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Entgeltabrechnung, Newsticker, Pfändung

Anpassung des Basiszinssatzes zum 01. Juli 2025

Mit dem Erscheinen der neuen Ausgabe des Bundesanzeigers am 26. Juni 2025 hat die Deutsche Bundesbank den neuen Basiszinssatz bekannt gegeben. Ab dem 01. Juli 2025 beträgt der Basiszinssatz 1,27 % und verringert sich damit im Vergleich zum vorherigen Halbjahr um einen Prozentpunkt.

Berechnung des Basiszinssatzes

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz jeweils zum 01. Januar und 01. Juli eines Kalenderjahres. Die Berechnung orientiert sich an der Bezugsgröße des Basiszinssatzes. Diese ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoption der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoption der Europäischen Zentralbank betrug am 25. Juni 2025 2,15% und hat sich damit gegenüber dem Bemessungszeitpunkt des Vorhalbjahres um 1,00 Prozentpunkte verringert. Hieraus ergibt sich nach den Maßgaben des BGB zum 01. Juli 2025 die Anpassung des Basiszinssatzes von 2,27 % auf 1,27 %.

Der Basiszinssatz in SAP HCM

In SAP HCM wird der Basiszinssatz bei der Zinsberechnung in manchen Pfändungen und Abtretungen als Sockelprozentsatz zugrunde gelegt. Im System wird er in der Tabelle T511K unter der Konstante PFDIS hinterlegt:

Wenn der Basiszinssatz sich ins Negative entwickelt (zuletzt in den Jahren 2013 bis Ende 2022), dann ist stattdessen die Konstante PFDI2 zu verwenden. Der Wert der Konstante PFDIS muss dann auf 0 gesetzt werden. Umgekehrt ist die Konstante PFDI2 beim momentanen positiven Basiszinssatz von 1,27 % auf den Wert 0 zu setzen.

Weitere Informationen sowie die Entwicklung des Basiszinssatzes lassen sich zudem auch SAP-Hinweis 2403219 – Aktueller Basiszinssatz – entnehmen.

8. Juli 2025/von Jonas Wiechmann
Schlagworte: Basiszinssatz, Entgeltabrechnung, Pfändung, SAP HCM
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