Inflationsausgleichsprämie im SAP HCM
Im dritten Entlastungspaket hat die Bundesregierung eine Inflationsausgleichsprämie beschlossen, um den Einkommensverlusten der Beschäftigten entgegenzuwirken. Fachliche Grundlagen und Abbildung im SAP HCM sollen hier dargestellt werden.
Fachliche Grundlagen
Mit der Inflationsausgleichsprämie ist gemeint, dass zusätzliche Zahlungen von Unternehmen an ihre Beschäftigten bis zur Höhe von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt werden können. Die weiteren Eckpunkte zur Inflationsausgleichsprämie sind die folgenden:
- Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für solche zusätzlichen Zahlungen nutzen.
- Um Arbeitgebern mehr Flexibilität zu geben, wurde der Begünstigungszeitraum vom Tag nach der Verkündung des Gesetzes, dem 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 beschlossen.
- Die „Ausschöpfung“ der steuer- und sv-freien 3.000 Euro kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen.
- Die Zahlung(en) müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden
- Gemäß der gesetzlichen Grundlage, der neuen Nummer 11c des §3 EStG (s.u.), sind neben Zuschüssen auch Sachbezüge gewährbar
Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 07.10.2022. Als rechtliche Grundlage wird der §3 EStG um die Nummer 11c erweitert:
„11c. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3 000 Euro“
§3 Nr. 11c EStG
Auslieferung im SAP HCM
SAP hat die Inflationsausgleichsprämie am 04.11.2022 mit Hinweis 3256186 „Inflationsausgleichsprämie – Zusätzliche steuerfreie Zahlung bis 3.000 Euro“ ausgliefert. Der Hinweis ist vorab einbaubar und wird im HR Support Package Dezember 2022 enthalten sein.
Die Abbildung erfolgt wie erwartet analog der Lohnart M445 „Sonderzahlung Corona“. Denn das Prozedere ist gleich: es gibt laufende und/oder einmalige Zahlungen und/oder Sachbezüge, welche bis zum 31.12.2024 via Lohnartenaufteilung (V_T512C) durch Prüfung gegen einen Freibetrag und dessen bisherige Ausschöpfung in einen steuer-/sv-freien und -pflichtigen Teil aufgeteilt werden.
Neue Lohnarten M446 und /440
Die folgenden neuen Lohnarten sind Bestandteil der Lösung:
lohnart | Bezeichnung | verwendung |
---|---|---|
M446 | Inflationsausgleich | Musterlohnart für die Aufgabe der Inflationsausgleichsprämie im Infotyp 0014 oder 0015 |
/440 | Kumulierter Freibetrag Inflationsausgleich | …sammelt die (bereits) gewährten Prämien zur kontinuierlichen Prüfung gegen den „Freibetrag“ von 3.000 Euro bis 31.12.2014 |
/PH9 | Erhöhung sonstiges pfändbares Brutto | Hilfslohnart zur Erhöhung des einmaligen pfändbaren Bruttos, sofern die Inflationsausgleichsprämie als pfändbar definiert wird (was sie im SAP-Standard ist) |
Die Musterlohnart stellt (durch die aus ihr abgeleiteten Lohnarten; s.u.) einen Einmalbezug dar. Sofern Sie ebenfalls laufende Bezüge und/oder laufende/einmalige Sachbezüge im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie benötigen, so sind diese kundeseitig zusätzlich anzulegen und in die Verarbeitung einzubinden.
Für die Pfändbarkeit des steuer- und sv-freien Anteils der Inflationsausgleichsprämie wird zudem die bereits ausgelieferte Lohnart /PH8 „Erhöhung pfändbares Netto“ verwendet. Auch wenn die Pfändbarkeit (Stand 04.11.2022) noch nicht abschließend geklärt ist, so ist – im Gegensatz zur Corona-Sonderzahlung – von einer Pfändbarkeit auszugehen (siehe dazu auch die Einschätzung im AOK Expertenforum).
Neue Abrechnungskonstante FBSOI
Für die Hinterlegung der steuer- und sv-freien 3.000 Euro wird zudem eine neue Abrechnungskonstante FBSOI „Freibetrag Sonderzahlung (§3(11c)EStG“ definiert:
Lohnartenaufteilung für Inflationsausgleichsprämie
In der sogenannten Lohnartenaufteilung (nach V_T512C) wird die Lohnart der Inflationsausgleichsprämie (M446 bzw. Ihre kundeneigene Kopie) nun durch Prüfung gegen den Freibetrag gemäß Konstante FBSOI und dessen bisherige Ausschöpfung in einen steuer-/sv-freien und -pflichtigen Teil aufgeteilt:
Abrechnungsbeispiele im SAP HCM
„Standard“-Verarbeitung < 3.000 Euro
Die oben abgebildete SAP-Standard-Verarbeitung kann dem folgenden Beispiel-Entgeltnachweis entnommen werden. Die Verarbeitung ist abrechnungstechnisch völlig korrekt (siehe Steuer-/SV-Brutti), auch wenn die rot markierten Lohnarten-Kennzeichen der Entgeltbescheinigungsverordnung vermuten lassen würden, dass die Inflationsausgleichsprämie einmalig (E) lohnsteuer- (L) und sv-pflichtig (S) ist:
Via View V_T5D38 „Klassifizierung von Lohnarten“ können die Lohnartenkennzeichen für den Entgeltnachweis übersteuert werden. Im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie wäre dies aber nur dann sinnvoll, wenn die steuer- und sv-freien 3.000 Euro im Zeitverlauf nicht überschritten werden. Ist dies sichergestellt, könnten Sie sogar auf die gezeigte Abbildung via Lohnartenaufteilung verzichten und stattdessen lediglich eine Lohnart analog der steuer-/sv-freien Ausgabelohnart /50S „St.frei/SV-frei Sonderzah“ verwenden. Diese müsste im Gegensatz zur Lohnart /50S dann ins Gesamtbrutto laufen (Kumulation 01).
„Standard“-Verarbeitung > 3.000 Euro
Dass die abrechnungstechnische Verarbeitung des vorigen Beispiels völlig korrekt ist, sieht man auch an diesem Beispiel, wenn man den Betrag der Inflationsausgleichsprämie auf 3.500 Euro erhöht.
Angepasste Verarbeitung > 3.000 Euro
Alternativ können Sie jedoch auch eine angepasste Verarbeitung derart hinterlegen, dass die Ausgabelohnarten durch ihre Eigenschaften in beiden Fällen die korrekten Kennzeichen erhalten. Dafür müsste die Erfassungs-/Eingabelohnart (M446 bzw. Ihre kundeneigene Kopie) so umgestellt werden, dass ihre einzigen beiden Eigenschaften Erfassbarkeit und Auslöser der Lohnartenaufteilung sind. Zudem bedarf es zweier zusätzlicher kundeneigener Bruttolohnarten für die Inflationsausgleichsprämie, eine steuer-/sv-frei, eine -pflichtig:
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