Reminder: Eigenerklärung für Meldestellen
Sofern Sie in Ihrer Unternehmensgruppe oder Ihrem Konzern mehrere Firmen/Gesellschaften mit eigener Haupt-Betriebsnummer abrechnen und über eine einzige melden, ist bis 31.03.2023 zwingend die sogenannte Eigenerklärung für eine Meldestelle der ITSG abzugeben.
Für einen sicheren Datenaustausch zwischen Gesundheits- und Sozialwesen mit Arbeitgebern und Leistungserbringern wird ein Zertifikat vom ITSG Trust Server benötigt. Pro Betriebsnummer kann nur ein Zertifikat vergeben werden. Wenn ein Arbeitgeber aber beispielsweise für weitere Betriebsnummern oder Institutionskennzeichen Meldungen abgeben möchte, kann entweder für jede Nummer ein eigenes Zertifikat beantragt oder ein Zertifikat als Meldestelle – quasi stellvertretende Haupt-Betriebsnummer einer Gesellschaft (i.S. eines „technischen Paketboten“), für welche das Zertifikat ausgestellt wurde – beantragt werden.
Arbeitgeber, die mit dem für ihre Betriebsnummer ausgestellten Zertifikat Meldungen für weitere Nummern übertragen, gelten somit als „Arbeitgeber-Meldestelle“.
Abgabe der Eigenerklärung bis 31.03.2023
Alle Meldestellen müssen nun bis zum 31.03.2023 eine Eigenerklärung an das zuständige Trustcenter übermitteln – hiermit wird der o.g. Sachverhalt, also dass über die Betriebsnummer des Zertifikats Meldungen auch für weitere Betriebsnummern abgegeben werden, bestätigt.
Im Rahmen der Eigenerklärung muss keine Auflistung aller Betriebsnummern übermittelt werden. Hier reicht es, die Betriebsnummer anzugeben, für die das Zertifikat ausgestellt wurde. Läuft das Zertifikat innerhalb der ersten Jahreshälfte ab und muss neu beantragt werden, kann die Eigenerklärung auch noch bis zum 01.07.2023 erfolgen. Bei einer Registrierung als Meldestelle ist die Eigenerklärung bereits ab 2023 jedem Zertifizierungsantrag hinzuzufügen.
Unternehmen, die nur mit einem Zertifikat und nur für die Betriebsnummer des Zertifikates melden, müssen keine Eigenerklärung abgeben.
Formular der Eigenerklärung
Das Formular kann bei der ITSG heruntergeladen werden: Eigenerklärung für eine Meldestelle
Die Übermittlung an die ITSG kann via E-Mail bzw. Fax erfolgen (analog der Daten auf dem Formular). Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Eigenerklärung als PDF über das ITSG Upload-Portal einzureichen.
Eine Anpassung der SAP Software ist voraussichtlich nicht notwendig. Sofern eine Anpassung erforderlich wird oder weitere Informationen durch die ITSG veröffentlicht werden, wird dieser Blogartikel entsprechend erweitert.
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