Jahreswechsel 2019/2020: SV (3/3)
Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
Im dritten der dreiteiligen Blogartikel-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Sozialversicherung ein.
Die Verfügbarkeit der HR-SP ist für Kalenderwoche 49 geplant.
Gut zu wissen
Falls sich innerhalb der nächsten Monate noch etwas ändern sollte, werden wir diesen Blogartikel aktualisieren und die Änderungen hinzufügen. Daher beachten Sie bitte den „Stand“ am Ende dieses Blogartikels. Über unseren Newsletter werden wir Sie über die neue Blogartikel-Version informieren.
AAG-Meldeverfahren Laut den Gemeinsamen Grundsätzen für die Kommunikationsdaten gilt, dass auch Stornierungsmeldungen, die Daten zur Steuerung enthalten, zu aktualisieren sind. Dazu zählen insbesondere die Felder Versionsnummer, Datum der Erstellung sowie Datensatz-ID. Aus diesem Grund muss bei Stornierungsmeldungen nun eine eigene Datensatz-ID eingetragen werden und nicht, wie bisher, die DSID der Orginalmeldung. Betroffen ist ebenfalls das Eingangsverfahren, da hier bisher die Zuordnung von Stornierungsmeldungen zu Originalmeldungen u.a. durch die Datensatz-ID erfolgte. Die Zuordnung wird künftig ohne Berücksichtigung der Datensatz-ID erfolgen. Durch die Gemeinsamen Grundsätze für die Kommunikationsdaten wird zukünftig die Rückmeldung ein aktualisiertes Erstelldatum enthalten. Bisher wurde bei Fehlerrückmeldungen an die Arbeitgeber kein neues Erstelldatum gesetzt, sondern entsprach dem Erstellungsdatum der Ausgangsmeldung. In Zukunft wird die Fehlermeldung der Ausgangsmeldung zugeordnet, solange das Erstellungsdatum der Ausgangsmeldung kleiner oder gleich dem Erstellungsdatum der Fehlerrückmeldung ist. Ab 2020 werden im Feld „Geschlecht“ des Datensatzes DSER auch die Ausprägungen divers (D) und unbestimmt (X) zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zu den neuen Ausprägungen hinsichtlich des dritten Geschlechts finden Sie hier. Ab 2020 wird es in der Beitragssatzdatei die neue Ausprägung mit Kennziffer 3 „Pauschaler Zuschlag begrenzt auf tatsächliche Beiträge“ geben (Kennzeichen „Erstattung von Arbeitgeberanteilen bei Beschäftigungsverbot“). Bisher gab es drei Ausprägungen: Die Satzung der DAK-Gesundheit sieht vor, dass die bei Beschäftigungsverboten anfallenden Beitragsanteile pauschal mit 20 % abzugelten sind. Hierbei ist die Höhe auf die tatsächlich zu entrichtenden Beitragsanteile begrenzt. Derzeitig hat die DAK-Gesundheit einen KV-Beitragssatz plus KV-Zusatzbeitragssatz von 16,10%. Zusammen mit den Beitragssätzen zur RV, AV und PV ergibt sich somit ein Gesamt-Arbeitgeber-Beitragssatz in Höhe von 20,125%. Die Begrenzung des der Erstattung zugrunde liegenden Arbeitsentgelts auf die Beitragsbemessungsgrenze (Ausgangsbetrag) bei der pauschalen Berechnung des Beitrags entfällt. Darüber hinaus sind die tatsächlich zu entrichtenden Beiträge aus dem Ausgangsbetrag auf die jeweilige BBG begrenzt. Da Einmalzahlungen nicht erstattungsfähig sind, werden sie nicht berücksichtigt. Maßgebend ist der niedrigere Wert. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem SAP-Hinweisen 2834720 und 2788371.
Aktualisierung von Steuerungsfeldern (insbesondere DSID) bei Stornierungen von Meldungen
Berücksichtigung des Erstellungsdatums bei Stornierungen im Eingangsverfahren
Änderungen aufgrund der Einführung weiterer Ausprägungen für das Geschlechtskennzeichen
Weitere Ausprägung zur Berechnung der Erstattung bei Beschäftigungsverbot
Grund für die Anpassung
Was ändert sich genau?
Weitere Informationen
Betriebsdatenmeldeverfahren Es werden Prüfungen für das Ereignisdatum beim Speichern des Datensatzes Betriebsdatenpflege – Daten zur Betriebsstätte (BDBS), sowie bei der Meldungserstellung implementiert. Wenn das Ereignisdatum dennoch erfasst wird, wird die Änderungsmeldung zunächst im Status <fehlerhaft> erstellt und erst ab dem Ereignisdatum in den Status <neu> gesetzt. Als Voraussetzung muss der SAP-Hinweis 2844966 – BDDEUEV: Auslieferung des Feldes „Ereignisdatum“ für das Betriebsdatenmeldeverfahren (DSBD) eingespielt sein. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem SAP-Hinweis 2858758.
Systemverhalten nach der Eingabe des Ereignisdatums in der Teilapplikation BDBS und dem Sichern des Datensatzes
Systemverhalten
Das Ereignisdatum liegt (ausgehend vom Tagesdatum) mehr als sechs Wochen in der Vergangenheit
Ausgabe einer entsprechenden Warnung.
Das Ereignisdatum liegt (ausgehend vom Tagesdatum) in der Zukunft
Ausgabe einer entsprechenden Warnung.
Systemverhalten bei der Erstellung einer Änderungsmeldung
Systemverhalten
To-Do
Das Beginndatum des Datensatzes (Teilapplikation BDBS) des Personalbereich Berichtswesen liegt (ausgehend vom Tagesdatum) mehr als sechs Wochen in der Vergangenheit
Erstellung einer Änderungsmeldung im Status <fehlerhaft> sowie Ausgabe einer entsprechenden Fehlermeldung
Der Datensatz muss abgegrenzt werden
Das Ereignisdatum liegt (ausgehend vom Tagesdatum) mehr als sechs Wochen in der Vergangenheit
Erstellung einer Änderungsmeldung im Status <neu> sowie Ausgabe einer entsprechenden Warnung
Das Ereignisdatum muss geprüft und ggf. korrigiert werden
Das Ereignisdatum liegt in der Zukunft
Erstellung einer Änderungsmeldung im Status <fehlerhaft> sowie Ausgabe einer entsprechenden Fehlermeldung
Das Ereignisdatum muss korrigiert werden
Voraussetzung
Weitere Informationen
EEL-Verfahren Ab 2020 ist die Datensatzversion 10 zu verwenden. Diese enthält folgende Änderungen: Das Vorhandensein anrechenbarer Vorerkrankungen werden ab 2020 nun automatisch durch den Baustein DBVO „Vorerkrankungszeiten“ der Vorerkrankungs-Rückmeldungen (Abgabegrund 61 „Rückmeldung Vorerkrankungsmitteilungen“) erkannt und in den Entgeltbescheinigungen für Übergangsgeld (Abgabegründe 11 & 12) automatisch im eigenen Baustein DBVO übermittelt. Bisher war es so, dass der Datenbaustein DBLT „Zusatzdaten Übergangsgeldes bei Leistungen Ab 2020 werden alle Vorerkrankungen berücksichtigt, die weniger als 6 Monate zur nachfolgenden Krankheit vorlagen, ganz gleich, wie weit die Krankheit zurückliegt. Bisher war es so, dass die zu berücksichtigenden Krankheiten für die Vorerkrankungsanfrage auf 1 Jahr begrenzt wurde. Der Baustein DBTK wird nun auch bei folgenden Abgabegründe mitgeliefert: Das Feld AE-FEST (festes Monatsentgelt) mit Ausprägungen „Ja“ und „Nein“ wird durch das Feld ENTGART mit den folgenden Ausprägungen ersetzt: Falls die letzten 3 Kalendermonate zu melden sind, diese aber nicht bescheinigt werden können, weil sollen die fehlenden Monate im Baustein DBMU mit Zeitraum 99999999 bis 99999999 statt wie bisher mit 00000000 bis 00000000 gemeldet werden. In der Verfahrensbeschreibung zu Version 10 ist in den Erläuterungen zum Bescheinigungszeitraum (Baustein DBAE) die Kombination von Elternzeit und Arbeitsunfähigkeit nun folgendermaßen beschrieben: „Fällt der Beginn einer AU … in die Zeit Änderung: Krankheiten, die während oder direkt im Anschluss der Elternzeit beginnen, gleich zu behandeln (der Bescheinigungszeitraum endet im ersten Monat mit Arbeitsentgelt vor Beginn der Elternzeit). Erst wenn eine zeitliche Lücke von mindestens einem Tag zwischen Ende der Elternzeit und Beginn der Krankheit liegt, ist als Bescheinigungszeitraum der Monat des Beginns der Krankheit zu melden. Die folgenden Felder wären ab 2020 eigentlich obsolet, da das Vorliegen von anrechenbaren Vorerkrankungszeiten und das Kennzeichen „Entgeltfortzahlung für weniger als 6 Wochen“ nun anhand des Datenbausteins DBVO aus der Rückmeldung von Vorerkrankungszeiten oder aus den Verknüpfungskennzeichen in Infotyp 2001 erkannt werden. Dennoch bleiben die Felder eingabebereit um in Einzelfällen die automatische Ermittlung zu übersteuern. Das Feld „Entgeltfortzahlung für weniger als 6 Wochen“ erhält eine neue Ausprägung „A“ (Automatische Ermittlung). Durch Angabe von J oder N im Feld „Entgeltfortzahlung für weniger als 6 Wochen“ wird die automatische Ermittlung übersteuert. Bei Ausprägung J wird für Abgabegrund 11 bzw. 12 der Datenbaustein DBVO dann aus beiden Zeiträumen im Infotyp 0651 gefüllt. Bei Ausprägung N wird kein DBVO übermittelt, auch wenn eine Vorerkrankungsrückmeldung mit anrechenbaren Vorerkrankungen vorliegt. Für privat Krankenversicherte mit Übergangsgeld ist die Verwendung der Verknüpfungskennzeichen obligatorisch, da ansonsten bei Abgabegrund 11 und 12 keine anrechenbaren Vorerkrankungszeiträume im Baustein DBVO gemeldet werden können. Prüfen Sie daher, dass bei Neuanlage von Abwesenheiten mit Lohnfortzahlungsfristen die Verknüpfungskennzeichen in Infotyp 2001 gepflegt werden (soweit bekannt). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem SAP-Hinweis 2834445.
Übermittlung der anrechenbaren Vorerkrankungen in der Entgeltbescheinigung für Übergangsgeld (von der Rentenversicherung)
zur Teilhabe“ maximal nur zwei anrechenbare Vorerkrankungen gemeldet hat, insofern im Infotyp 0651, Subtyp 5 „Übergangsgeld f. Leistungen zur Teilhabe“ manuelle Vorgaben gemacht wurden.Verlängerter Zeitraum für anzufragende Vorerkrankungen bei Abgabegrund 41 „Anforderung Vorerkrankungsmitteilungen“
Baustein DBTK (Transfer-KUG)
Baustein DBMU (Mutterschaftsgeld)
Klarstellung zum Bescheinigungszeitraum bei Krankheit während oder nach Elternzeit
Änderungen in Infotyp 0651 „Bescheinigungen an SV-Träger“ (Subtyp 5 – Übergangsgeld Leistungen zur Teilhabe)
To-Do`s nach Einspielen des SP
Weitere Informationen
DEÜV-Meldeverfahren Durch Änderung der Geringfügigkeitsrichtlinien darf für Kurzfristig Beschäftigte der Abgabegrund 34 (Ende des SV-pflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nach §7 Abs. 1 SGB IV) nicht mehr gemeldet werden. Es soll nur noch eine Anmeldung mit Grund 10 und eine Abmeldung mit Grund 30 zum Beginn und Ende der Rahmenvereinbarung des Beschäftigungsverhältnisses gemeldet werden. Der Report RPCD3VD0 (DEÜV-Meldungen erstellen) unterdrückt für Meldezeiträume ab 01.01.2020 die Erstellung von Abmeldungen mit Grund 34 und die Erstellung von Anmeldungen mit Grund 13, die aufgrund einer Abwesenheit erfolgen würden. Neuer Personengruppenschlüssel 117 im Infotyp 0020 für Unständig Beschäftigte, die nicht berufsmäßig beschäftigt sind. Das Land „Swasiland“ wird in „Eswatini“ umbenannt. Der Staatsangehörigkeitsschlüssel 281 bleibt gleich – der Text wird jedoch von „swasiländisch“ auf „eswatinisch“ geändert. Das Kfz-Kennzeichen ändert sich von SD auf SWZ. Das Land „Mazedonien“ wird in „Nordmazedonien“ umbenannt. Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf die DEÜV – alle DEÜV-relevanten Schlüssel und Texte bleiben gleich. Das kaufmännische Und-Zeichen „&“ wird im Feld Straße zugelassen. Weitere Informationen entnehmen Sie dem SAP Hinweis 2852079.
Abgabegrund 34 für Kurzfristig Beschäftigte nicht mehr zulässig
Neuer Personengruppenschlüssel 117 „Unständig (n. brfm.)“
V_T5D4EL: Änderungen bei den Staatsangehörigkeitsschlüsseln für die Länder Eswatini und Nord-Mazedonien
Änderung der Fehlerprüfung DBAN156 im Feld Straße
Weitere Informationen
A1-Meldeverfahren Ab dem neuen Jahr 2020 sind A1-Anträge mit den neuen Versionen 1.4.0 (Datensatz DXA1 für Entsendungen) bzw. 1.3.1 (Datensatz DXAV für Ausnahmevereinbarungen) der XML-Schemata zu übermitteln. Daraus ergeben sich Änderungen für den Datensatz DXA1, für den Datensatz DXAV, die Bestätigung der Antragsstellung und der Verwendung externer Datenquellen. Weitere Informationen erhalten Sie in einem unserer anderen Blogartikel oder dem SAP-Hinweis 2830875.
Weitere Informationen
Zahlstellenmeldeverfahren (ZMV) Ab 2020 sind laufende Versorgungsbezüge einschließlich Einmalzahlungen nur bis zur monatlichen KV-BBG zu melden. Die darüber liegenden Beiträge bleiben unberücksichtigt, da diese für die Ermittlung des maximal beitragspflichtigen Versorgungsbezug nicht erforderlich sind und somit der Krankenkasse nicht gemeldet werden müssen. Die Neuregelung gilt für Meldezeiträume ab Januar 2020. Es erfolgt keine Begrenzung des Zahlbetrags auf die BBG bei Meldungen zur Bewilligung bzw. zum Beginn einer Kapitalleitung oder Kapitalisierung eines laufenden Versorgungsbezugs. Weitere Informationen entnehmen Sie dem SAP-Hinweis 2786802.
Auswirkungen der Änderung
Weitere Informationen
Drittes Geschlecht Seit 2019 kann im Geburtenregister neben den Geschlechtern „männlich“ und „weiblich“ nun auch „divers“ oder „unbekannt“ angegeben werden. Ab 2020 werden auch die Meldeverfahren erweitert, so dass diese Erweiterung der Geschlechter berücksichtigt wird. Weitere Informationen erhalten Sie in einem unserer vorherigen Blogartikel. Die internationalen Voraussetzungen werden bereits mit dem Synch HR-SP ausgeliefert. Mit dem JW HR-SP erfolgen daraufhin die Erweiterungen in den Stammdaten sowie Meldeverfahren für Deutschland.
Auslieferung
Neues Zertifikat für DAK-Gesundheit Für den 02.2020 ist eine Änderung an der Datenannahmestelle der DAK-Gesundheit geplant, wofür eine neue Datennahmestelle mit der Betriebsnummer 92111581 eingerichtet wird. Mit Inkrafttreten der Änderung wird das neue Zertifikat der Betriebsnummer 92111581 für die Verschlüsselung der Daten und die Signaturprüfung in der Zertifikatsliste benötigt. Weitere Informationen und eine Anleitung zum Hinzufügen von Zertifikaten entnehmen Sie bitte dem SAP Hinweis 2864898.
Weitere Informationen
Betriebliche Altersvorsorge Ab 2020 wird es eine neue Version der Bescheinigungen über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersvorsorge (Bescheinigung 0096) ab dem Kalenderjahr 2019 geben.
UV-Meldeverfahren: Lohnnachweise: nicht relevante Personen Beim UV-Meldeverfahren ist zwischen zwei Fällen zu unterscheiden: Dennoch wird für den 2. Fall ein leerer elektronischer Lohnnachweis mit leerer Beitragsabrechnung-UV erstellt. Laut DGUV ist dieser Lohnnachweis nicht zu versenden. Stattdessen soll die meldende Stelle vom UV-Meldeverfahren abgemeldet werden (=Stornierung des aktuellen Datensatz DSAS). Der Report RPCUVBD0_OUT wird dahingehend angepasst, dass für eine meldende Stelle, für die keine Personen oder nur für das UV-Verfahren nicht relevante Personen vorliegen, der elektronische Lohnnachweis im Status <fehlerhaft> erstellt wird. Wenn ein solcher fehlerhafte Lohnnachweis vorliegt, müssen folgende Schritte erfolgen: Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem SAP Hinweis 2860648.
Anpassung des Reports RPCUVBD0_OUT „Meldungen Abgabe el. Lohnnachweis erstellen“
Weitere Informationen
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