EU-Rente rückwirkend im SAP HCM pflegen
Informiert die Krankenkasse über eine rückwirkende Zubilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, stellt sich häufig die Frage, wie die zugehörige Personalnummer im SAP HCM für eine korrekte DEÜV-Meldungserstellung zu pflegen ist.
Beispielfall
In vielen Fällen informiert Sie die Krankenkasse ausführlich über den Sachverhalt und die von Ihnen erwarteten DEÜV-Meldungen. Zur Veranschaulichung verwenden wir im Nachgang folgendes Beispiel:
ereignis | ab / bis datum |
---|---|
Arbeitsunfähigkeit ab | 01.06.2020 |
Entgeltfortzahlung bis | 12.07.2020 |
Krankengeld ab | 13.07.2020 |
Person abgerechnet bis | 31.10.2021 |
Von der Krankenkasse erhalten Sie zu diesem Fall nun ein Schreiben über eine entsprechende Rentenzubilligung mit den folgenden erwarteten DEÜV-Meldungen:
Erwartete meldung | ZUM | Abgabegrund | Beitragsgruppenschlüssel |
---|---|---|---|
Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel durch Zubilligung der EU-Rente | 31.10.2020 | 32 | 1111 |
Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel | 01.11.2020 | 12 | 3101 |
Abmeldung nach Monatsfrist | 31.10.2021 | 34 | 3101 |
Durch die Anforderung der Abmeldung nach Monatsfrist zum 31.10.2021 ist davon auszugehen, dass der Eingang der Rentenmitteilung bei der Krankenkasse eben genau einen Monat vorher, also am 30.09.2021 erfolgte, zu welchem dann auch die Krankengeldzahlung endet. Aus dem Beitragsgruppenwechsel lässt sich ableiten, dass die EU-Rente rückwirkend zum 01.11.2020 gewährt wurde.
Sollten aus dem Schreiben der Krankenkasse nicht alle Informationen klar zu entnehmen sein, empfiehlt sich hier eine kurze Rücksprache mit der Krankenkasse, zumal diese Fälle eher vereinzelt auftreten.
Umsetzung im SAP HCM
Situation vor Eingang des Schreibens
Vor Eingang des Schreibens der Krankenkasse weist die PNR eine Krankheit mit Attest ab dem 01.06.2020 auf, die Entgeltfortzahlung endet am 12.07.2020.
In der DEÜV kommt es durch die sogenannte Aufteilung der Abwesenheitsbewertung dann zu einer Unterbrechungsmeldung zum 12.07.2020. Denn im August 2020 ist die PNR ja einen vollen Monat außerhalb der Entgeltfortzahlung und innerhalb der Entgeltersatzleistung Krankengeld, so dass 0 SV-Tage vorliegen, welches der Auslöser für die Unterbrechung ist.
Einpflegen der rückwirkenden EU-Rente
Für die Abbildung der Konstellation sind Anpassungen in den Infotypen 0013 “Sozialversicherung”, 0020 “DEÜV” und 2001 “Abwesenheiten” notwendig. Die Änderungen und Auswirkungen werden im Folgenden schrittweise dargestellt und beschrieben. Sie sollen jedoch zur einfacheren Nachvollziehbarkeit der Zusammenhänge in der folgenden Abbildung visualisiert werden:
Beitragsgruppenwechsel durch rückwirkende EU-Rente
Durch die rückwirkende Zubilligung der EU-Rente erwartet die Krankenkasse eine Ab- und Anmeldung aufgrund eines umzusetzenden Beitragsgruppenwechsels im Infotyp 0013 “Sozialversicherung”. War die Person bisher in allen Zweigen “voll pflichtig”, so besteht durch die Rentenzubilligung nun ab dem Datum der rückwirkenden Zubilligung (01.11.2020) kein Anspruch mehr auf Entgeltersatzleistung (Krankengeld), so dass in der Krankenversicherung der ermäßigte Beitrag mit (SAP-)SV-Schlüssel “3” anzugeben ist. In der Arbeitslosenversicherung entfällt die Versicherungspflicht, entsprechend ist das Kennzeichen “0” zu verwenden:
Unterdrücken einer Abmeldung nach Monatsfrist zum rückwirkenden Beginn der EU-Rente
Besteht kein Anspruch mehr auf Entgeltersatzleistung, so gilt die Monatsfrist nach §7 Abs. 3 SGB IV, d.h. die SV-Tage laufen noch einen Monat weiter. Nach Ende der Monatsfrist erfolgt dann eine DEÜV-Abmeldung mit Grund 34. Da dies bei der rückwirkenden Zubilligung der EU-Rente für den Zeitraum des bisherigen Krankengeldbezuges aber nicht erwartet wird, ist die Abmeldung nach Monatsfrist zu unterdrücken.
Dieses Unterdrücken erfolgt durch Hinterlegung des Wertes EM „Erwerbsminderug“ im Feld “Rentner/Antrags.” im Infotyp 0020 „DEÜV“. Beginndatum dazu ist die rückwirkende Zubilligung der EU-Rente, also analog des Beitragsgruppenwechsels der 01.11.2020:
Würde man diese Anpassungen bereits abrechnen und die Erstellung der DEÜV-Meldungen simulieren, so ergäben sich wie erwartet lediglich die Ab- und Anmeldung des Beitragsgruppenwechsels. Eine Abmeldung nach Monatsfrist zum 30.11.2020 (oder später) erfolgt – da ja bewusst unterdrückt – nicht:
Einpflegen der EU-Rente nach Krankengeldbezug
Durch die Forderung einer Abmeldung nach Monatsfrist zum 31.10.2021 ist davon auszugehen, dass der Eingang der Rentenmitteilung bei der Krankenkasse eben genau einen Monat vorher, also am 30.09.2021 erfolgte, zu welchem dann auch die Krankengeldzahlung endet.
Dementsprechend kann zum Folgetag des Endes des Krankengeldes – also dem 01.10.2021 – im Infotyp 2001 “Abwesenheit” die Krankheit mit Attest (0200) gegen die EU-Rente nach Krankengeld (0612) ausgetauscht werden:
Dies ist jedoch kein “Muss”, d.h. die Abwesenheit Krankheit mit Attest (0200) kann auch über den 30.09.2021 hinaus im Infotyp 2001 verbleiben.
Hintergrund ist, dass durch die sogenannte Aufteilung von Abwesenheitsbewertungen für beide Abwesenheiten dasselbe DEÜV-Kennzeichen “E” (Abmeldung nach einem Monat) gesetzt wird:
Rücksetzen des Infotyp 0020 “DEÜV” bzgl. Unterdrückung Abmeldung nach Monatsfrist
In jedem Fall muss zum 01.10.2021 die Unterdrückung der Abmeldung nach Monatsfrist wieder rückgängig gemacht werden. D.h. ab dem 01.10.2021 ist das Feld “Rentner/Antrags.” wieder mit Wert “00” (kein Rentenbezug) zu pflegen:
Nach Abrechnung der nun vollständig vorgenommenen Stammdatenänderungen und DEÜV-Meldungserstellung werden dann alle von der Krankenkasse angeforderten Meldung erzeugt:
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