Fehler
Wenn Sie für ein anzumeldendes Nebenarbeitsverhältnis einen Freibetrag „anmelden“ sollen, muss beim Finanzamt für die betreffende Person ein ausreichend hoher Hinzurechnungsbetrag hinterlegt sein. Im Falle der Meldung war dies nicht der Fall, so dass der „angemeldete“ bzw. „beantragte“ Freibetrag nicht über die Anmeldebestätigung zurückgemeldet wird. Die betreffende Personalnummer muss sich in diesem Fall mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.