Vorankündigung: Steuer-Änderungen zum Jahreswechsel 2019/2020
Auch in diesem Jahr werden wir Sie wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren. Mit diesem Blogartikel geben wir Ihnen einen ersten groben Überblick über Änderungen in der Steuer.
In den nächsten Wochen werden wir weitere, ausführliche Blogartikel zu den genauen Änderungen im Jahreswechsel 2019/2020 sowie Auswirkungen auf das SAP-System veröffentlichen. Sie wollen keine Informationen mehr verpassen? Dann melden Sie sich doch kostenlos zu unserem monatlichen Newsletter an.
Einen Überblick über die Änderungen in der SV finden Sie hier.
Neuer Programmablaufplan (PAP)
Der PAP für 2020 enthält
- eine Erhöhung des steuerfreien Grundfreibetrags sowie Kinderfreibetrag und
- eine Änderung am Einkommensteuertarif
LStA & LStB
Neues XML-Schema für 2020.
Eine manuelle Vorarbeit ist bereits im SAP-Hinweis 2844828 ausgeliefert.
Pauschalisierungsmöglichkeit für Jobtickets
Nach der Regelung vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019, können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern steuerfreie Leistungen (Barzuschüsse und Sachbezüge) für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gewähren. Eine Pauschalbesteuerung von 15% in Höhe der Entfernungspauschale ist generell möglich und der Werbungskostenabzug mindert sich entsprechend.
Ab 2020 kann eine weitere Möglichkeit gewählt werden, bei der eine Pauschalbesteuerungsmöglichkeit von 25% ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale besteht.
Beschränkte Steuerpflicht im ELStAM-Verfahren
Gemäß dem Jahressteuergesetz 2019 werden beschränkt Steuerpflichtige mit in das ELStAM-Verfahren aufgenommen (sog. Stufe 1). Allerdings werden erst einmal nur die Steuerklassen 1 und 6 vom Verfahren bereitgestellt werden.
Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer mit Antrag auf einen Freibetrag bzw. auf unbeschränkt / erweitert unbeschränkt Steuerpflichtige werden erst später (in Stufe 2) in das ELStAM-Verfahren aufgenommen.
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