Senkung der Mehrwertsteuer im SAP HCM
Ab dem 1. Juli 2020 gilt für den Rest des Jahres in Deutschland eine gesenkte Mehrwertsteuer. Inwiefern sich diese Änderung auf das SAP HCM auswirkt lesen Sie in diesem Artikel.
Fachliche Änderung
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpakets für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 einen niedrigeren Mehrwertsteuersatz von 16% beschlossen. Der ermäßigte Steuersatz liegt im gleichen Zeitraum bei 5% statt 7%.
Auf den ersten Blick hat diese Änderung nicht viel mit dem SAP HCM zu tun. Falls Sie bisher noch nicht aktiv geworden sind, zeigen wir Ihnen im Folgenden inwieweit sich der neue Mehrwertsteuersatz dennoch auf das SAP HCM auswirken kann.
Auswirkungen auf das SAP HCM
Die Anpassung der vorübergehend gesenkten Mehrwertsteuer schlägt sich auch in SAP-Systemen wieder, insbesondere natürlich im Rechnungswesen. Entsprechende Informationen zu den Auswirkungen liefert SAP (modulübergreifend) in SAP Hinweis 2934984 – Vorgehensweise bei Änderung von Umsatzsteuersätzen.
Auswirkungen im SAP HCM System finden sich dabei in den Bereichen Buchung ins Rechnungswesen und Pfändung.
Buchung ins Rechnungswesen
Anpassungen für die Buchungen ins Rechnungswesen sind notwendig, sofern Umsatzsteuer-relevante Vorgänge (wie bspw. Sachbezüge) gebucht werden. Wie genau dies dann umgesetzt ist, und welche Anpassungen vorzunehmen sind, ist im Einzelfall zu prüfen. Folgende Umsetzungen sind uns bekannt:
- Berechnung der Umsatzsteuer bereits in der Entgeltabrechnung (bspw. in Rechenregeln)
- Berechnung der Umsatzsteuer durch (Rechnungswesen-)Customizing bezogen auf symbolische Kontierungen/Sachkonten
- Modifikation des jeweils genutzten Reports zur Buchung ins Rechnungswesen
Zu beachten sind bei den jeweiligen Anpassungen potenzielle Rückrechnungen mit unterschiedlichen Steuersätzen. Sollte es zu einer Buchung bzw. Buchungsaufrollung von Rückrechnungsperioden kommen, in denen unterschiedliche Steuersätze gelten, muss sichergestellt sein, dass der richtige Steuersatz in der entsprechenden Periode angewendet wird.
Im Falle der Berechnung der Umsatzsteuer in Personalrechenregeln kann die Differenzierung durch eine Abfrage auf die jeweilige Für-Periode erfolgen. Im Falle der Abbildung über das „Konten-Customizing“ wären für die Differenzierung bzw. die Zeit der gesenkten Mehrwertsteuer neue symbolische Kontierungen als auch Sachkonten notwendig. Die Buchungseigenschaften der relevanten Lohnarten wären für die Zeit der Senkung der Mehrwertsteuer dann ebenfalls bzgl. der neuen symbolischen Kontierungen anzupassen.
Pfändung
Für Pfändungen werden via SAP Hinweis 2942715 – Pfändung: Anpassung des Mehrwertsteuersatzes aufgrund des Konjunkturpakets die notwendigen Änderungen der Pfändungskonstanten Pf. Voller Mehrwertsteuersatz (PFSM1) und Pf. Ermäßigter Mehrw.st.satz (PFMS2) ausgeliefert.
Die beiden Konstanten sind über die Tabelle V_T511K anzupassen. Die folgende Abbildung zeigt die manuellen Änderungen für beide Kontanten:
Sie bestimmen über den Infotyp 0113 (Pf. Zinsangaben D), welcher Mehrwertsteuersatz angewendet werden soll. Entsprechend der Eingabe im Infotyp 0113 wird dann in der Abrechnung die jeweilige Konstante gelesen und bei der Berechnung der Mehrwertsteuer angewendet:
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