Jahreswechsel 2019/2020: SV (3/3)
Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
Im dritten der dreiteiligen Blogartikel-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Sozialversicherung ein.
Die Verfügbarkeit der HR-SP ist für Kalenderwoche 49 geplant.
Gut zu wissen
Falls sich innerhalb der nächsten Monate noch etwas ändern sollte, werden wir diesen Blogartikel aktualisieren und die Änderungen hinzufügen. Daher beachten Sie bitte den „Stand“ am Ende dieses Blogartikels. Über unseren Newsletter werden wir Sie über die neue Blogartikel-Version informieren.
AAG-Meldeverfahren
Aktualisierung von Steuerungsfeldern (insbesondere DSID) bei Stornierungen von Meldungen
Laut den Gemeinsamen Grundsätzen für die Kommunikationsdaten gilt, dass auch Stornierungsmeldungen, die Daten zur Steuerung enthalten, zu aktualisieren sind. Dazu zählen insbesondere die Felder Versionsnummer, Datum der Erstellung sowie Datensatz-ID. Aus diesem Grund muss bei Stornierungsmeldungen nun eine eigene Datensatz-ID eingetragen werden und nicht, wie bisher, die DSID der Orginalmeldung.
Betroffen ist ebenfalls das Eingangsverfahren, da hier bisher die Zuordnung von Stornierungsmeldungen zu Originalmeldungen u.a. durch die Datensatz-ID erfolgte. Die Zuordnung wird künftig ohne Berücksichtigung der Datensatz-ID erfolgen.
Berücksichtigung des Erstellungsdatums bei Stornierungen im Eingangsverfahren
Durch die Gemeinsamen Grundsätze für die Kommunikationsdaten wird zukünftig die Rückmeldung ein aktualisiertes Erstelldatum enthalten. Bisher wurde bei Fehlerrückmeldungen an die Arbeitgeber kein neues Erstelldatum gesetzt, sondern entsprach dem Erstellungsdatum der Ausgangsmeldung.
In Zukunft wird die Fehlermeldung der Ausgangsmeldung zugeordnet, solange das Erstellungsdatum der Ausgangsmeldung kleiner oder gleich dem Erstellungsdatum der Fehlerrückmeldung ist.
Änderungen aufgrund der Einführung weiterer Ausprägungen für das Geschlechtskennzeichen
Ab 2020 werden im Feld „Geschlecht“ des Datensatzes DSER auch die Ausprägungen divers (D) und unbestimmt (X) zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zu den neuen Ausprägungen hinsichtlich des dritten Geschlechts finden Sie hier.
Weitere Ausprägung zur Berechnung der Erstattung bei Beschäftigungsverbot
Ab 2020 wird es in der Beitragssatzdatei die neue Ausprägung mit Kennziffer 3 „Pauschaler Zuschlag begrenzt auf tatsächliche Beiträge“ geben (Kennzeichen „Erstattung von Arbeitgeberanteilen bei Beschäftigungsverbot“). Bisher gab es drei Ausprägungen:
- 0 = Erstattungssatz auf tatsächliche Beiträge
- 1 = Pauschaler Zuschlag des fortgezahlten Arbeitsentgelts als Abgeltung der Beiträge
- 2 = Pauschaler Zuschlag des fortgezahlten Arbeitsentgelts begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze
Grund für die Anpassung
Die Satzung der DAK-Gesundheit sieht vor, dass die bei Beschäftigungsverboten anfallenden Beitragsanteile pauschal mit 20 % abzugelten sind. Hierbei ist die Höhe auf die tatsächlich zu entrichtenden Beitragsanteile begrenzt. Derzeitig hat die DAK-Gesundheit einen KV-Beitragssatz plus KV-Zusatzbeitragssatz von 16,10%. Zusammen mit den Beitragssätzen zur RV, AV und PV ergibt sich somit ein Gesamt-Arbeitgeber-Beitragssatz in Höhe von 20,125%.
Was ändert sich genau?
Die Begrenzung des der Erstattung zugrunde liegenden Arbeitsentgelts auf die Beitragsbemessungsgrenze (Ausgangsbetrag) bei der pauschalen Berechnung des Beitrags entfällt.
Darüber hinaus sind die tatsächlich zu entrichtenden Beiträge aus dem Ausgangsbetrag auf die jeweilige BBG begrenzt. Da Einmalzahlungen nicht erstattungsfähig sind, werden sie nicht berücksichtigt.
Maßgebend ist der niedrigere Wert.
Weitere Informationen
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem SAP-Hinweisen 2834720 und 2788371.
Betriebsdatenmeldeverfahren
Es werden Prüfungen für das Ereignisdatum beim Speichern des Datensatzes Betriebsdatenpflege – Daten zur Betriebsstätte (BDBS), sowie bei der Meldungserstellung implementiert.
Systemverhalten nach der Eingabe des Ereignisdatums in der Teilapplikation BDBS und dem Sichern des Datensatzes
Systemverhalten | |
Das Ereignisdatum liegt (ausgehend vom Tagesdatum) mehr als sechs Wochen in der Vergangenheit | Ausgabe einer entsprechenden Warnung. |
Das Ereignisdatum liegt (ausgehend vom Tagesdatum) in der Zukunft | Ausgabe einer entsprechenden Warnung.
Wenn das Ereignisdatum dennoch erfasst wird, wird die Änderungsmeldung zunächst im Status <fehlerhaft> erstellt und erst ab dem Ereignisdatum in den Status <neu> gesetzt. |
Systemverhalten bei der Erstellung einer Änderungsmeldung
Systemverhalten | To-Do | |
Das Beginndatum des Datensatzes (Teilapplikation BDBS) des Personalbereich Berichtswesen liegt (ausgehend vom Tagesdatum) mehr als sechs Wochen in der Vergangenheit | Erstellung einer Änderungsmeldung im Status <fehlerhaft> sowie Ausgabe einer entsprechenden Fehlermeldung | Der Datensatz muss abgegrenzt werden |
Das Ereignisdatum liegt (ausgehend vom Tagesdatum) mehr als sechs Wochen in der Vergangenheit | Erstellung einer Änderungsmeldung im Status <neu> sowie Ausgabe einer entsprechenden Warnung | Das Ereignisdatum muss geprüft und ggf. korrigiert werden |
Das Ereignisdatum liegt in der Zukunft | Erstellung einer Änderungsmeldung im Status <fehlerhaft> sowie Ausgabe einer entsprechenden Fehlermeldung | Das Ereignisdatum muss korrigiert werden |
Voraussetzung
Als Voraussetzung muss der SAP-Hinweis 2844966 – BDDEUEV: Auslieferung des Feldes „Ereignisdatum“ für das Betriebsdatenmeldeverfahren (DSBD) eingespielt sein.
Weitere Informationen
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem SAP-Hinweis 2858758.
EEL-Verfahren
Ab 2020 ist die Datensatzversion 10 zu verwenden. Diese enthält folgende Änderungen:
Übermittlung der anrechenbaren Vorerkrankungen in der Entgeltbescheinigung für Übergangsgeld (von der Rentenversicherung)
Das Vorhandensein anrechenbarer Vorerkrankungen werden ab 2020 nun automatisch durch den Baustein DBVO „Vorerkrankungszeiten“ der Vorerkrankungs-Rückmeldungen (Abgabegrund 61 „Rückmeldung Vorerkrankungsmitteilungen“) erkannt und in den Entgeltbescheinigungen für Übergangsgeld (Abgabegründe 11 & 12) automatisch im eigenen Baustein DBVO übermittelt.
Bisher war es so, dass der Datenbaustein DBLT „Zusatzdaten Übergangsgeldes bei Leistungen
zur Teilhabe“ maximal nur zwei anrechenbare Vorerkrankungen gemeldet hat, insofern im Infotyp 0651, Subtyp 5 „Übergangsgeld f. Leistungen zur Teilhabe“ manuelle Vorgaben gemacht wurden.
Verlängerter Zeitraum für anzufragende Vorerkrankungen bei Abgabegrund 41 „Anforderung Vorerkrankungsmitteilungen“
Ab 2020 werden alle Vorerkrankungen berücksichtigt, die weniger als 6 Monate zur nachfolgenden Krankheit vorlagen, ganz gleich, wie weit die Krankheit zurückliegt.
Bisher war es so, dass die zu berücksichtigenden Krankheiten für die Vorerkrankungsanfrage auf 1 Jahr begrenzt wurde.
Baustein DBTK (Transfer-KUG)
Der Baustein DBTK wird nun auch bei folgenden Abgabegründe mitgeliefert:
- 11 – Entgeltbescheinigung Übergangsgeld RV Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- 12 – Entgeltbescheinigung Übergangsgeld RV Leistungen zur Teilhabe
- 31 – Entgeltbescheinigung BA Übergangsgeld
Baustein DBMU (Mutterschaftsgeld)
Das Feld AE-FEST (festes Monatsentgelt) mit Ausprägungen „Ja“ und „Nein“ wird durch das Feld ENTGART mit den folgenden Ausprägungen ersetzt:
- 1 (Stundenlohn)
- 2 (festes Monatsentgelt)
- 3 (Sonstiges)
Falls die letzten 3 Kalendermonate zu melden sind, diese aber nicht bescheinigt werden können, weil
- die Beschäftigung erst kurz vor der Schutzfrist begann, oder
- erst kurz vor Beginn der Schutzfrist ein Wechsel vom Ausbildungs- zum Arbeitsverhältnis erfolgte,
sollen die fehlenden Monate im Baustein DBMU mit Zeitraum 99999999 bis 99999999 statt wie bisher mit 00000000 bis 00000000 gemeldet werden.
Klarstellung zum Bescheinigungszeitraum bei Krankheit während oder nach Elternzeit
In der Verfahrensbeschreibung zu Version 10 ist in den Erläuterungen zum Bescheinigungszeitraum (Baustein DBAE) die Kombination von Elternzeit und Arbeitsunfähigkeit nun folgendermaßen beschrieben:
„Fällt der Beginn einer AU … in die Zeit
- nach dem Ende der Elternzeit … ist zu verfahren, als wenn ein neues Beschäftigungsverhältnis vorliegt [d.h. der Bescheinigungszeitraum liegt im Monat der AU] (Ausnahme: AU am ersten Tag nach der Elternzeit)
- der Elternzeit bzw. am ersten Tag nach der Elternzeit [d.h. die AU beginnt während der Elternzeit], so ist der letzte Entgeltabrechnungszeitraum mit Arbeitsentgelt vor Beginn der Elternzeit maßgebend.“
Änderung: Krankheiten, die während oder direkt im Anschluss der Elternzeit beginnen, gleich zu behandeln (der Bescheinigungszeitraum endet im ersten Monat mit Arbeitsentgelt vor Beginn der Elternzeit). Erst wenn eine zeitliche Lücke von mindestens einem Tag zwischen Ende der Elternzeit und Beginn der Krankheit liegt, ist als Bescheinigungszeitraum der Monat des Beginns der Krankheit zu melden.
Änderungen in Infotyp 0651 „Bescheinigungen an SV-Träger“ (Subtyp 5 – Übergangsgeld Leistungen zur Teilhabe)
Die folgenden Felder wären ab 2020 eigentlich obsolet, da das Vorliegen von anrechenbaren Vorerkrankungszeiten und das Kennzeichen „Entgeltfortzahlung für weniger als 6 Wochen“ nun anhand des Datenbausteins DBVO aus der Rückmeldung von Vorerkrankungszeiten oder aus den Verknüpfungskennzeichen in Infotyp 2001 erkannt werden.
- Entgeltfortzahlung für weniger als 6 Wochen
- Letzte anrechenbare Vorerkrankungszeit
- Vorletzte anrechenbare Vorerkrankungszeit
Dennoch bleiben die Felder eingabebereit um in Einzelfällen die automatische Ermittlung zu übersteuern.
Das Feld „Entgeltfortzahlung für weniger als 6 Wochen“ erhält eine neue Ausprägung „A“ (Automatische Ermittlung).
Durch Angabe von J oder N im Feld „Entgeltfortzahlung für weniger als 6 Wochen“ wird die automatische Ermittlung übersteuert.
Bei Ausprägung J wird für Abgabegrund 11 bzw. 12 der Datenbaustein DBVO dann aus beiden Zeiträumen im Infotyp 0651 gefüllt. Bei Ausprägung N wird kein DBVO übermittelt, auch wenn eine Vorerkrankungsrückmeldung mit anrechenbaren Vorerkrankungen vorliegt.
To-Do`s nach Einspielen des SP
Für privat Krankenversicherte mit Übergangsgeld ist die Verwendung der Verknüpfungskennzeichen obligatorisch, da ansonsten bei Abgabegrund 11 und 12 keine anrechenbaren Vorerkrankungszeiträume im Baustein DBVO gemeldet werden können.
Prüfen Sie daher, dass bei Neuanlage von Abwesenheiten mit Lohnfortzahlungsfristen die Verknüpfungskennzeichen in Infotyp 2001 gepflegt werden (soweit bekannt).
Weitere Informationen
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem SAP-Hinweis 2834445.
DEÜV-Meldeverfahren
Abgabegrund 34 für Kurzfristig Beschäftigte nicht mehr zulässig
Durch Änderung der Geringfügigkeitsrichtlinien darf für Kurzfristig Beschäftigte der Abgabegrund 34 (Ende des SV-pflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nach §7 Abs. 1 SGB IV) nicht mehr gemeldet werden.
Es soll nur noch eine Anmeldung mit Grund 10 und eine Abmeldung mit Grund 30 zum Beginn und Ende der Rahmenvereinbarung des Beschäftigungsverhältnisses gemeldet werden.
Der Report RPCD3VD0 (DEÜV-Meldungen erstellen) unterdrückt für Meldezeiträume ab 01.01.2020 die Erstellung von Abmeldungen mit Grund 34 und die Erstellung von Anmeldungen mit Grund 13, die aufgrund einer Abwesenheit erfolgen würden.
Neuer Personengruppenschlüssel 117 „Unständig (n. brfm.)“
Neuer Personengruppenschlüssel 117 im Infotyp 0020 für Unständig Beschäftigte, die nicht berufsmäßig beschäftigt sind.
V_T5D4EL: Änderungen bei den Staatsangehörigkeitsschlüsseln für die Länder Eswatini und Nord-Mazedonien
Das Land „Swasiland“ wird in „Eswatini“ umbenannt. Der Staatsangehörigkeitsschlüssel 281 bleibt gleich – der Text wird jedoch von „swasiländisch“ auf „eswatinisch“ geändert. Das Kfz-Kennzeichen ändert sich von SD auf SWZ.
Das Land „Mazedonien“ wird in „Nordmazedonien“ umbenannt. Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf die DEÜV – alle DEÜV-relevanten Schlüssel und Texte bleiben gleich.
Änderung der Fehlerprüfung DBAN156 im Feld Straße
Das kaufmännische Und-Zeichen „&“ wird im Feld Straße zugelassen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen entnehmen Sie dem SAP Hinweis 2852079.
A1-Meldeverfahren
Ab dem neuen Jahr 2020 sind A1-Anträge mit den neuen Versionen 1.4.0 (Datensatz DXA1 für Entsendungen) bzw. 1.3.1 (Datensatz DXAV für Ausnahmevereinbarungen) der XML-Schemata zu übermitteln. Daraus ergeben sich Änderungen für den Datensatz DXA1, für den Datensatz DXAV, die Bestätigung der Antragsstellung und der Verwendung externer Datenquellen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie in einem unserer anderen Blogartikel oder dem SAP-Hinweis 2830875.
Zahlstellenmeldeverfahren (ZMV)
Ab 2020 sind laufende Versorgungsbezüge einschließlich Einmalzahlungen nur bis zur monatlichen KV-BBG zu melden. Die darüber liegenden Beiträge bleiben unberücksichtigt, da diese für die Ermittlung des maximal beitragspflichtigen Versorgungsbezug nicht erforderlich sind und somit der Krankenkasse nicht gemeldet werden müssen.
Die Neuregelung gilt für Meldezeiträume ab Januar 2020.
Es erfolgt keine Begrenzung des Zahlbetrags auf die BBG bei Meldungen zur Bewilligung bzw. zum Beginn einer Kapitalleitung oder Kapitalisierung eines laufenden Versorgungsbezugs.
Auswirkungen der Änderung
- Mit der ersten Änderungsmeldung muss der Zahlbetrag auf die BBG reduziert werden
- Jeweils im Januar muss bei Änderung der BBG eine Änderungsmeldung abgegeben werden
- Bei Gewährung von Einmalzahlungen müssen keine Änderungsmeldungen mehr abgegeben werden
- Veränderungen des Zahlbetrags oberhalb der BBG wirken sich nun nicht mehr auf das Zahlstellen-Meldeverfahren aus
Weitere Informationen
Weitere Informationen entnehmen Sie dem SAP-Hinweis 2786802.
Drittes Geschlecht
Seit 2019 kann im Geburtenregister neben den Geschlechtern „männlich“ und „weiblich“ nun auch „divers“ oder „unbekannt“ angegeben werden.
Ab 2020 werden auch die Meldeverfahren erweitert, so dass diese Erweiterung der Geschlechter berücksichtigt wird.
Weitere Informationen erhalten Sie in einem unserer vorherigen Blogartikel.
Auslieferung
Die internationalen Voraussetzungen werden bereits mit dem Synch HR-SP ausgeliefert. Mit dem JW HR-SP erfolgen daraufhin die Erweiterungen in den Stammdaten sowie Meldeverfahren für Deutschland.
Neues Zertifikat für DAK-Gesundheit
Für den 02.2020 ist eine Änderung an der Datenannahmestelle der DAK-Gesundheit geplant, wofür eine neue Datennahmestelle mit der Betriebsnummer 92111581 eingerichtet wird.
Mit Inkrafttreten der Änderung wird das neue Zertifikat der Betriebsnummer 92111581 für die Verschlüsselung der Daten und die Signaturprüfung in der Zertifikatsliste benötigt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen und eine Anleitung zum Hinzufügen von Zertifikaten entnehmen Sie bitte dem SAP Hinweis 2864898.
Betriebliche Altersvorsorge
Ab 2020 wird es eine neue Version der Bescheinigungen über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersvorsorge (Bescheinigung 0096) ab dem Kalenderjahr 2019 geben.
UV-Meldeverfahren: Lohnnachweise: nicht relevante Personen
Beim UV-Meldeverfahren ist zwischen zwei Fällen zu unterscheiden:
- Nicht-uv pflichtige Arbeitnehmer: z.B. UV-freie Mitarbeiter im Ausland (IT0029, Besonderheit in der Unfallversicherung = A)
- Diese Mitarbeiter werden in der Beitragsabrechnung-UV unter „nicht uv-meldepflichtige Arbeitnehmer“ aufgeführt.
- Für das UV-Verfahren nicht relevante Personen: z.B. ausgetretene Mitarbeiter oder Rentner ohne UV-pflichtige Einmalzahlungen im laufenden Jahr (IT0029, Besonderheit in der Unfallversicherung = Y).
- Diese Mitarbeiter erscheinen nicht in der Beitragsabrechnung-UV
Dennoch wird für den 2. Fall ein leerer elektronischer Lohnnachweis mit leerer Beitragsabrechnung-UV erstellt. Laut DGUV ist dieser Lohnnachweis nicht zu versenden. Stattdessen soll die meldende Stelle vom UV-Meldeverfahren abgemeldet werden (=Stornierung des aktuellen Datensatz DSAS).
Anpassung des Reports RPCUVBD0_OUT „Meldungen Abgabe el. Lohnnachweis erstellen“
Der Report RPCUVBD0_OUT wird dahingehend angepasst, dass für eine meldende Stelle, für die keine Personen oder nur für das UV-Verfahren nicht relevante Personen vorliegen, der elektronische Lohnnachweis im Status <fehlerhaft> erstellt wird.
Wenn ein solcher fehlerhafte Lohnnachweis vorliegt, müssen folgende Schritte erfolgen:
- Im View V_T596M, Teilappl. BG01 muss der betroffene Eintrag identifiziert und zum Ende des Vorjahres abgegrenzt werden.
- Die Stammdatenabfrage (RPCUVAD0_OUT) muss dann für das Meldejahr des betroffenen Lohnnachweises wiederholt werden. Somit wird die Abfrage storniert.
- Daraufhin kann der elektronische Lohnnachweis (RPCUVBD0_OUT) neu erstellt werden. Der ursprünglich erstellte Lohnnachweis mit Status <fehlerhaft> wird gelöscht.
Weitere Informationen
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem SAP Hinweis 2860648.
Noch Fragen?
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Dann sprechen Sie uns gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier.
Oder möchten Sie sich noch tiefgründiger informieren?
Dann empfehlen wir Ihnen unser Jahreswechselseminar „Entgeltabrechnung Fachteil und SAP“! Einen direkten Link zum Seminar finden Sie hier.
Gibt es evtl. ein Thema, was Sie „brennend“ interessiert und worüber wir unbedingt schreiben sollten?
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