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Gesetzesänderungen, Jahreswechsel

Drittes Geschlecht / Geschlechtsmerkmal im SAP HCM

Bereits mit Beginn des Jahres 2019 wurde offiziell das dritte Geschlecht in Deutschland eingeführt. Und auch obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kein drittes Geschlecht als solches benennt, schützt es dieses aber vor Diskriminierung oder Benachteiligung. Nun werden auch die Meldeverfahren der Sozialversicherungen angepasst wie z.B. die Gemeinsamen Grundsätzen für das AAG-Verfahren.

Welche Änderungen hier auf Arbeitgeber zukommen und wie das dritte Geschlecht in SAP HCM abgebildet wird (soweit schon bekannt), zeigen wir in unserem Blog.

Einführung des dritten Geschlechtsmerkmals in den Meldeverfahren

Um den Anforderungen nach personenstandsrechtlichen Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz – PstRÄndG) gerecht zu werden, werden die Sozialversicherungen in Verbindung mit § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 SGB IV die Meldeverfahren anpassen und zum 01.01.2020 das dritte Geschlechtsmerkmal einführen. Zusätzlich zum dritten Geschlecht, soll die Angabe von einem unbestimmten Geschlecht ermöglicht werden.

Unter der Voraussetzung, dass ein Kind nicht eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden kann, besteht bereits seit November 2013 die Möglichkeit das Kind ohne Geschlechtsmerkmal in das Geburtenregister eintragen zu lassen. Seit der Einführung im Dezember 2018 besteht aber auch die Möglichkeit das dritte Geschlechtsmerkmal mit der Bezeichnung „divers“ einzutragen. Ebenso können seit Dezember 2018 andere Personen gegenüber dem Standesamt erklären, welche Bezeichnung für sie maßgeblich ist, sofern eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt und Voraussetzungen nach § 45b Personenstandsgesetz erfüllt sind.

Die Sozialversicherungen reagieren in diesem Jahr auf die Einführung des dritten Geschlechts und ergänzen die Meldeverfahren in Bezug auf die Geschlechtsmerkmale. Neben den bereits vorhandenen Kennzeichen „M“ (= männlich) und „W“ (= weiblich), werden die Optionen zur Auswahl des Geschlechts um „X“ (= unbestimmt) und „D“ (= divers) erweitert.

Betroffene Meldeverfahren

Grundsätzlich sind von den Anpassungen der Geschlechtsmerkmale alle Meldeverfahren betroffen. Die Eingabe des Geschlechtes bzw. die Abfrage ist allerdings nur bei ausgewählten Verfahren erforderlich. So werden zum 01.01.2020 z.B. das Arbeitgebermeldeverfahren, das DEÜV und das Zahlstellmeldeverfahren um die erweiterten Möglichkeiten zur Angabe des Geschlechtes ergänzt. Bei dem A1-Verfahren sind bereits seit dem 01.07.2019 als erstes Verfahren sowohl „Unbestimmt “ als auch „Divers“ als Optionen ergänzt worden.

Neben den bereits erwähnten Verfahren betreffen die Veränderungen weitere verschiedene Datenbausteine und in Verbindung stehende Meldeverfahren, die angepasst werden müssen:

Datenbaustein / DatensatzBetroffenes VerfahrenDatenbanktabellen in SAPAnpassung des Datenbausteins in den Meldeverfahren
DBAA
Ansprechpartner Arbeitgeber
EA
Erstattungsverfahren
P01_EA_ANRAP / P01EA_MELD vermutliche Anpassung
DBAP
Ansprechpartner
EE, UV
EEL, UV-Meldeverfahren
P01EE_DBAP
P01UV_DBAP
P01_ANRAP
zusätzlich ab 01.01.2020 „Sonstiges“ (teilweise in Dokumenten angegeben, teilweise nicht) zusätzlich ab 01.07.2020 „Divers“ und „Unbestimmt“
DBGA
Geburtsangaben
ZS
Zahlstellmeldeverfahren
P01_GE / P01ZS_MELD vermutliche Anpassung
DBGB
Geburtsdaten
BM, D3, DS, EL, VV
BV-DEÜV / -Meldewesen, DEÜV, Sofortmeldung, Elena, Versicherungsnummerabfrage
P01BM_DBGB
P01D3_DBGB
P01DS_DBGB
P01EL_DBGB
P01VV_DBGB
01.01.2020
DBMI
Mitgliedsidentifikation
BV
BV-Beitragserhebung
P01_BVGE / P01BV_MELD01.01.2020
DSER
Erstattungen der Arbeitgeberaufwendungen
EAE
rstattungsverfahren
P01_EAGE / P01EA_MELD01.01.2020
DSKO
Kommunikation
EE, ZS
EEL, Zahlstellmeldeverfahren

vermutlich zum 01.07.2020, da es das Feld ANRAP enthält
DSME
Meldung
BM
BV-DEÜV / -Meldewesen
P01BM_DSMEvermutlich zum 01.01.2020, da es den Datenbaustein DBGB enthält
DSVV
Versicherungsnummernabfrage
EL, VV
Elena, Versicherungsnummerabfrage
P01EL_ DSVV
P01VV_DSVV
vermutlich zum 01.01.2020, da es den Datenbaustein DBGB enthält

Stand 04.12.2019

Obwohl beim Zahlstellenmeldeverfahren im Datenbaustein DBGA (Geburtsangaben) das Geschlecht enthalten ist und hier noch kein konkreter Zeitpunkt zur Änderung angekündigt wurde, soll auch zum 01.01.2020 der Datenbaustein DBGB (Geburtsangaben) angepasst werden. Gültig ab dem 01.07.2020 wird voraussichtlich auch der Datenbaustein DBAP – Ansprechpartner in der Verfahrensbeschreibung entsprechend den personenstandsrechtlichen Vorschriften angepasst werden, was u.a. das EEL-Verfahren betrifft.

Aufgrund der Einführung des dritten Geschlechtsmerkmals müssen auch Fehlerprüfungen wie beispielsweise DSER160 oder DSKO570 angepasst und um die entsprechenden Feldbeschriftungen ergänzt werden.

Abbildung im SAP HCM

Bereits mit Hinweis 2742962 wurde bekannt gegeben, dass SAP an entsprechenden Lösungen arbeitet, um eine verfassungskonforme Berücksichtigung des dritten Geschlechts auch im den Meldeverfahren im SAP System zu gewährleisten. Weitere Hinweise wie Hinweis 2800990, Hinweis 2844240 und geben konkrete Lösungsansätze an, die zum Jahreswechsel 2019/2020 umgesetzt werden sollen.

Während die internationalen Voraussetzungen mit dem Synch HR Support Package ausgeliefert werden sollen, erweitert das JW HRSP die Stammdaten und Meldeverfahren in Deutschland wie in den Vorankündigungen für den Jahreswechsel bekannt gegeben wurde.

Allgemein lässt sich festhalten, dass Geschlechtsmerkmale in der in der Domäne „GESCH“ hinterlegt sind und es das Geschlechtsmerkmal „Unbekannt“ in SAP gibt:

Die Zuordnung von der Anrede zu dem jeweiligen Geschlecht  und die Anredetexte erfolgt auf Basis der Tabellen T522G und T522T:

Ein Geschlecht bzw. eine Anrede ist dann in den Infotypen direkt oder indirekt hinterlegt wie beispielsweise in den Infotypen 0002 (Daten zur Person), 0021 (Familie / Bezugsperson) oder 0111 (Pfändung: Pfändung / Abtretung).

Obwohl es das Geschlechtsmerkmal „Unbekannt“ bereits in SAP gibt, ist die Anwendung bisher beschränkt: so ist es im Infotypen 0002 noch nicht möglich das Geschlecht „unbekannt“ anzugeben, da sich das Geschlecht momentan aus der Anrede ableitet. In der Grafik kann man sehen, dass jedoch im Infotyp 0021 „Familie / Bezugsperson“ bereits eine Auswahl hinsichtlich des Geschlechts von „unbekannt“ zulässig ist.

Zukünftig kommen weitere Ausprägungen für das Feld „Geschlecht“ hinzu entsprechend den gesetzlichen Anforderungen:

  • 1: männlich / male;
  • 2: weiblich / female;
  • 3: divers / non-binary und
  • 9: keine Angabe / not specified.

Außerdem wird in Infotyp 0002 die Anrede nur noch ein optionales Feld sein, während das Feld „Geschlecht“ ein Muss-Feld ist. Zwischen der Anrede und des Geschlechtes wird keine Verprobung vorhanden sein. Die neue Ausprägung wird ebenfalls im Infotypen 0021 berücksichtigt, wo die Angabe eines Geschlechtes nur optional ist und keinen hinterlegten Vorschlagswert hat.

Die Adressaufbereitung in SAP erlaubt noch immer, dass die Anrede weiterhin verwendet werden kann. Bei SAP-Musterformularen und Ausgaben u.a. im Entgeltnachweis, in Formulare des Bescheinigungswesens, bei der Lohnsteuerbescheinigung (LStB), der Betriebliche Altersvorsorge (BAV) oder bei der Versorgungsadministration/Nachversicherung (VADM/NV) werden geschlechtsspezifische Anreden durch geschlechtsneutrale Formulierungen angepasst. Die gewünschte Anrede von Mitarbeitern, Sachbearbeitern oder z.B. Empfängern von Bescheinigungen aus Formularen muss gegebenenfalls erfragt werden. Soll keine Anrede angezeigt werden, können Sie das BADI HRPAD00_ADRS als Steuerungsmöglichkeit verwenden. Im Bedarfsfall kann die Adressaufbereitung auch kundenseitig angepasst werden.

Hinsichtlich Bescheinigungen oder Statistiken, bei denen die weiteren Ausprägungen noch nicht vorgesehen sind wie z.B. der vierteljährlichen Verdiensterhebung (RPCEHBD0) werden die Angaben „divers“ und „unbestimmt“ unter der Kategorie „weiblich“ geführt.

Die Auslieferung der Veränderungen erfolgt voraussichtlich mit den HR Support Packages im Dezember 2019 (u.a. Hinweis 2819056). Weitere Informationen zu Aktivitäten im Customizing finden Sie auch in Hinweis 2844240 – Jahreswechsel 2019/2020: Erweiterung des Personenstandsmerkmals Geschlecht.


Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesem Blogartikel weiterhelfen und halten Sie über weitere Änderungen auf dem Laufenden.

Möchten Sie sich noch tiefgründiger zum Jahreswechsel informieren?

Hier kommen Sie zu unseren weiteren Blogartikeln zum Jahreswechsel 2019/2020.

Gibt es evtl. ein Thema, was Sie „brennend“ interessiert und worüber wir unbedingt schreiben sollten?

Dann schicken Sie uns Ihre Idee gerne per Mail über das folgende Kontaktformular! Vielen Dank im Voraus!

5. Dezember 2019/von Alina Vahldieck
https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2019/10/Jahreswechsel_2019_2020_Drittes_Geschlecht.png 349 700 Alina Vahldieck https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2015/10/L3_block_schwarz.png Alina Vahldieck2019-12-05 08:00:002019-12-17 09:06:56Drittes Geschlecht / Geschlechtsmerkmal im SAP HCM

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