L3 Consulting GmbH
  • Home
  • Leistungen
  • AddOns & Tools
    • L3 Stammdatenprotokoll
    • L3 Controlling Dashboard
    • L3 ELStAM Fallanalyse Tool
    • L3 Sprechende TIP
    • L3 Entgeltnachweis-Protokoll für Fiktivläufe im SAP HCM
  • Blog
  • SAP HCM Payroll Timeline
  • Newsletter
  • Kontakt
  • Unternehmen
  • Arbeiten bei L3
    • Unsere (Arbeits-) Kultur
  • Newsticker
  • Suche
  • Menü Menü
Behördenkommunikation, Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP), Entgeltabrechnung, Gesetzesänderungen, Sozialversicherung

Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) in SAP HCM (1/2)

Zum 01.01.2023 besteht für Arbeitgeber hinsichtlich Entgeltabrechnungsdaten die Teilnahmeverpflichtung für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP), auch mit SAP HCM. In diesem ersten von zwei Blog-Artikeln sollen die Grundlagen der euBP beschrieben werden.

Motivation zur euBP

Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, gemäß § 28p SGB IV sowie Beitragsverfahrensverordnung (BVV) gemäß Verjährungsfrist der Sozialversicherungsbeiträge mindestens alle vier Jahre zu prüfen, ob Arbeitgeber ihre Melde- und sonstigen Pflichten im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag ordnungsgemäß erfüllen. Sie prüfen dabei insbesondere:

  • die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen zur Sozialversicherung,
  • die Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz,
  • die Insolvenzgeldumlage,
  • die Beurteilung von unfallversicherungspflichtigem Arbeitsentgelt und dessen Zuordnung zu den unfallversicherungsträgerspezifischen Gefahrtarifstellen,
  • die Abgaben und Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz sowie
  • den Insolvenzschutz bei Wertguthabenvereinbarungen.

Nachdem die Entgeltabrechnung und insbesondere auch die Meldeverfahren inzwischen weitestgehend digitalisiert sind, wird diese Digitalisierung nun auch auf die SV-Betriebsprüfung ausgeweitet. Die prüfrelevanten Daten sollen aus systemgeprüften Gehaltsabrechnungs- und Finanzbuchhaltungsprogrammen elektronisch übermittelt werden, um den Aufwand einer herkömmlichen Betriebsprüfung für Unternehmen und Betriebsprüfer zu verringern, so dass eine Prüfung vor Ort ggf. sogar gänzlich entfallen kann. Es kommt dabei jedoch nicht zu einer regelmäßig wiederkehrenden elektronischen Datenübermittlung wie in anderen Meldeverfahren, sondern nur zu einer einmaligen zur Vorbereitung der jeweiligen SV-Prüfung. Die übermittelten Daten werden im Anschluss an die Prüfung wieder gelöscht.

Dieses Verfahren der Elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) gibt es schon seit einiger Zeit (01.01.2012) als Angebot der Rentenversicherung, viele Unternehmen nutzen sie bereits auf freiwilliger Basis. Durch die guten Ergebnisse hat der Gesetzgeber beschlossen, die euBP für Daten der Gehaltsabrechnung ab dem 01.01.2023 verpflichtend vorzuschreiben. Auf Antrag können Arbeitgeber jedoch für Zeiträume bis zum 31.12.2026 auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Der Antrag ist formlos und unter Angabe der Betriebsnummer an den für die Betriebsprüfung zuständigen Rentenversicherungsträger zu senden.

Die elektronische Übermittlung der Daten der Finanzbuchhaltung bleibt weiterhin freiwillig.

Vorteile der euBP

Die Rentenversicherung sieht folgende Vorteile der euBP gegenüber der „herkömmlichen“ Prüfung:

  • geringerer Vorbereitungsaufwand durch elektronische Datenübermittlung,
  • Entfall der Bereithaltung umfangreicher Unterlagen in Papierform,
  • Verkürzung der Prüfdauer vor Ort bzw. idealerweise sogar Entfall einer Prüfung vor Ort,
  • Entfall der Bereitstellung zusätzlicher technischer Hilfsmittel für die Prüfer (bspw. PC, Systemzugang etc.) sowie
  • Entlastung der Arbeitgeber durch Übermittlung von Grunddaten für Meldekorrekturen nach durchgeführter Prüfung.

Prozess-/Verfahrensablauf

Ankündigung / Datenanforderung

Sofern der Arbeitgeber am Verfahren euBP teilnimmt bzw. für Zeiten vom 01.01.2023 (bis längstens 31.12.2016) nicht auf die elektronische Datenübermittlung verzichtet hat, werden die Arbeitgeberdaten mit der schriftlichen Prüfankündigung gemäß § 7 Abs. 1 BVV angefordert. Diese Prüfankündigung enthält u.a. die Angabe des spätesten Termins für die elektronische Datenlieferung an die Rentenversicherung für einen reibungslosen Prüfablauf.

Datenübermittlung

Mit der euBP haben die Arbeitgeber nun die Möglichkeit, die prüfrelevanten Daten über eine einheitliche Schnittstelle via Kommunikationsserver an die Rentenversicherung zu senden. Es handelt sich hier also um ein Verfahren analog der bisherigen der SV-Kommunikation mit analogem Ablauf (mehr dazu im zweiten Teil) und analoger Datensatzstruktur (mehr dazu unten).

Der Datenübermittlungszeitraum für alle betreffenden Datensätze und -bausteine umfasst nicht nur den i.d.R. vierjährigen GSV-Prüfzeitraum, sondern zudem

  • das komplette Kalenderjahr sowie ggf. das komplettierte Kalenderjahr vor dem GSV-Prüfzeitraumbeginn sowie
  • den Zeitraum nach dem Ende des GSV-Prüfzeitraums bis zum letzten abgerechneten und per Beitragsnachweis an die Einzugsstelle übermittelten Monat des laufenden Jahres.

Nur so wird es den Prüfern möglich, auch Sachverhalte wie Märzklausel, Beitragsschätzungen oder Beitragsverrechnungen des GSV-Prüfzeitraums korrekt bewerten zu können. Sofern der Beginn des Prüfzeitraums für Unfallversicherung und/oder Künstlersozialversicherung sogar noch vor dem Vorjahr des GSV-Prüfzeitraums beginnt, ist dieses Datum als Beginn für den Datenübermittlungszeitraum heranzuziehen. Sofern es Aspekte gibt, die sich (weiter) über das Ende des Prüfzeitraums hinaus ins laufende Jahr erstrecken bzw. Aspekte aus dem laufenden Jahr, die sich auf den Prüfzeitraum auswirken, sind diese durch die Prüfer aufzugreifen, um beim Arbeitgeber zeitnah die korrekte Entgeltabrechnung sicherzustellen.

Die Datenübermittlung – also der Eingang der Daten – wird dem Arbeitgeber (bzw. Absender) von der DSRV per Annahmequittung unmittelbar bestätigt. Sofern die übermittelten Daten vom in den Gemeinsamen Grundsätzen zur euBP definierten Datenformat abweichen, kann es analog der anderen SV-Meldeverfahren natürlich auch zu einer Datenablehnung kommen.

Datenprüfung, Datenrückmeldungen & Abschluss

Die an die DSRV übermittelten Daten werden vom Prüfer mit Hilfe einer Prüfsoftware analysiert, es erfolgt eine Prüfung auf Plausibilität und Richtigkeit von Beitragsberechnung und -zahlungen. Ergeben sich bei dieser Prüfung keine Auffälligkeiten, kann die gesamte Prüfung mit den elektronisch gelieferten Daten ggf. bereits abgeschlossen werden, eine Einsichtnahme der Unterlagen vor Ort würde entfallen. Auch in diesem Fall werden die Prüfergebnisse in jedem Fall durch die Prüfer gemeinsam mit Ihnen besprochen. Im Anschluss wird auch wie gewohnt ein Prüfbescheid zugesandt.

Ergeben sich innerhalb der Prüfung der elektronischen Daten Unstimmigkeiten bzw. muss (generell) eine Prüfung vor Ort erfolgen, so ist es wahrscheinlich, dass sich die Prüfer dabei auf die konkreten Unstimmigkeiten bzw. Feststellungen aus der elektronischen Datenprüfung beschränken (können).

Im Rahmen der Prüfung „antwortet“ die Rentenversicherung auch elektronisch im Verfahren der euBP. Diese Eingangsmeldungen der Rentenversicherung umfassen Statusmeldungen zum aktuellen Stand der Betriebsprüfung (Datensatz DSSM), zu melderelevanten Entgeltdifferenzen und Meldekorrekturen (Datensatz DSGM) sowie Information zur Ursprungsmeldung der betreffenden Personalfälle (Datensatz DSUM).

Nach Abschluss der Prüfung bzw. Bestandskraft des Prüfbescheides werden die elektronisch übermittelten Daten bei der DSRV gelöscht. Es erfolgt eine entsprechende Statusmeldung seitens der DSRV mit dem Datensatz Statusmeldung (DSSM).

Im Folgenden eine Übersicht der Datensätze und Datenbausteine der euBP.

Datensätze und Datenbausteine im euBP-Verfahren

Neben den Datensätzen der Arbeitgeber sind im Verfahren auch Datensätze für Rückmeldungen seitens der Deutschen Rentenversicherung vorgesehen. Beide sollen im Folgenden tabellarisch skizziert werden.

Arbeitgeber

datensatzbezeichnungEnthält (U.a.)
Datenbaustein
bezeichnunginhalt
DSKOKommunikationAbsender- und Empfängerinfos, Statusinformationen des Datensatzes etc.
DSSTSteuerungGrundlegende Informationen zur Datensendung
DASGStammdaten ArbeitgeberZur Identifizierung und Durchführung der Betriebsprüfung erforderliche Stammdaten des Arbeitgebers
DSEKGewählter Erstattungssatz
Krankenkasse
Vom Arbeitgeber gemäß Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) gewählter Erstattungssatz für Umlage im Krankheitsfall (U1) je Krankenkasse
DSBNBeitragsnachweis…orientiert sich am Datensatz des Beitragsnachweis-Verfahrens
>>DBSCSchätzbeiträgeVom Arbeitgeber vorgenommene monatliche Ermittlung der voraussichtlichen Beitragsschuld
>>DBRBRestbeiträgeVom Arbeitgeber errechnete Differenzbeträge zwischen voraussichtlicher und tatsächlicher Beitragsschuld des Vormonats
DSANStammdaten ArbeitnehmerIn den Entgeltunterlagen vorhandene prüfrelevante Personenstammdaten
DSLALohn ArbeitnehmerDaten zur Entgeltabrechnung der einzelnen Personalnummer, einzelne Sachverhalte bzw. „Sonderthemen“ sind in den folgenden Datenbausteinen „ausgelagert“ (sofern jeweils vorhanden)
>>DBFZFehlzeiten
>>DBKGKurzarbeitergeld (KuG)
>>DBATAltersteilzeit (ATZ)
>>DBWOWertguthaben Ost
>>DBWWWertguthaben West
>>DBS4Seemännische Besonderheiten
(DSLA)
>>DBVTVortragswerte
DBFEFehlerInformation über vom Arbeitgeber gelieferten fehlerafte Bausteine im Rahmen einer Datensatzablehnung

Deutsche Rentenversicherung

datensatzbezeichnunginhalt
DSSMStatusmeldungStatus-Rückmeldungen zu den übermittelten Daten und zum Stand der Prüfung
DSGMGrunddaten für MeldekorrekturenZusammenrechnung melderelevanter Entgeltdifferenzen je Personalnummer und Kalenderjahr
DSUMInformation zur UrsprungsmeldungInformationen für Zuordnung der Grunddaten für Meldekorrekturen zum jeweiligen Personalfall

euBP im SAP HCM

Im zweiten Teil unserer Blog-Serie wird die Umsetzung der euBP im SAP HCM beschrieben.


Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen?

Sprechen Sie uns auch gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier. Oder schauen Sie sich unseren SAP HCM Support Package Service L365 an.

Oder möchten Sie sich noch tiefgründiger informieren?

Dann empfehlen wir Ihnen unsere Seminare, welche wir zusammen mit der Lohnakad anbieten (externe Links):

  • Neuerungen zum Jahreswechsel in SAP HCM-Payroll
  • Jahreswechselseminar Entgeltabrechnung Fachteil und SAP

18. Oktober 2022/von Patrick Marahrens
https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2020/07/AdobeStock_193774194_tiny-1.jpg 1708 2560 Patrick Marahrens https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2015/10/L3_block_schwarz.png Patrick Marahrens2022-10-18 07:00:002024-02-22 13:34:20Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) in SAP HCM (1/2)

Suche

Kategorien

Melden Sie sich für unseren Newsletter an!

Interesse mit uns zusammenzuarbeiten?

LET’S TALK!

Kontakt

L3 Consulting GmbH
Akazienstraße 7A
30169 Hannover

T: +49 511 54 45 08 85
F: +49 511 54 45 77 96
E: info@L3Consulting.de

We want YOU!

Wir suchen für unser stetig wachsendes Team qualifizierte und motivierte Verstärkung.

Ob als Werkstudent, frisch von der Uni oder mit Berufspraxis – werde Teil unserer Crew!

Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Downloadbereich

L3 Consulting

© Copyright - L3 Consulting GmbH
  • X
  • Xing
  • Facebook
  • LinkedIn
  • Instagram
  • SAP HCM Consulting
  • SAP HCM Entwicklung
  • SAP HCM AddOns & Tools
  • L365 HCM Support Package Service
  • SAP HCM Seminare
  • SAP HCM Workshops
Jahreswechsel 2022/2023 SAP HCM (3/4): SteuerEntgeltabrechnungInflationsausgleichsprämie im SAP HCM
Nach oben scrollen