Jahreswechsel 2019/2020: Steuer (2/3)
Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
Im zweiten der dreiteiligen Blogartikel-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Steuer ein.
Die Verfügbarkeit der HR-SP ist für Kalenderwoche 49 geplant.
Gut zu wissen
Falls sich innerhalb der nächsten Monate noch etwas ändern sollte, werden wir diesen Blogartikel aktualisieren und die Änderungen hinzufügen. Daher beachten Sie bitte den „Stand“ am Ende dieses Blogartikels. Über unseren Newsletter werden wir Sie über die neue Blogartikel-Version informieren.
Neuer Programmablaufplan (PAP)
Der PAP für 2020 (Include RPCSDFDX) berechnet die Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume ab 01.01.2020.
Bei der Steuerbrechnung werden folgende Werte berücksichtigt:
- Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.408 Euro
- Anhebung der Kinderfreibeträge auf 3.906 Euro bzw. 7.812 Euro
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung auf 56.250 Euro
- Ermäßigter Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 14 %
- Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 1,1 %
- Beitragssatz in der Pflegeversicherung von 3,05 %
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung West auf 82.800 Euro
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung Ost auf 77.400 Euro
- Anhebung des Teilbetrags der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung auf 80 %
Vorablösung
Eine Vorablösung finden Sie im SAP-Hinweis 2840958.
LStA & LStB
Änderung der Schlüssellänge und Algorithmen
Ab dem 21.12.2019 wird die Schlüssellänge im B2A Manger von 2048 auf 4096 erhöht. Ab dem Stichtag können nur noch Zertifikate mit der neuen Schlüssellänge beantragt werden. Zertifikate mit der alten Länge behalten bis zum regulären Ablauf ihre Gültigkeit, können jedoch nicht mehr verlängert werden.
SAP reagiert darauf, dass der Report Verwaltung Verschlüsselung PKCS#7 für Krankenkassen (RPUSVKD0) auch nur noch die Option 4096 + RSASSA-PSS stellt. Die neue Signatur ist RSA SSA-PSS und die Verschlüsselung Id-RSAES-OAEP.
To-Do: Falls ein neues Zertifikat beantragt werden soll, sprechen Sie Ihren HCM-Berater und ggf. die Basis, die Zugriff auf den Applikationsserver hat, an. Mithilfe des Reports „RPUSVKD0“ ist es möglich, Zertifikate mit der neuen Schlüssellänge bei der ITSG anzufragen.
Achtung: Überprüfen Sie, ob die Systemvoraussetzungen gegeben sind.
Systemvoraussetzungen
Komponente | Release | Mindest-voraussetzung | Bemerkung |
---|---|---|---|
CommonCryptoLib (CCL)/SAPCryptolib | alle | Version 8.5.23 | Zur Überprüfung der Versionen können folgende Programme verwendet werden – RPUSVHD0 „Testreport zum Auflisten der Einstellungen Kommunikation GKV“ – SSF02 „SSF Testprogramm“, Funktion „Version ermitteln“ |
Kernel-Release | 7.21 Patch-Level 1016 7.22 Patch-Level 610 7.45 und nachfolgende Releases: Patch-Level 0 |
Nicht unterstützt Kernel 7.20 Kernel 7.40 Kernel 7.41 Kernel 7.42 Für Kernel 7.21 + 7.22 s. SAP-Hinweis 2615324 Für Kernel-Release > 7.22 sind keine zusätzlichen Patches notwendig Für SAP_BASIS 7.40 ist mind. Kernel-Release 7.45 einzusetzen |
|
SAP_BASIS | 700-731 | 700 SP 36 701 SP 21 702 SP 21 710 SP 24 711 SP 18 730 SP 19 731 SP 23 |
Für SP kleiner der Mindestvoraussetzung enthält der SAP-Hinweis 2615514 die entsprechende Korrekturanleitung. |
SAP_BASIS | 740 | 740 SP 20 | Für SP kleiner der Mindestvoraussetzung sind folgende SAP-Hinweise einzuspielen: 2540469 2581733 2583732 |
Weitere Informationen & Korrekturanleitung
Weitere Informationen & die Korrekturanleitung entnehmen Sie bitte den SAP-Hinweisen 2858145 sowie 2706566.
Umstellung auf ERiC Version 31.2
Für ELSTER-Meldungen wird für das kommende Jahr eine neue ERiC-Version (Version 31.2. oder höher) benötigt.
Folgende Versionen werden für die im Einsatz befindlichen Middlewares bereitgestellt
Cloud Process Integration (CPI)
Software wird automatisch aktualisiert. Keine Änderungen an den CPI-Einstellungen notwendig.
Update geplant für 7./8. bzw. 14./15. Dezember.
Business Connector (BC)
Neues Package ELSTER_EXT für ERiC 31.2 geplant. Package muss auf BC eingespielt werden.
Update geplant für Mitte Dezember.
Process Integration (PI/PO)
Neues Patch für ERiC 31.2 geplant. Patch muss in PI/PO eingespielt werden.
Update geplant für Mitte Dezember.
Weitere Informationen
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem SAP Hinweis 2861133.
LSTB & ELStAM bei Einsatz der ERiC-Libraries
Durch Einsatz der ERiC-Libraries (Version 31.2. oder höher) wird die Version 9 für die Datenabholung benötigt. Anderenfalls kommt es zu Validierungsfehler beim Abholen der Antworten für LSTB bzw. der ELStAM Antwort-/Monatslisten.
Folgende Fehler sind im eric-log zu finden:
- „…ERiC Error Code: 610301200, ERiC Error Message: Es traten Fehler beim Validieren des XML auf….“
- „Es traten Fehler beim Validieren des XML auf. Details stehen im Logfile (eric.log). 610301200“
- „…value ‚8‘ not in enumeration“
Weitere Informationen & Korrekturanleitung
Weitere Informationen sowie die Korrekturanleitung entnehmen Sie bitte dem SAP Hinweis 2858684.
Pauschalisierungsmöglichkeit für Jobtickets
Nach der Regelung vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmers steuerfreie Leistungen (Barzuschüsse und Sachbezüge) für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gewähren. Eine Pauschalbesteuerung von 15% in Höhe der Entfernungspauschale ist generell möglich und der Werbungskostenabzug mindert sich entsprechend.
Ab 2020 kann eine weitere Möglichkeit gewählt werden bei der eine Pauschalbesteuerungsmöglichkeit von 25% ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale besteht.
Änderungen im SAP-System
Abrechnungskonstanten
Es wird eine neue Abrechnungskonstante P402G „Steuersatz §40(2) Satz 2 Nr. 2 “ mit dem Wert 25 geben.
Die Konstante P402F ändert sich von „Steuersatz §40(2) EStG Fahrgd.“ nach „Steuersatz §40(2) Satz 2 Nr. 1“
Sie gilt für Fahrtkostenersatz, der nach § 40 Absatz 2 Satz 2 und 3 EStG alte Fassung bereits mit 15 % pauschal besteuert werden konnte.
Neue Lohnarten
Es wird insgesamt sieben neue Lohnarten geben:
Lohnart | Langtext | Bedeutung |
---|---|---|
/4AL | Pauschal §40(2)S.2 Nr2 AG | Pauschsteuerbrutto 25 % Fahrtkostenersatz, AG trägt Steuer |
/4BL | Pauschal §40(2)S.2 Nr2 AN | Pauschsteuerbrutto 25 % Fahrtkostenersatz, AN trägt Steuer |
/41O | BMG §40a(2)S2.Nr.2 | Bemessungsgrundlage § 40 (2) S.2 Nr. 2 EStG |
M781 | Fahrtk. (pau AG) | Fahrtkostenersatz (pauAG) |
M782 | Fahrtk. EUW (pau AG) | Fahrtkostenersatz, EUW (pauAG) |
M791 | Fahrtk. (pau AN) | Fahrtkostenersatz (pauAN) |
M792 | Fahrtk. EUW (pau AN) | Fahrtkostenersatz, EUW (pauAN) |
Neue Ausprägung in Verarbeitungsklasse 47
Die Verarbeitungsklasse 47 „Besondere Verarbeitung d. Infotypen 0014/0015 –>CYCL.D011“ erhält eine neue Ausprägung 7 „OriginalLArt weiterreichen 0.abgeleitete LArt Vorzeichenwechsel“.
Neuer Eintrag in Tabelle T5D2D „Besteuerungsmerkmale“
Für die Pauschalierung nach §40 (2) S 2. Nr. 2 gibt es einen neuen Eintrag: Art des Steuerbrutto.
Neue Einträge in Tabelle T5D2F „Steuerbrutti“
Die beiden Lohnarten /4AL und /4BL für die Steuerberechnung der beiden neuen Pauschalsteuerbrutti werden in der T5D2F hinterlegt.
Änderung der Personalrechenregel D011
Die Personalrechenregel D011 „Wiederkehrende Be/Abzüge und ergänzende Zahlungen„ wird um die Verarbeitung der neuen Ausprägung 7 von Verarbeitungsklasse 47 erweitert.
Achtung: Wenn eine Kopie der Personalrechenregel D011 verwendet wird, muss diese entsprechend angepasst werden!
Korrekturanleitung
Eine Korrekturanleitung für kundeneigene Lohnkonten finden Sie im SAP-Hinweis 2842198.
Beschränkte Steuerpflicht im ELStAM-Verfahren
Gemäß dem Jahressteuergesetz 2019 werden beschränkt Steuerpflichtige mit in das ELStAM-Verfahren aufgenommen (sog. Stufe 1). Allerdings werden somit erst einmal nur die Steuerklassen 1 und 6 vom Verfahren bereitgestellt werden.
Beschränkt Steuerpflichtige Arbeitnehmer mit Antrag auf einen Freibetrag bzw. auf unbeschränkt / erweitert unbeschränkt Steuerpflichtige sollen erst später (in Stufe 2) in das ELStAM-Verfahren aufgenommen werden.
Neue Pauschalisierungsmöglichkeit für beschränkt steuerpflichtige Mitarbeiter
Durch die Erweiterung des § 40a EStG um einen neuen Absatz 7 ist es Arbeitgebern möglich, auf den Abruf der ELStAM-Daten von beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer zu verzichten und die Lohnsteuer pauschal mit 30% zu berechnen.
Voraussetzung hierbei ist, dass der Arbeitnehmer maximal 18 zusammenhängende Arbeitstage im Inland arbeitet und einer ausländischen Betriebsstätte des gleichen Arbeitgebers zugeordnet ist.
Pflege im Infotyp 0012 (Steuerdaten)
Damit ein beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer nicht mehr am ELStAM-Verfahren teilnimmt, muss ihm im Infotyp 0012 Steuerpflicht „Pauschalsteuer“ und die neue Ausprägung „§40a(7) beschränkt“ hinterlegt werden.
Korrekturanleitung
Eine Korrekturanleitung für kundeneigene Lohnkonten finden Sie im SAP-Hinweis 2853135.
Neue Pauschalsteuer 25 % für Übereignung eines Fahrrades
Wird einem Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt ein betriebliches Fahrrad übereignet, kann der Arbeitgeber nun die Lohnsteuer auf das Fahrrad pauschal mit 25 % berechnen (§ 40 (2) Satz 1 wird um Nummer 7 ergänzt).
Es werden zwei neue Musterlohnarten über das HRSP ausgeliefert
- M631 (Fahrrad (pauschal AG))
- M641 (Fahrrad (pauschal AN))
Korrekturanleitung
Die Korrekturanleitung für kundeneigene Entgeltnachweise finden Sie im SAP-Hinweis 2863824.
Digitale Lohnschnittstelle
Durch das Bundeszentralamt für Steuern wurde am 16.10.2019 eine neue Version „DLS-Paket 2020.1″ veröffentlicht.
Folgende Änderungen bestehen:
Änderungen in Arbeitnehmerstammdaten
Das Feld ‚Geschl‘ (Geschlecht des Arbeitnehmers) wird um die Eingabe d (=divers) erweitert.
Änderungen in Lohnkontendaten
- Feld ’stfr_AGL_FWA‘ enthält steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf die Entfernungspauschale anzurechnen sind (Beiträge lt. Nr. 17 der Lohnsteuerbescheinigung)
- Feld ‚BAV_Ref_2016‘ enthält die in 2016 erbrachten Arbeitgeberzuschüsse (Referenzbetrag für Förderbetrag § 100 EStG) ab dem Überlassungsjahr 2020
Änderungen in Sozialversicherungsdaten
- Das Feld für den Änderungszähler (Aend_Zahl) wird ab dem Überlassungsjahr 2020 nicht mehr gefüllt.
Noch Fragen?
Haben Sie noch Fragen zu einzelnen Themen des Jahreswechsels?
Dann sprechen Sie uns gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier.
Oder möchten Sie sich noch tiefgründiger informieren?
Dann empfehlen wir Ihnen unser Jahreswechselseminar „Entgeltabrechnung Fachteil und SAP“! Einen direkten Link zum Seminar finden Sie hier.
Gibt es evtl. ein Thema, was Sie „brennend“ interessiert und worüber wir unbedingt schreiben sollten?
Dann schicken Sie uns Ihre Idee gerne per Mail über das folgende Kontaktformular! Vielen Dank im Voraus!