Wachstumschancengesetz: Referentenentwurf veröffentlicht
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 17.07.2023 einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ – kurz Wachstumschancengesetz – veröffentlicht. Dieses beinhaltet u.a. mehrere die Entgeltabrechnung betreffende Änderungen.
Die aus unserer Sicht wesentlichen Änderungen im Wachstumschancengesetz mit Relevanz für die Entgeltabrechnung sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
betroffener bereich | geplante änderung durch das wachstumschancengesetz | geplantes inkraft- treten zum |
---|---|---|
Versorgungbsezüge | Die jährlich schrittweise Verringerung von Versorgungsfreibetrag und Zuschlag soll beginnend mit dem Jahr 2023 in kleineren Schritten erfolgen als bisher (quasi eine „Verlangsamung der Abschmelzung“ der Freibeträge bzw. eine „Streckung“ des Anstiegs des zu versteuernden Anteils). | 01.01.2023 (rückwirkend) |
Altersentlastung (für „aktive Bezüge“) | Die jährlich schrittweise Verringerung des Altersentlastungsbetrags soll beginnend mit dem Jahr 2023 in kleineren Schritten erfolgen als bisher (quasi eine „Verlangsamung der Abschmelzung“ der Freibeträge bzw. eine „Streckung“ des Anstiegs des zu versteuernden Anteils). | 01.01.2023 (rückwirkend) |
Einmalzahlungen | Abschaffung der Tarifermäßigung – sprich der sogenannten Fünftelregelung – (nur!) im Lohnsteuer-Abzugsverfahren. | 01.01.2024 |
Reisekosten | Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen von 28 auf 30 Euro und von 14 auf 15 Euro. | 01.01.2024 |
Betriebsveranstaltungen | Anhebung des Freibetrags für Zuwendungen an Arbeitnehmer von aktuell 110 auf 150 Euro. | 01.01.2024 |
Zu den einzelnen genannten Änderungen werden wir samt Bezug zu SAP HCM in den kommenden Wochen bzw. Monaten detaillierter in separaten Blog-Artikeln informieren.