Jahreswechsel 2020/2021: Änderungen in der Sozialversicherung (2/3)
Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
Im zweiten der dreiteiligen Blogartikel-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Sozialversicherung ein.
Gut zu wissen
Falls Sie das Jahreswechsel-HRSP nicht vor der Januarabrechnung einspielen können, sollten Sie außerdem einen Blick auf die Rechengrößen werfen. Diese wurden mit SAP Hinweis 2956590 – Unbedingte Änderungen zum Jahreswechsel 2020/2021 veröffentlicht. Eine Übersicht der Rechengrößen finden Sie auch in unserem Blogartikel Rechengrößen Jahreswechsel 2020/2021.
Neue Sozialversicherungswerte 2021
Die Rechengrößen für 2021 finden Sie in einem separaten Artikel von uns – klicken Sie einfach hier.
Neue öffentliche Zertifikatsliste der Annahmestellen zum 01.01.2021
Die alte Zertifikatsliste für Schlüssellänge 2048 ist nur noch gültig bis 31.12.2020. Aus diesem Grund sollten Sie hier kurzfristig prüfen, ob Sie vor Jahresende (2020) aktiv werden müssen. Informationen, welche Schlüssellänge Sie haben sowie die Gültigkeit, erhalten Sie via dem Testreport RPUSVHD0 Testreport zum Auflisten der Einstellungen Kommunikation GKV.
Vorablösung
Eine Anleitung für die Einspielung der neuen Liste finden Sie im SAP-Hinweis 2980130 – SV: Einspielen neue öffentliche Zertifikatsliste der Krankenkassen (2048).
Neue SSL-Zertifikate für DSRV-Kommunikationsserver
Für den HTTPS-Verbindungsaufbau zur DSRV werden neue SSL-Zertifikate benötigt. Ohne eine Aufnahme der neuen SSL-Zertifikate wird ab dem 18.12.2020 kein Austausch von SV-Meldungen mit dem DSRV-Kommunikationsserver mehr möglich sein (A1, Versicherungsnummernabfrage, rvBEA, …).
Das Update erfolgt via der Transaktion STRUST.
Vorablösung
Eine Anleitung für die Einspielung der neuen Zertifikate finden Sie im SAP-Hinweis 2999662 – SV: Neue SSL-Zertifikate für DSRV-Kommunikationsserver zum 18.12.2020.
DEÜV-Verfahren
Neue Datensatzversion zum 01.01.2021
Es erfolgt eine Umstellung im DEÜV-Meldeverfahren auf Datensatzversion 06 für die Ausgangsmeldungen.
Die Eingangsmeldungen werden auf Datensatzversion 03 umgestellt.
Achtung: Meldungen, welche noch in Version 5 erstellt wurden, müssen vor dem 01.01.2021 übertragen werden.
Wegfall des Kennzeichens „Mehrfachbeschäftigung“
Durch die Datensatzversion 06 entfällt bei der Erstellung einer DEÜV-Meldung im Datensatz DMBE das Kennzeichen „Mehrfachbeschäftigung“.
Anpassung der Datensätze Meldung (DSME) und Krankenkassenmeldung (DSKK)
Um eine bessere Zuordnung von Meldungen zu gewährleisten, werden folgende Felder im Datensatz DSME (Version 06) und im Datensatz DSKK (Version 03) aufgenommen
- Datensatz-ID Ursprungsmeldung: Dieses Feld wird bei Stornierungen von DEÜV-Meldungen gefüllt und gibt an, auf welche Meldung (Datensatz-ID) sich die Stornierung bezieht.
- Vorgangs-ID: dient zur Kennzeichnung des Meldevorgangs und wird beim erstmaligen Erstellen einer DEÜV-Meldung neu vergeben. Bei allen nachfolgenden Meldungen zum gleichen Meldevorgang (z.B. Stornierungen und anschließende Neumeldung) wird die gleiche Vorgangs-ID verwendet.
Elektronische Mitgliedsbescheinigung
Mithilfe des neuen Datenbausteins DBMB (Datensatz Krankenkassenmeldung (DSKK)) melden Krankenkassen ab 2021 bei Anmeldungen mit Abgabegrund 10 (Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung) oder 11 (Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel) zurück, ob die Person wirklich Mitglied dieser adressierten Krankenkasse ist. Hierfür wird der neue Meldegrund 04 eingeführt.
Elektronische Anforderung fehlender Jahresmeldungen
Mithilfe des neuen Datenbausteins DBAM (Datensatz Krankenkassenmeldung (DSKK)) können Krankenkassen ab 2021 fehlende DEÜV-Jahresmeldungen (Abgabegrund 50) anfordern. Hierfür wird der Meldegrund 05 eingeführt.
Erweiterung der Sachbearbeiterliste für DEÜV-Eingangsmeldungen (RPCDRLD0)
Durch die elektronische Mitgliedsbescheinigung wird die Sachbearbeiterliste für DEÜV-Eingangsmeldungen entsprechend erweitert.
- Neues Ankreuzfeld „Anforderungen/Bestätigungen“ im Block „Art der Meldung“
- Anzeige von DEÜV-Eingangsmeldungen mit dem neuen Meldegrund 04 (Bestätigung Mitgliedschaft) sowie dem neuen Meldegrund 05 (Anforderung Jahresmeldung)
Hinweis zur Vorablösung
Die Auslieferung erfolgt ausschließlich per Support Package.
Mehr Informationen finden Sie im SAP Hinweis 2966868 – DEÜV: Neue Datensatz-Versionen 06 (DSME) bzw. 03 (DSKK) zum Jahreswechsel 2020/2021.
A1: Neue Datensatzversionen zum 01.01.2021
Änderungen beim Datensatz DXA1 (Antrag Entsendung) zum 01.01.2021
Die Angabe der Betriebsnummer der Einzugsstelle des Arbeitnehmers gemäß § 28i SGB IV entfällt für privatversicherte Arbeitnehmer.
Die Auswahl zur Entsendung eines Mitarbeiters auf ein Schiff ist zukünftig über Aktivierung des BAdI HRPAYDE_A1_GENERAL möglich.
Änderungen beim Datensatz DXAV (Antrag Ausnahmevereinbarung)
Das Kennzeichen Vorherige Beschäftigung entfällt (redundant).
Die Angabe von Begründungen für den Antrag auf Ausnahmevereinbarung wird erweitert. Bisher war eine Begründung nur erforderlich (und möglich), bei Antragszeiträumen von mehr als 5 Jahren. Künftig kann auch bei kürzeren Antragszeiträumen eine Begründung angegeben werden.
Änderungen bei den Datensätzen DXAB (Bewilligung) und DXAA (Ablehnung)
Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland nimmt ab 01.01.2021 am elektronischen Rückmeldeverfahren teil.
In der Sachbearbeiterliste RPCA1LD0_IN wird zur Unterscheidung eine neue Spalte aufgenommen.
Rückmeldungen von der DVKA können bis zu zwei PDF-Dokumente enthalten.
Bewilligung:
- A1-Bescheinigung
- Dokument mit weiteren Hinweisen zur Bewilligung
Ablehnung:
- Anträge auf Ausnahmevereinbarungen können teilbewilligt werden
- Versendet wird eine Ablehnung mit dem Ablehnungsgrund 70
- Die Ablehnung enthält eine A1-Bescheinigung für den bewilligten Teilzeitraum
- Ein weiteres Dokument enthält zusätzliche Erklärungen zur teilweisen Bewilligung
Ergänzung des A1-Verfahrens: Antrag für gewöhnlich in mehreren Ländern beschäftigte Personen (DXMM)
Voraussetzungen: Der Wohnsitz des Mitarbeiters befindet sich in Deutschland und bezogen auf die kommenden 12 Monate ist der Mitarbeiter mindestens an einem Tag im Monat oder an mindestens fünf Tagen im Quartal in Deutschland und mindestens einem weiteren Staat tätig.
Hinweis zur Vorablösung
Die Auslieferung erfolgt ausschließlich per Support Package.
Mehr Informationen finden Sie im SAP Hinweis 2928980 – A1-Verfahren: Neue Datensatzversion zum 01.01.2021.
Berufsständische Versorgung – Änderungen in der Verzeichnisdatei (BV-Datei) Ab dem 01.12.2020 ist die neue Version 02 der BV-Datei gültig. Mit der neuen Version werden zwei Felder neu aufgenommen: Ein Download der Datei ist möglich unter www.dasbv.de/fileadmin/download/bvdatei Die Felder sind ausschließlich informierend und haben keine systemseitige weitere Verwendung! Der Report RPUBVDD0 – „Einlesen der BV-Datei für berufsständische Versorgungswerke“ wurde entsprechend der zwei neuen Felder in der BV-Datei erweitert. Mehr Informationen finden Sie im SAP-Hinweis 2987392 – Berufsständische Versorgung: Neue Version der BV-Datei. Berufsständische Versorgung – abweichende Regelaltersgrenze Bei berufsständisch Versicherten, die die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht, jedoch die Regelaltersgrenze im Versorgungswerk noch nicht erreicht haben und weiter aktiv sind, besteht Versicherungsfreiheit in der RV. Das bedeutet, es gibt kein AN-Anteil (sofern kein Verzicht auf Freiheit besteht) und der AG-Anteil bzw. -zuschuss muss weiterhin an das Versorgungswerk gezahlt werden. Der Verzicht auf Versicherungsfreiheit wird über die neue RV-Sonderregel 08 “Verzicht auf RVfrei“ im zweiten Bild („weitere Daten“) des Infotyp 0013 Sozialversicherung im Block Rentenversicherung hinterlegt. Mehr Informationen finden Sie im SAP-Hinweis 2977285 – Berufsständisch Versicherte: Nur Arbeitgeberanteil nach Erreichen Regelaltersgrenze. B2A: Neue Konstanten Es gibt zwei neue Konstanten-Werte zur Steuerung des Kommunikationsweges je SV-Meldeverfahren via Konstante TMODE. Die neuen Werte lauten „KOM“ und „WEB“. Aktuell werden zwei Kommunikationswege für den Datenaustausch mit GKV bzw. DSRV unterstützt: Die Kommunikation über Webservice ist bereits teilweise aus SAP möglich (rvBEA, A1-Verfahren für PKV). Zukünftig (JW 21/22 bzw. März 22) soll es eine allgemeine Umstellung der Kommunikation auf Webservice mit SOAP(MTOM) geben. Die Werte der Konstanten TMODE ist noch ohne Wirkung, wodurch bisher keine Pflege-Notwendigkeit besteht (Ausnahme: rvBEA, Dokumententyp OREG). Mehr Informationen erhalten Sie in SAP Hinweis 2984462 – B2A: Neue Konstanten für SV-Meldeverfahren (T50BK). Zahlstellenmeldeverfahren (ZMV) Innerhalb des ZMV gibt es ein neues Feld „Art des Versorgungsbezugs“ rückwirkend für Meldungen ab Stichtag 01.01.2020 (bei Kapitalleistungsmeldungen ab 01.10.2020). Eine manuelle Meldungsaufrollung war/ist ab dem 01.10.2020 für das Jahr 2020 notwendig. Mehr Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Blogartikel GKV-Betriebsrenten-Freibetrag im Zahlstellenverfahren.
Anpassungen im SAP System
Änderung im SAP System
GKV-Freibetrag bei Mehrfachbezug
Weitere Artikel zum Jahreswechsel 2020/2021
Noch Fragen?
Haben Sie noch Fragen zu einzelnen Themen des Jahreswechsels?
Dann sprechen Sie uns gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier.
Oder möchten Sie sich noch ausführlicher informieren?
Dann empfehlen wir Ihnen unsere Seminare