Steuerfreie Corona-Sonderzahlung: Verlängerung bis zum 31.03.2022
Die steuerbefreite Corona-Sonderzahlung, welche zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber ausgezahlt werden kann, wurde mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz bis Ende März 2022 verlängert. Von dieser Sonderzahlung hatten wir bereits im April 2020 berichtet, den Artikel können Sie hier nachlesen.
Der Maximalbetrag der Sonderzahlung in Höhe von 1.500 Euro bleibt erhalten.
Folgende Anpassungen werden im SAP System vorgenommen:
Verlängerung der Lohnart für die Corona-Sonderzahlung
Die Eingabe Ihrer kundeneigenen Lohnart für die “Sonderzahlung Corona” (Musterlohnart M445) ist von Ihnen im View V_T512Z für die Infotypen 0014 (Wiederkehrende Be-/Abzüge) sowie 0015 (Ergänzende Zahlung) bis zum 31.03.2022 zu verlängern.
Anpassung der Lohnart /439
Die Lohnart /439 “kum. FB Sonderzahlung” bekommt für den Zeitraum 01.03.2020 – 31.12.2022 innerhalb der Verarbeitungsklasse 6 Einspeisung von LA aus altem Lohnkonto in LRT –>CYCL.D006 nun statt der Ausprägung 2 die Ausprägung 1. Somit werden bereits verbrauchte steuerfreie Beträge aus dem Jahr 2020 in das Jahr 2021 und dann auch in das Jahr 2022 übertragen.
Anderenfalls, über die Ausprägung 2 Lohnart wird nur innerhalb des Jahres uebernommen, werden die bereits verbrauchten steuerfreien Beträge nur in 2020 beibehalten und nicht mit ins Jahr 2021 und 2022 übernommen.
Hinweis für diejenigen, die die Änderung aus dem SAP Hinweis erst nach der Januarabrechnung im System einspielen: Rechnen Sie alle PNR auf Januar 2021 zurück, denen Sie bereits 2020 eine Corona-Prämie ausgezahlt haben und 2021 nochmals eine Corona-Prämie zahlen werden. Nur so werden die bisher verbrauchten steuerfreien Beträge je PNR übernommen.
Vorabkorrektur
Weitere Informationen sowie eine Vorabkorrektur entnehmen Sie dem SAP Hinweis 3007072 und SAP Hinweis 3067742.
Noch Fragen?
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