programm angedruckt und war folglich kein Bestandteil des Formulars. An einem kundeneigenen LStA-Formular sind daher keine Anpassungen nötig.

SAP Hinweise

Die Auslieferung neuer Musterformulare von beiden Formularen erfolgt mit dem Jahreswechsel gemäß SAP Hinweis 3251393 bzw. SAP Hinweis 3250864 – LStA/LStB: Auslieferung der Anpassungen für 2023.

Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen zu anderen Themen des Jahreswechsels? Oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen?

Sprechen Sie uns auch gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier. Oder schauen Sie sich unseren SAP HCM Support Package Service L365 an.

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  • Rechengrößen 2023
  • Änderungen in der Sozialversicherung
  • Änderungen in der Steuer
  • Änderungen bei Statistiken

Oder möchten Sie sich noch tiefgründiger informieren?

Dann empfehlen wir Ihnen unsere Seminare zu Jahreswechsel

  • Jahreswechselseminar Entgeltabrechnung mit SAP HCM-Bezug (offenes Seminar)
  • Jahreswechselseminar Entgeltabrechnung mit SAP HCM-Bezug (firmeninternes Seminar)
  • Neuerungen SAP HCM-Payroll zum Jahreswechsel (offenes Seminar / firmeninternes Seminar)
19. Dezember 2022/von Alina Vahldieck
https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2022/09/Jahreswechsel_2022_2023_SAP_HCM_LStA_LStB.jpg 1193 2395 Alina Vahldieck https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2015/10/L3_block_schwarz.png Alina Vahldieck2022-12-19 14:00:002022-12-23 11:00:32LStA & LStB: Anpassungen zum Jahreswechsel 2023 im SAP HCM 

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