Jahreswechsel 2019/2020: Steuer (2/3)
Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
Im zweiten der dreiteiligen Blogartikel-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Steuer ein.
Die Verfügbarkeit der HR-SP ist für Kalenderwoche 49 geplant.
Gut zu wissen
Falls sich innerhalb der nächsten Monate noch etwas ändern sollte, werden wir diesen Blogartikel aktualisieren und die Änderungen hinzufügen. Daher beachten Sie bitte den „Stand“ am Ende dieses Blogartikels. Über unseren Newsletter werden wir Sie über die neue Blogartikel-Version informieren.
Neuer Programmablaufplan (PAP) Der PAP für 2020 (Include RPCSDFDX) berechnet die Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume ab 01.01.2020. Bei der Steuerbrechnung werden folgende Werte berücksichtigt: Eine Vorablösung finden Sie im SAP-Hinweis 2840958.
Vorablösung
LStA & LStB
Änderung der Schlüssellänge und Algorithmen Ab dem 21.12.2019 wird die Schlüssellänge im B2A Manger von 2048 auf 4096 erhöht. Ab dem Stichtag können nur noch Zertifikate mit der neuen Schlüssellänge beantragt werden. Zertifikate mit der alten Länge behalten bis zum regulären Ablauf ihre Gültigkeit, können jedoch nicht mehr verlängert werden. SAP reagiert darauf, dass der Report Verwaltung Verschlüsselung PKCS#7 für Krankenkassen (RPUSVKD0) auch nur noch die Option 4096 + RSASSA-PSS stellt. Die neue Signatur ist RSA SSA-PSS und die Verschlüsselung Id-RSAES-OAEP. To-Do: Falls ein neues Zertifikat beantragt werden soll, sprechen Sie Ihren HCM-Berater und ggf. die Basis, die Zugriff auf den Applikationsserver hat, an. Mithilfe des Reports „RPUSVKD0“ ist es möglich, Zertifikate mit der neuen Schlüssellänge bei der ITSG anzufragen. Achtung: Überprüfen Sie, ob die Systemvoraussetzungen gegeben sind. Für Kernel 7.21 + 7.22 s. SAP-Hinweis 2615324 Für Kernel-Release > 7.22 sind keine zusätzlichen Patches notwendig Für SAP_BASIS 7.40 ist mind. Kernel-Release 7.45 einzusetzen Weitere Informationen & die Korrekturanleitung entnehmen Sie bitte den SAP-Hinweisen 2858145 sowie 2706566.
Systemvoraussetzungen
Komponente
Release
Mindest-voraussetzung
Bemerkung
CommonCryptoLib (CCL)/SAPCryptolib
alle
Version 8.5.23
Zur Überprüfung der Versionen können folgende Programme verwendet werden
– RPUSVHD0 „Testreport zum Auflisten der Einstellungen Kommunikation GKV“
– SSF02 „SSF Testprogramm“, Funktion „Version ermitteln“
Kernel-Release
7.21 Patch-Level 1016
7.22 Patch-Level 610
7.45 und nachfolgende Releases: Patch-Level 0Nicht unterstützt
Kernel 7.20
Kernel 7.40
Kernel 7.41
Kernel 7.42
(SAP-Hinweise: 2251972, 1969546, 2083594)
SAP_BASIS
700-731
700 SP 36
701 SP 21
702 SP 21
710 SP 24
711 SP 18
730 SP 19
731 SP 23Für SP kleiner der Mindestvoraussetzung enthält der SAP-Hinweis 2615514 die entsprechende Korrekturanleitung.
SAP_BASIS
740
740 SP 20
Für SP kleiner der Mindestvoraussetzung sind folgende SAP-Hinweise einzuspielen:
2540469 2581733 2583732 Weitere Informationen & Korrekturanleitung
Umstellung auf ERiC Version 31.2 Für ELSTER-Meldungen wird für das kommende Jahr eine neue ERiC-Version (Version 31.2. oder höher) benötigt. Folgende Versionen werden für die im Einsatz befindlichen Middlewares bereitgestellt Software wird automatisch aktualisiert. Keine Änderungen an den CPI-Einstellungen notwendig. Update geplant für 7./8. bzw. 14./15. Dezember. Neues Package ELSTER_EXT für ERiC 31.2 geplant. Package muss auf BC eingespielt werden. Update geplant für Mitte Dezember. Neues Patch für ERiC 31.2 geplant. Patch muss in PI/PO eingespielt werden. Update geplant für Mitte Dezember. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem SAP Hinweis 2861133.
Cloud Process Integration (CPI)
Business Connector (BC)
Process Integration (PI/PO)
Weitere Informationen
LSTB & ELStAM bei Einsatz der ERiC-Libraries Durch Einsatz der ERiC-Libraries (Version 31.2. oder höher) wird die Version 9 für die Datenabholung benötigt. Anderenfalls kommt es zu Validierungsfehler beim Abholen der Antworten für LSTB bzw. der ELStAM Antwort-/Monatslisten. Folgende Fehler sind im eric-log zu finden: Weitere Informationen sowie die Korrekturanleitung entnehmen Sie bitte dem SAP Hinweis 2858684.
Weitere Informationen & Korrekturanleitung
Pauschalisierungsmöglichkeit für Jobtickets Nach der Regelung vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmers steuerfreie Leistungen (Barzuschüsse und Sachbezüge) für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gewähren. Eine Pauschalbesteuerung von 15% in Höhe der Entfernungspauschale ist generell möglich und der Werbungskostenabzug mindert sich entsprechend. Ab 2020 kann eine weitere Möglichkeit gewählt werden bei der eine Pauschalbesteuerungsmöglichkeit von 25% ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale besteht. Es wird eine neue Abrechnungskonstante P402G „Steuersatz §40(2) Satz 2 Nr. 2 “ mit dem Wert 25 geben. Die Konstante P402F ändert sich von „Steuersatz §40(2) EStG Fahrgd.“ nach „Steuersatz §40(2) Satz 2 Nr. 1“ Es wird insgesamt sieben neue Lohnarten geben: Die Verarbeitungsklasse 47 „Besondere Verarbeitung d. Infotypen 0014/0015 –>CYCL.D011“ erhält eine neue Ausprägung 7 „OriginalLArt weiterreichen 0.abgeleitete LArt Vorzeichenwechsel“. Für die Pauschalierung nach §40 (2) S 2. Nr. 2 gibt es einen neuen Eintrag: Art des Steuerbrutto. Die beiden Lohnarten /4AL und /4BL für die Steuerberechnung der beiden neuen Pauschalsteuerbrutti werden in der T5D2F hinterlegt. Die Personalrechenregel D011 „Wiederkehrende Be/Abzüge und ergänzende Zahlungen„ wird um die Verarbeitung der neuen Ausprägung 7 von Verarbeitungsklasse 47 erweitert. Achtung: Wenn eine Kopie der Personalrechenregel D011 verwendet wird, muss diese entsprechend angepasst werden! Eine Korrekturanleitung für kundeneigene Lohnkonten finden Sie im SAP-Hinweis 2842198.
Änderungen im SAP-System
Abrechnungskonstanten
Sie gilt für Fahrtkostenersatz, der nach § 40 Absatz 2 Satz 2 und 3 EStG alte Fassung bereits mit 15 % pauschal besteuert werden konnte.
Neue Lohnarten
Lohnart
Langtext
Bedeutung
/4AL
Pauschal §40(2)S.2 Nr2 AG
Pauschsteuerbrutto 25 % Fahrtkostenersatz, AG trägt Steuer
/4BL
Pauschal §40(2)S.2 Nr2 AN
Pauschsteuerbrutto 25 % Fahrtkostenersatz, AN trägt Steuer
/41O
BMG §40a(2)S2.Nr.2
Bemessungsgrundlage § 40 (2) S.2 Nr. 2 EStG
M781
Fahrtk. (pau AG)
Fahrtkostenersatz (pauAG)
M782
Fahrtk. EUW (pau AG)
Fahrtkostenersatz, EUW (pauAG)
M791
Fahrtk. (pau AN)
Fahrtkostenersatz (pauAN)
M792
Fahrtk. EUW (pau AN)
Fahrtkostenersatz, EUW (pauAN)
Neue Ausprägung in Verarbeitungsklasse 47

Neuer Eintrag in Tabelle T5D2D „Besteuerungsmerkmale“

Neue Einträge in Tabelle T5D2F „Steuerbrutti“
Änderung der Personalrechenregel D011

Korrekturanleitung
Beschränkte Steuerpflicht im ELStAM-Verfahren Gemäß dem Jahressteuergesetz 2019 werden beschränkt Steuerpflichtige mit in das ELStAM-Verfahren aufgenommen (sog. Stufe 1). Allerdings werden somit erst einmal nur die Steuerklassen 1 und 6 vom Verfahren bereitgestellt werden. Beschränkt Steuerpflichtige Arbeitnehmer mit Antrag auf einen Freibetrag bzw. auf unbeschränkt / erweitert unbeschränkt Steuerpflichtige sollen erst später (in Stufe 2) in das ELStAM-Verfahren aufgenommen werden.
Neue Pauschalisierungsmöglichkeit für beschränkt steuerpflichtige Mitarbeiter Durch die Erweiterung des § 40a EStG um einen neuen Absatz 7 ist es Arbeitgebern möglich, auf den Abruf der ELStAM-Daten von beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer zu verzichten und die Lohnsteuer pauschal mit 30% zu berechnen. Voraussetzung hierbei ist, dass der Arbeitnehmer maximal 18 zusammenhängende Arbeitstage im Inland arbeitet und einer ausländischen Betriebsstätte des gleichen Arbeitgebers zugeordnet ist. Damit ein beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer nicht mehr am ELStAM-Verfahren teilnimmt, muss ihm im Infotyp 0012 Steuerpflicht „Pauschalsteuer“ und die neue Ausprägung „§40a(7) beschränkt“ hinterlegt werden. Eine Korrekturanleitung für kundeneigene Lohnkonten finden Sie im SAP-Hinweis 2853135.
Pflege im Infotyp 0012 (Steuerdaten)

Korrekturanleitung
Neue Pauschalsteuer 25 % für Übereignung eines Fahrrades Wird einem Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt ein betriebliches Fahrrad übereignet, kann der Arbeitgeber nun die Lohnsteuer auf das Fahrrad pauschal mit 25 % berechnen (§ 40 (2) Satz 1 wird um Nummer 7 ergänzt). Es werden zwei neue Musterlohnarten über das HRSP ausgeliefert Die Korrekturanleitung für kundeneigene Entgeltnachweise finden Sie im SAP-Hinweis 2863824.
Korrekturanleitung
Digitale Lohnschnittstelle Durch das Bundeszentralamt für Steuern wurde am 16.10.2019 eine neue Version „DLS-Paket 2020.1″ veröffentlicht. Folgende Änderungen bestehen: Das Feld ‚Geschl‘ (Geschlecht des Arbeitnehmers) wird um die Eingabe d (=divers) erweitert.
Änderungen in Arbeitnehmerstammdaten
Änderungen in Lohnkontendaten
Änderungen in Sozialversicherungsdaten
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Dann empfehlen wir Ihnen unser Jahreswechselseminar „Entgeltabrechnung Fachteil und SAP“! Einen direkten Link zum Seminar finden Sie hier.
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