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DEÜV, EU-Rente, SAP HCM, Sozialversicherung

EU-Rente rückwirkend im SAP HCM pflegen

Informiert die Krankenkasse über eine rückwirkende Zubilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, stellt sich häufig die Frage, wie die zugehörige Personalnummer im SAP HCM für eine korrekte DEÜV-Meldungserstellung zu pflegen ist.

Beispielfall

In vielen Fällen informiert Sie die Krankenkasse ausführlich über den Sachverhalt und die von Ihnen erwarteten DEÜV-Meldungen. Zur Veranschaulichung verwenden wir im Nachgang folgendes Beispiel:

ereignisab / bis datum
Arbeitsunfähigkeit ab01.06.2020
Entgeltfortzahlung bis12.07.2020
Krankengeld ab13.07.2020
Person abgerechnet bis31.10.2021

Von der Krankenkasse erhalten Sie zu diesem Fall nun ein Schreiben über eine entsprechende Rentenzubilligung mit den folgenden erwarteten DEÜV-Meldungen:

Erwartete meldungZUMAbgabegrundBeitragsgruppenschlüssel
Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel durch Zubilligung der EU-Rente31.10.2020321111
Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel01.11.2020123101
Abmeldung nach Monatsfrist31.10.2021343101

Durch die Anforderung der Abmeldung nach Monatsfrist zum 31.10.2021 ist davon auszugehen, dass der Eingang der Rentenmitteilung bei der Krankenkasse eben genau einen Monat vorher, also am 30.09.2021 erfolgte, zu welchem dann auch die Krankengeldzahlung endet. Aus dem Beitragsgruppenwechsel lässt sich ableiten, dass die EU-Rente rückwirkend zum 01.11.2020 gewährt wurde.

Sollten aus dem Schreiben der Krankenkasse nicht alle Informationen klar zu entnehmen sein, empfiehlt sich hier eine kurze Rücksprache mit der Krankenkasse, zumal diese Fälle eher vereinzelt auftreten.

Umsetzung im SAP HCM

Situation vor Eingang des Schreibens

Vor Eingang des Schreibens der Krankenkasse weist die PNR eine Krankheit mit Attest ab dem 01.06.2020 auf, die Entgeltfortzahlung endet am 12.07.2020.

Abwesenheit 0200 "Krankheit mit Attest" im Infotyp 2001 vor Pflege der rückwirkenden EU-Rente
Abwesenheit 0200 „Krankheit mit Attest“ im Infotyp 2001 vor Pflege der rückwirkenden EU-Rente

In der DEÜV kommt es durch die sogenannte Aufteilung der Abwesenheitsbewertung dann zu einer Unterbrechungsmeldung zum 12.07.2020. Denn im August 2020 ist die PNR ja einen vollen Monat außerhalb der Entgeltfortzahlung und innerhalb der Entgeltersatzleistung Krankengeld, so dass 0 SV-Tage vorliegen, welches der Auslöser für die Unterbrechung ist.

Protokoll der DEÜV-Meldungserstellung vor Pflege der rückwirkenden EU-Rente (Tagesleiste & Meldegründe)
Protokoll der DEÜV-Meldungserstellung vor Pflege der rückwirkenden EU-Rente (Tagesleiste & Meldegründe)
Protokoll der DEÜV-Meldungserstellung vor Pflege der rückwirkenden EU-Rente (neue Meldungen)
Protokoll der DEÜV-Meldungserstellung vor Pflege der rückwirkenden EU-Rente (neue Meldungen)
Übersicht der DEÜV-Meldungen vor Pflege der rückwirkenden EU-Rente
Übersicht der DEÜV-Meldungen vor Pflege der rückwirkenden EU-Rente

Einpflegen der rückwirkenden EU-Rente

Für die Abbildung der Konstellation sind Anpassungen in den Infotypen 0013 “Sozialversicherung”, 0020 “DEÜV” und 2001 “Abwesenheiten” notwendig. Die Änderungen und Auswirkungen werden im Folgenden schrittweise dargestellt und beschrieben. Sie sollen jedoch zur einfacheren Nachvollziehbarkeit der Zusammenhänge in der folgenden Abbildung visualisiert werden:

Anzupassende Infotypen bei rückwirkender EU-Rente im SAP HCM
Anzupassende Infotypen bei rückwirkender EU-Rente im SAP HCM

Beitragsgruppenwechsel durch rückwirkende EU-Rente

Durch die rückwirkende Zubilligung der EU-Rente erwartet die Krankenkasse eine Ab- und Anmeldung aufgrund eines umzusetzenden Beitragsgruppenwechsels im Infotyp 0013 “Sozialversicherung”. War die Person bisher in allen Zweigen “voll pflichtig”, so besteht durch die Rentenzubilligung nun ab dem Datum der rückwirkenden Zubilligung (01.11.2020) kein Anspruch mehr auf Entgeltersatzleistung (Krankengeld), so dass in der Krankenversicherung der ermäßigte Beitrag mit (SAP-)SV-Schlüssel “3” anzugeben ist. In der Arbeitslosenversicherung entfällt die Versicherungspflicht, entsprechend ist das Kennzeichen “0” zu verwenden:

Beitragsgruppenwechsel zum rückwirkenden Beginn der EU-Rente im Infotyp 0013 "SV"
Beitragsgruppenwechsel zum rückwirkenden Beginn der EU-Rente im Infotyp 0013 „SV“

Unterdrücken einer Abmeldung nach Monatsfrist zum rückwirkenden Beginn der EU-Rente

Besteht kein Anspruch mehr auf Entgeltersatzleistung, so gilt die Monatsfrist nach §7 Abs. 3 SGB IV, d.h. die SV-Tage laufen noch einen Monat weiter. Nach Ende der Monatsfrist erfolgt dann eine DEÜV-Abmeldung mit Grund 34. Da dies bei der rückwirkenden Zubilligung der EU-Rente für den Zeitraum des bisherigen Krankengeldbezuges aber nicht erwartet wird, ist die Abmeldung nach Monatsfrist zu unterdrücken.

Dieses Unterdrücken erfolgt durch Hinterlegung des Wertes EM „Erwerbsminderug“ im Feld “Rentner/Antrags.” im Infotyp 0020 „DEÜV“. Beginndatum dazu ist die rückwirkende Zubilligung der EU-Rente, also analog des Beitragsgruppenwechsels der 01.11.2020:

Unterdrücken einer Abmeldung nach Monatsfrist ab rückwirkendem Beginn der EU-Rente im Infotyp 0020 "DEÜV"
Unterdrücken einer Abmeldung nach Monatsfrist ab rückwirkendem Beginn der EU-Rente im Infotyp 0020 „DEÜV“

Würde man diese Anpassungen bereits abrechnen und die Erstellung der DEÜV-Meldungen simulieren, so ergäben sich wie erwartet lediglich die Ab- und Anmeldung des Beitragsgruppenwechsels. Eine Abmeldung nach Monatsfrist zum 30.11.2020 (oder später) erfolgt – da ja bewusst unterdrückt – nicht:

Protokoll der DEÜV-Meldungserstellung nach Anpassungen der Infotypen 0013 und 0020 zum rückwirkenden Beginn der EU-Rente
Protokoll der DEÜV-Meldungserstellung nach Anpassungen der Infotypen 0013 und 0020 zum rückwirkenden Beginn der EU-Rente
Übersicht der DEÜV-Meldungen nach Anpassungen der Infotypen 0013 und 0020 zum rückwirkenden Beginn der EU-Rente
Übersicht der DEÜV-Meldungen nach Anpassungen der Infotypen 0013 und 0020 zum rückwirkenden Beginn der EU-Rente

Einpflegen der EU-Rente nach Krankengeldbezug

Durch die Forderung einer Abmeldung nach Monatsfrist zum 31.10.2021 ist davon auszugehen, dass der Eingang der Rentenmitteilung bei der Krankenkasse eben genau einen Monat vorher, also am 30.09.2021 erfolgte, zu welchem dann auch die Krankengeldzahlung endet.

Dementsprechend kann zum Folgetag des Endes des Krankengeldes – also dem 01.10.2021 – im Infotyp 2001 “Abwesenheit” die Krankheit mit Attest (0200) gegen die EU-Rente nach Krankengeld (0612) ausgetauscht werden:

Abwesenheit 0612 "EU-Rente nach Krankengeld" im Infotyp 2001 ab Folgetag des Krankengeldendes
Abwesenheit 0612 „EU-Rente nach Krankengeld“ im Infotyp 2001 ab Folgetag des Krankengeldendes

Dies ist jedoch kein “Muss”, d.h. die Abwesenheit Krankheit mit Attest (0200) kann auch über den 30.09.2021 hinaus im Infotyp 2001 verbleiben.

Hintergrund ist, dass durch die sogenannte Aufteilung von Abwesenheitsbewertungen für beide Abwesenheiten dasselbe DEÜV-Kennzeichen “E” (Abmeldung nach einem Monat) gesetzt wird:

DEÜV-Kennzeichen der Abwesenheiten 0200 und 0612 nach Krankengeldende
DEÜV-Kennzeichen der Abwesenheiten 0200 und 0612 nach Krankengeldende
DEÜV-Kennzeichen der Bewertungsregeln der Abwesenheiten 0200 und 0612 nach Krankengeldende
DEÜV-Kennzeichen der Bewertungsregeln der Abwesenheiten 0200 und 0612 nach Krankengeldende

Rücksetzen des Infotyp 0020 “DEÜV” bzgl. Unterdrückung Abmeldung nach Monatsfrist

In jedem Fall muss zum 01.10.2021 die Unterdrückung der Abmeldung nach Monatsfrist wieder rückgängig gemacht werden. D.h. ab dem 01.10.2021 ist das Feld “Rentner/Antrags.” wieder mit Wert “00” (kein Rentenbezug) zu pflegen:

Aufheben der Unterdrückung einer Abmeldung nach Monatsfrist zum Folgetag des Krankengeldendes im Infotyp 0020 "DEÜV"
Aufheben der Unterdrückung einer Abmeldung nach Monatsfrist zum Folgetag des Krankengeldendes im Infotyp 0020 „DEÜV“

Nach Abrechnung der nun vollständig vorgenommenen Stammdatenänderungen und DEÜV-Meldungserstellung werden dann alle von der Krankenkasse angeforderten Meldung erzeugt:

Protokoll der DEÜV-Meldungserstellung nach vollständigem Einpflegen der rückwirkenden EU-Rente
Protokoll der DEÜV-Meldungserstellung nach vollständigem Einpflegen der rückwirkenden EU-Rente
Übersicht der DEÜV-Meldungen nach vollständigem Einpflegen der rückwirkenden EU-Rente
Übersicht der DEÜV-Meldungen nach vollständigem Einpflegen der rückwirkenden EU-Rente

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15. Februar 2022/von Vita Marahrens
Schlagworte: Beitragsgruppenwechsel, DEÜV-Meldung, Entgeltfortzahlung, EU-Rente rückwirkend, Sozialversicherung
https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2020/07/AdobeStock_193774194_tiny-1.jpg 1708 2560 Vita Marahrens https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2015/10/L3_block_schwarz.png Vita Marahrens2022-02-15 08:00:002022-02-03 09:35:53EU-Rente rückwirkend im SAP HCM pflegen
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