Jahreswechsel 2018/2019: Sonstiges (4/4)
Gefühlt ist es noch gar nicht so lange her, als sich 2017 dem Ende zuneigte und wir Sie über die Änderungen und Neuerungen zum Jahreswechsel informierten. Doch nun neigt sich auch 2018 dem Ende zu und die Änderungen sowie Neuerungen für das Jahr 2019 stehen zum Großteil fest.
Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen im SAP® HCM informieren.
Im letzten Teil der Jahreswechsel-Reihe gehen wir auf sonstige bzw. steuer- & sv-übergreifende Themen ein: das Betriebsrentenstärkungsgesetz sowie das Einlesen von Finanzamts- und Gemeindedaten.
Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) vom 17.August 2017 wurde der Arbeitgeber verpflichtet, für ab dem 01.Januar 2019 neu vereinbarte Entgeltumwandlungen einen Zuschuss beizusteuern (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Dieser Zuschuss wird per Gesetz zusätzlich zum vereinbarten Umwandlungsbetrag geleistet und beträgt 15% des umgewandelten Entgelts, insofern der Arbeitgeber durch diese Entgeltumwandlung SV-Beiträge einspart.
Betroffen sind die lediglich die externen Durchführungswege der bAV, also Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung.
Durch die in §19 des Gesetzes beinhaltete Tariföffnungsklausel sowie das BMF-Schreiben vom 06.12.2017 zu Zuschuss-Berechnung und Abwicklung ergeben sich eine Vielzahl möglicher tariflicher oder betrieblicher Regelungen. Ziel der Umsetzung von SAP war daher, nicht lediglich die gesetzliche Anforderung abzubilden, sondern stattdessen eine flexible Lösung anzustreben.
Auswirkungen aus SAP HCM
Das AVmG-Customizing konnte bisher bereits als flexibles „Baukastensystem“ bezeichnet werden, welches unterschiedliche Möglichkeiten zur Abbildung Ihrer gesetzlichen, tariflichen, betrieblichen und einzelvertraglichen bietet. Durch die neue Anforderung im Rahmen des BRSG wird dieses „Baukastensystem“ entsprechend analog erweitert. Konkret werden zwei neue Elemente ausgeliefert, die sogenannten Verwendungsarten und Berechnungsarten für den verpflichtenden AG-Zuschuss.
AG-Zuschuss: Verwendungsarten
Die Verwendungsart bezeichnet quasi die Art und Weise, wie der verpflichtende AG-Zuschuss umgesetzt wird. Sie weist drei Optionen auf:
- Zusätzlicher Beitrag im selben Vertrag: sodass der Beitrag an den Versorgungsträger innerhalb des bestehenden Vertrages erhöht wird. Die Abbildung erfolgt über einen zusäztzlichen Baustein. Die Verknüpfung zur Entgeltumwanldung erfolgt im Customizing über das Element „Basisbaustein“.
- Zusätzlicher Beitrag in einem neuen Vertrag: sodass der Beitrag an den Versorgungsträger durch einen weiteren, abzuschließenden Vertrag erhöht wird. Die Abbildung erfolgt über ein neues Vertragsmodell mit neuem Baustein, die Verknüpfung zur Entgeltumwanldung erfolgt im Customizing über die Elemente Basisbaustein und Basisanlageart.
- Entgeltumwandlung mindernder Betrag: sodass weiterhin ein konstanter Beitrag an den Versorgungsträger gezahlt wird. Die entsprechende Auswahl „konstanter Beitrag“ für die Verwendung findet sich im Customizing zum Baustein im neuen Feld Verwendung im Block „Angaben AG-Zuschuss“.
AG-Zuschuss: Berechnungsarten
Für die genannte flexible Abbildung Ihrer Anforderungen liefert SAP auch hier drei Optionen aus:
- Fester Prozentzsatz: Stets fester Prozentsatz der EUW, bspw. die gesetzlichen 15%
- Fester Prozensatz mit Stufenlösung: Fester Prozentsatz in Abhängigkeit von Entgelt und Lage der Entgeltumwandlung zu den BBG. Bspw. bei einem Einkommen abzüglich Entgeltumwanldung unterhalb der KV-BBG mit einem Prozentsatz von 20%, zwischen der KV- und RV-BBG mit einem Prozentsatz von 10% und oberhalb der RV-BBG mit einem Prozentsatz von 0%
- Gesparter SV-Beitrag („Spitz“-Berechnung): AG-Zuschuss in Höhe der tatsächlichen Ersparnis an SV-Beiträgen (durch mehrere Fiktivläufe)
Anpassung im Infotyp Altersvermögensgesetz (0699)
Auch im Infotyp 0699 „Altersvermögensgesetz“ gibt es eine Erweiterung: das neue Feld „kein verpflichtender AG-Zuschuss“ in Feldgruppe „Betriebsrentenstärkungsgesetz“. Durch Markieren dieses Feldes ist es möglich, einen im Customizing hinterlegten verpflichtenden AG-Zuschuss für diesen Vertrag zu deaktivieren.
Neuer Hilfsreport
Geplant ist zudem ein neuer Hilfsreport für die Übernahme neu angelegter AG-Zuschuss-Bausteine in die Verträge der Mitarbeiter mit zwei Funktionen:Abgrenzen bstehender AVmG-Verträge zum Stichtag sowie Ergänzung der AG-Bausteine im neuem Datensatz.
Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis 2704156 – BRSG: Information zur geplanten Umsetzung des verpflichtenden AG-Zuschusses im SAP-System.
Finanzamts- und Gemeindedaten
Aufgrund der Formatänderung GemFa 2.0 werden die Dateien für Finanzämter, Gemeindeschlüssel und Zuordnungen Postleitzahl zu AGS nun in einer einzigen XML-Datei zur Verfügung gestellt. Einen direkten Link zum Download der Datei finden Sie hier.
Der bisherige Report zum Einlesen von Gemeinde- und Finanzamtsdaten – RPUSTGD0 – kann diese neue Datei jedoch nicht verarbeiten. Daher liefert SAP den neue Report Aktualisierung Finanzamts- und Gemeindedaten (RPUSTGD1) aus. Mit diesem können die Tabellen Finanzämter (D) (T5D2A), Gemeindeschlüssel (D) (T5D2B) und Zuordnung Postleitzahl zu AGS (P01T_AGS) aktualisiert werden. Der neue Report löst also neben dem Report Einlesen Gemeinde- und Finanzamtsdaten (RPUSTGD0) ebenso den Report Einlesen Postleitzahlen und Gemeindedaten für Elster (RPUTX2D0) ab.
Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis 2691709 – Neuer Report zum Einlesen der Finanzamts- und Gemeindedaten.
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Letzter Stand: 28.11.2018